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   BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14   

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https://dejure.org/2016,37880
BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14 (https://dejure.org/2016,37880)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2016 - VI ZR 377/14 (https://dejure.org/2016,37880)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2016 - VI ZR 377/14 (https://dejure.org/2016,37880)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 287 ZPO
    Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der Vorinstanz

  • verkehrslexikon.de

    Hinweispflicht bei Streit über die Höhe von Pflegekosten

  • IWW

    § 7 StVG, §§ 843 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB, § 254 BGB, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 287 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzbegehren eines Unfallgeschädigten gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers; Gerichtlicher Hinweis bzgl. der Abstellung auf einen nicht vorgetragenen und nicht erörterten tatsächlichen Umstand für die Ermittlung und Schätzung der ...

  • rewis.io

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der Vorinstanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadenersatzbegehren eines Unfallgeschädigten gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers; Gerichtlicher Hinweis bzgl. der Abstellung auf einen nicht vorgetragenen und nicht erörterten tatsächlichen Umstand für die Ermittlung und Schätzung der ...

  • rechtsportal.de

    Schadenersatzbegehren eines Unfallgeschädigten gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers; Gerichtlicher Hinweis bzgl. der Abstellung auf einen nicht vorgetragenen und nicht erörterten tatsächlichen Umstand für die Ermittlung und Schätzung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der Vorinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Hinweispflichten in der Berufungsinstanz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abstellen auf einen nicht vorgetragenen Umstand für die Ermittlung der Schadenhöhe durch das Berufungsgericht erfordert einen vorherigen Hinweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 535
  • MDR 2017, 138
  • MDR 2017, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 212/10

    Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
    Hieraus folgt insbesondere, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder ein Beweisantritt erforderlich wäre (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937, 938; vom 10.Juli 2012 - II ZR 212/10, NJW 2012, 3035 Rn. 6).

    Die in erster Instanz siegreiche Partei muss damit rechnen, dass sich das Gericht der Ansicht des Prozessgegners anschließt (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - II ZR 212/10, NJW 2012, 3035 Rn. 7).

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
    a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937).

    Hieraus folgt insbesondere, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder ein Beweisantritt erforderlich wäre (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937, 938; vom 10.Juli 2012 - II ZR 212/10, NJW 2012, 3035 Rn. 6).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
    a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937).
  • BGH, 23.10.2013 - IV ZR 122/13

    Regress einer Wohngebäudeversicherung: Arglistige Täuschung eines

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
    a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937).
  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 188/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen eines fehlenden Hinweises

    Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
    a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937).
  • BGH, 29.03.2017 - IV ZR 510/15

    Hinweispflichtverletzung: Vertrauendürfen auf einen rechtzeitigen Hinweis des

    Hieraus folgt insbesondere, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZR 377/14, MDR 2017, 168 Rn. 10; jew. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23

    Einstweilige Verfügung von Vereinsmitgliedern auf Unterlassung des Abschlusses

    Die in erster Instanz siegreiche Partei muss in einem solchen Fall immer damit rechnen, dass sich das Rechtsmittelgericht der Ansicht des Prozessgegners anschließt (BeckOK/von Selle ZPO § 139 Rn. 40; BGH Beschluss vom 13. September 2016, Az. VI ZR 377/14; Beschluss vom 16. September 2015, Az. V ZR 8/15).
  • BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22

    Ablehnung der Regulierung der Ansprüche aus der Wohngebäudeversicherung unter

    Die Gehörsverletzung scheidet nicht deshalb aus, weil es - wie die Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung einwendet - keines Hinweises des Berufungsgerichts an eine in erster Instanz obsiegende Partei bedarf, wenn das Berufungsgericht in einem Streitpunkt der Vorinstanz nicht folgen will, über den die Parteien eine zentrale Auseinandersetzung führen (BGH, Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZR 377/14, NJW-RR 2017, 535 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 12 U 15/09

    Pflegebedarf nach Verkehrsunfall

    Mit Beschluss vom 13.09.2016 (Bl. 1606-1611) hat der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 377/14) auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin das Urteil des Senats im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klageanträge Ziff. 1 und 2 der Klägerin in Höhe von 182.001,86 EUR (Antrag Ziff. 1) und von 180.362,72 EUR (Antrag Ziff. 2) abgewiesen worden sind.
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21

    Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei

    Das Gericht ist dann zu einem Hinweis nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 14.5.2013 - VI ZR 320/12) - jedenfalls dann nicht, wenn der maßgebliche Punkt - wie hier - einen zentralen Gegenstand des Rechtsstreits bildet (BGH 13.09.2016 - VI ZR 377/14; BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05, VersR 2008, 381 TZ.
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