Rechtsprechung
BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94 |
Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden II
§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis, (hier fehlende) Typizität, Berücksichtigung von Umständen über das 'Kerngeschehen' hinaus, Überholen bei Gegenverkehr, knappes Zuendeführen des Überholvorgangs
Volltextveröffentlichungen (9)
- verkehrslexikon.de
Zur Anwendung des Anscheinsbeweises beim Abkommen von der Fahrbahn
- Wolters Kluwer
Anscheinsbeweis - Feststehende Einzelumstände - Typischer Geschehensablauf - Abkommen von Fahrbahn - Zusammenhang mit Überholvorgang
- verkehrsrechtsforum.de
Die Rechtsgrundsätze zum Anscheinsbeweis dürfen nur dann, herangezogen werden, wenn sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286
Abkommen eines knapp überholten Kfz von gerader Fahrbahn - RA Kotz
Fahrerhaftung gegenüber dem Beifahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Voraussetzungen des Anscheinsbeweises - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 286
Anwendung der Rechtsgrundsätze zum Anscheinsbeweis? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1828
- MDR 1996, 794
- NZV 1996, 277
- NJ 1996, 614
- VersR 1996, 772
- DB 1996, 1569
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84
Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr
Auszug aus BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94
»a) Die Rechtsgrundsätze zum Anscheinsbeweis dürfen nur dann herangezogen werden, wenn sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf ergibt (im Anschluß an Senatsurteil vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84 - VersR 1986, 343, 344).Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluß aufdrängt, daß ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muß sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (vgl. Senatsurteile vom 24. März 1959 - VI ZR 82/58 - VersR 1959, 518, 519 und vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84 - VersR 1986, 343, 344; zur erforderlichen Typizität auch Senatsurteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - VersR 1991, 195).
Denn es muß das gesamte feststehende Unfallgeschehen nach der Lebenserfahrung typisch dafür sein, daß derjenige Verkehrsteilnehmer, der im Rahmen des Unfallereignisses seine Fahrbahn verlassen hat, schuldhaft gehandelt hat (vgl. im einzelnen Senatsurteil vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84 - aaO.).
- BGH, 24.03.1959 - VI ZR 82/58
Motorradfahrer-Zusammenstoß links - § 286 ZPO, Anscheinsbeweis, (fehlende) …
Auszug aus BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94
Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluß aufdrängt, daß ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muß sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (vgl. Senatsurteile vom 24. März 1959 - VI ZR 82/58 - VersR 1959, 518, 519 und vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84 - VersR 1986, 343, 344; zur erforderlichen Typizität auch Senatsurteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - VersR 1991, 195). - BGH, 03.07.1990 - VI ZR 239/89
Anscheinsbeweis für die Nichtbenutzung des Sicherheitsgurts
Auszug aus BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94
Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluß aufdrängt, daß ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muß sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (vgl. Senatsurteile vom 24. März 1959 - VI ZR 82/58 - VersR 1959, 518, 519 und vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84 - VersR 1986, 343, 344; zur erforderlichen Typizität auch Senatsurteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 239/89 - VersR 1991, 195). - BGH, 19.09.1989 - VI ZR 349/88
Gilt die Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit auch gegenüber Dritten?
Auszug aus BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94
a) Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß es in diesem Sinne der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, daß einem Kraftfahrer, der mit dem von ihm geführten Kraftfahrzeug von einer geraden und übersichtlichen Fahrbahn abkommt, ein bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermeidbarer Fahrfehler zur Last fällt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 19. September 1989 - VI ZR 349/88 - VersR 1989, 1197, 1198).
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15
Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den …
Ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (vgl. Senatsurteile vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84, VersR 1986, 343, 344; vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, VersR 1996, 772;… vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, aaO). - BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10
Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall …
Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (vgl. Senatsurteile vom 24. März 1959 - VI ZR 82/58, VersR 1959, 518, 519; vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84, VersR 1986, 343, 344; vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, VersR 1996, 772;… vom 16. Januar 2007 - VI ZR 248/05, VersR 2007, 557 Rn. 5;… vom 30. November 2010 - VI ZR 15/10, VersR 2011, 234 Rn. 7).Ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (…vgl. Senatsurteile vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84, aaO; vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, aaO).
Deswegen kann er nach den oben unter 1. dargelegten Grundsätzen nur Anwendung finden, wenn das gesamte feststehende Unfallgeschehen nach der Lebenserfahrung typisch dafür ist, dass derjenige Verkehrsteilnehmer, zu dessen Lasten der Anscheinsbeweis angewendet wird, schuldhaft gehandelt hat (…vgl. Senatsurteile vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84, aaO; vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, aaO).
- LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen …
Steht zur richterlichen Überzeugung ein Sachverhalt fest, der nach den Regeln des Lebens und nach der Erfahrung vom Üblichen und Gewöhnlichen typisch für einen bestimmten Geschehensablauf ist, so vermittelt diese Typizität die richterliche Überzeugung auch im zu entscheidenden Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1996 - VI ZR 343/95, VersR 1997, 205; Urteil vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, NJW 1996, 1828; Urteil der Kammer vom 30. Oktober 2010 - 13 S 161/09;… Geigel/Knerr, aaO Kap 37 Rdn. 43).Bei der Prüfung, ob ein typischer Geschehensablauf in diesem Sinn vorliegt, sind sämtliche bekannten Umstände des Falles in die Bewertung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2000 - II ZR 293/99, VersR 2001, 457; Urteil vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, VersR 1996, 772; Urteil vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84, VersR 1986, 343 f.).
Denn ob ein Sachverhalt im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84 ff.; Urteil vom 19. März 1996 aaO).
- LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13
Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim …
Steht zur richterlichen Überzeugung ein Sachverhalt fest, der nach den Regeln des Lebens und nach der Erfahrung vom Üblichen und Gewöhnlichen typisch für einen bestimmten Geschehensablauf ist, so vermittelt diese Typizität die richterliche Überzeugung auch im zu entscheidenden Einzelfall (vgl. BGH, Urteile vom 5. November 1996 - VI ZR 343/95, VersR 1997, 205, und vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, NJW 1996, 1828).Bei der Prüfung, ob ein typischer Geschehensablauf in diesem Sinn vorliegt, sind sämtliche bekannten Umstände des Falles in die Bewertung einzubeziehen (BGH, Urteile vom 4. Dezember 2000 - II ZR 293/99, VersR 2001, 457; vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, VersR 1996, 772 und vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84, VersR 1986, 343).
Denn ob ein Sachverhalt im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (vgl. BGHZ 192, 84 ff; Urteil vom 19. März 1996 aaO).
- OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14
Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem …
Der Anscheinsbeweis ist als Element der Beweiswürdigung von Amts wegen zu berücksichtigen (…etwa Senat, Urt. v. 14.02.2014 - 10 U 2815/13 [juris]; v. 14.03.2014 - 10 U 4774/13 [juris]; v. 25.04.2014 - 10 U 1886/13 [juris]), und nicht von einer Geltendmachung durch den Beweispflichtigen abhängig, wirkt allerdings nur bei "typischen Geschehensabläufen" (BGH NZV 1996, 277; NJW 2001, 1140;… Senat, Urt. v. 22.02.2008 - 10 U 4455/07 [juris]), also wenn sich unter Prüfung und Bewertung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat (BGH VersR 2007, 557; VersR 2011, 234).Ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (BGH NJW-RR 1986, 383; NJW 1996, 1828; 2012, 608).
- BGH, 03.05.2005 - VI ZR 238/04
Nutztiereigenschaft von Hunden auf einem Reiterhof
Ein solcher kommt nur dann in Frage, wenn im Einzelfall ein typischer Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder Folge hinweist und so sehr das Gepräge des Gewöhnlichen und Üblichen trägt, daß die besonderen individuellen Umstände in ihrer Bedeutung zurücktreten (vgl. Senatsurteile vom 26. September 1961 - VI ZR 92/61 - NJW 1962, 31; vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94 - VersR 1996, 772 und vom 5. März 2002 - VI ZR 398/00 - VersR 2002, 613 ff.; BGHZ 100, 31, 34 f.). - OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 4/19
1. Bei einer langsamen Bergauffahrt ist beim Überholen eines Fahrradfahrers ein …
Gegen ihn greift ein Beweis des ersten Anscheins für einen Verstoß gegen § 3 Abs. 1 StVO (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94).Die von dem Landgericht angeführte BGH-Entscheidung vom 19.03.1996 (VI ZR 380/94, NJW 1996, 1828) sei mit dem Streitfall nicht vergleichbar.
Es muss sich um Tatumstände handeln, die für eine schuldhafte Verursachung typisch sind (BGH, Urteil vom 19.03.1996 - VI ZR 380/94, NJW 1996, 1828).
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung spricht generell ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem ihm entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, Urteil vom 19.03.1996 - VI ZR 380/94, NJW 1996, 1828; BGH, Urteil vom 19.11.1985 - VI ZR 176/84, NJW-RR 1986, 396 m.w.N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2014 - 15 U 144/12, juris), auch wenn allein der Ort des Zusammenstoßes nicht in jedem Fall auf ein Verschulden des Fahrers hindeutet, der seine Fahrbahn verlassen hat.
In einem weiteren Fall hat der BGH einen typischen Geschehensablauf beim Abkommen des Fahrzeugführers auf gerader und übersichtlicher Fahrstrecke deshalb verneint, weil er selbst kurz zuvor bei Gegenverkehr überholt worden war und der ihn Überholende seinen Überholvorgang nur knapp zu Ende bringen konnte (Urteil vom 19.03.1996 - VI ZR 380/94, NJW 1996, 1828).
Die vorliegende Fallkonstellation ist auch nicht mit den vorgenannten Fällen vergleichbar, in denen der BGH das Eingreifen eines Anscheinsbeweises abgelehnt hat (Urteil vom 19.11.1985 - VI ZR 176/84, NJW-RR 1986, 396; Urteil vom 19.03.1996 - VI ZR 380/94, NJW 1996, 1828).
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98
Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent
Nach ständiger Rechtsprechung kommt der Anscheinsbeweis aber nur dann in Betracht, wenn sich unter Berücksichtigung aller unstreitigen und festgestellten Einzelumstände und besonderen Merkmale des Sachverhalts ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf ergibt (BGHZ 100, 31, 33; BGH, Urt. v. 19.3.1996 - VI ZR 380/94, NJW 1996, 1828). - OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06
Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im …
Die Anwendung des Anscheinsbeweises setzt auch bei Verkehrsunfällen Geschehensabläufe voraus, bei denen sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung der Schluss aufdrängt, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Pflicht zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verletzt hat; es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (BGH NJW 96, 1828; VersR 1959, 518 [519]; VersR 86, 343 [344]; VersR 91, 195). - LG Saarbrücken, 28.03.2014 - 13 S 196/13
Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr
Ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Dezember 2011 aaO; Urteil vom 19. März 1996 - VI ZR 380/94, VersR 1996, 772; Urteil vom 19. November 1985 - VI ZR 176/84, VersR 1986, 343 f.). - AG Bad Segeberg, 14.02.2013 - 17 C 219/12
Fahrgastunfall in einem Linienbus: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Fahrgastes …
- OLG München, 11.03.2016 - 10 U 4087/15
Unvollständige Beweiserhebung und unzulängliche Beweiswürdigung in einem …
- LG Bonn, 19.12.2003 - 2 O 472/03
Keine tatsächliche Vermutung und ken Anscheinsbeweis für die für die Identität …
- OLG Hamm, 23.02.2006 - 6 U 126/05
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …
- LG Bonn, 28.10.2016 - 1 O 110/15
Grober Fahrlässigkeit, Autovermietung, Kaskoversicherungsschutz
- OLG München, 26.02.2016 - 10 U 153/15
Erfolgreiche Berufung nach abgewiesener Klage auf Schadensersatz und …
- OLG München, 09.02.2022 - 10 U 1962/21
Grenzen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall
- LG Kiel, 11.07.2003 - 6 O 13/03
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des …
- OLG Koblenz, 21.11.2005 - 12 U 1151/04
Anrechnung auf den Pflichtteil: Kein Anscheinsbeweis für Anrechnungsbestimmung …
- OLG Koblenz, 25.04.2005 - 12 U 289/04
Rückgriffsprozess des Sozialversicherungsträgers nach Verkehrsunfall: …
- OLG München, 07.07.2016 - 10 U 76/14
Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision eines Radfahrers mit einem Traktor auf …
- LG Bonn, 07.08.2001 - 2 O 450/00
Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktion
- OLG Zweibrücken, 30.07.2008 - 1 U 19/08
Haftung bei Auffahrunfall: Entkräftung des gegen den Auffahrenden sprechenden …
- KG, 21.10.1999 - 12 U 8303/95
Verletzung der Halswirbelsäule bei geringer Geschwindigkeitsänderung
- BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee
- LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück …
- OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 126/10
Begriff des unabwendbaren Ereignisses i.S. von § 17 Abs. 3 S. 1 StVG
- OLG München, 25.01.2019 - 10 U 2443/18
Haftung aus Betriebsgefahr bei berührungslosem Unfall
- KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21
Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel
- OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem …
- OLG München, 16.05.2008 - 10 U 1701/07
Verkehrsunfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines auf die Gegenfahrbahn …
- OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 187/02
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98
Einfahren in die Autobahn
- LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13
Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn …
- OLG München, 13.11.2015 - 10 U 2226/15
Aufhebung und und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht wegen schwerer …
- OLG München, 31.07.2015 - 10 U 601/15
Auffahrunfall auf der Autobahn
- LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung eines …
- OLG Brandenburg, 16.10.2003 - 12 U 78/03
Schulbusunfall: Zum Umfang des Ersatzes des materiellen und immateriellen …
- OLG München, 08.10.1998 - 24 U 144/98
Haftung des Eisenbahnunternehmers bei Kollision einer Eisenbahn mit einem auf …
- LG Saarbrücken, 10.06.2011 - 13 S 40/11
Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Wartepflichtigen mit einem …
- BGH, 27.02.1997 - I ZR 221/94
Umfang der Darlegungspflicht des Spediteurs
- OLG Hamm, 20.11.1998 - 34 U 68/98
Schadensersatzanspruch im Falle mehrerer in Betracht kommender Ursachen bzw. …
- OLG Celle, 29.03.2023 - 14 U 132/22
Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Lkw; …
- OVG Sachsen, 24.01.2012 - 2 A 200/10
Notwendigkeit einer groben Fahlässigkeit oder einer einfachen Fahrlässigkeit bei …
- LG Münster, 21.12.2015 - 10 O 180/15
Schmerzensgeld- und Schadensersatzbegehren aus einem Verkehrsunfall; Vermutung …
- OLG Brandenburg, 22.05.2003 - 12 U 2/03
Schadenersatz nach Schulbusunfall
- BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 34/95
Erwerbsunfähigkeit Behinderter bei Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte
- OLG Hamm, 05.10.2009 - 6 U 94/09
Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Pkw mit angehängtem …
- OLG Brandenburg, 13.02.2020 - 12 U 54/19
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall
- LG Saarbrücken, 30.10.2009 - 13 S 161/09
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Kreisverkehr
- LG Münster, 20.03.2006 - 12 O 645/05
- OLG Zweibrücken, 13.11.2013 - 1 U 152/12
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Beweisschwierigkeiten bei Kollision zwischen …
- OLG Zweibrücken, 24.05.2017 - 1 U 3/16
Verkehrsunfall -Rechtsabbiegender mit Rückwärtsfahrenden
- VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 18.2154
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …
- OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 1 U 8/07
Anteiliges Verschulden im Zusammenhang mit einem Zusammenstoß auf der Überholspur …
- OLG Zweibrücken, 05.09.2018 - 1 U 21/17
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines eine Einbahnstraße …
- OLG Düsseldorf, 29.11.2004 - 1 U 108/04
Prüfung der Verschuldensanteile bzgl. eines Verkehrsunfalls; Erhöhung der …
- OLG München, 19.03.2010 - 10 U 5187/09
Amtshaftung: Haftungsteilung bei Kollision eines Grundstücksausfahrers mit einem …
- OLG Jena, 27.10.2004 - 2 U 414/04
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
- AG Hamburg, 23.05.2023 - 21 C 88/21
- OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 2 U 272/98
Zulässigkeit eines Anscheinsbeweises für die Feststellung von Brandursachen; …
- OLG Karlsruhe, 23.03.2001 - 10 U 231/00
Möglichkeit einer Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei einer …
- OLG Bremen, 14.02.2001 - 1 U 81/00
Umfang der Aufklärungspflicht des Urkundsnotars
- FG Rheinland-Pfalz, 27.05.1997 - 2 K 1138/96
- AG Frankfurt/Main, 03.06.2005 - 30 C 1293/05
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Zusammenhang mit einem Straßenverkehrsunfall; …
- LG Berlin, 23.04.2009 - 27 O 740/08