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   BGH, 20.10.1961 - VI ZR 39/61   

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https://dejure.org/1961,8214
BGH, 20.10.1961 - VI ZR 39/61 (https://dejure.org/1961,8214)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1961 - VI ZR 39/61 (https://dejure.org/1961,8214)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1961 - VI ZR 39/61 (https://dejure.org/1961,8214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 155
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus BGH, 20.10.1961 - VI ZR 39/61
    Abgesehen von diesen Schäden treten nach den Feststellungen Volkmanns Komplikationen nach Grenzstrangblockaden so selten auf, daß sie bei einem verständigen Patienten für den Entschluß, in den Eingriff einzuwilligen, ernsthaft nicht ins Gewicht fallen (BGHZ 29, 46 [60]).
  • RG, 23.02.1937 - VII 222/36

    1. Ist bei einem außergerichtlichen Vergleich der einzelne Gläubiger zum

    Auszug aus BGH, 20.10.1961 - VI ZR 39/61
    Ob der Widerrufsvorbehalt rechtlich als Vereinbarung eines Rücktrittsrechts zu werten ist, kann auf sich beruhen, denn § 356 BGB enthält nachgiebiges Recht (RGZ 153, 395 [398]) und ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts abgedungen worden.
  • BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90

    Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden

    Aber auch von einem Arzt verlangt die Rechtsprechung nicht in jedem Fall, daß er alle medizinischen Veröffentlichungen alsbald kennt und beachtet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteile vom 28. Dezember 1984 mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 29. Oktober 1985 - VI ZR 37/85 - AHRS 1220/25 und vom 19. Dezember 1985 - 8 U 155/84 - mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 23/86 - VersR 1987, 414 = AHRS 1952/2; OLG Celle, Urteil vom 4. Mai 1987 - AHRS 1220/36); gefordert wird nur das regelmäßige Lesen einschlägiger Fachzeitschriften auf dem entsprechenden Gebiet (z. B. von Fachärzten nicht die Lektüre medizinischer Spezialliteratur eines anderen Fachgebietes; von Ärzten, die sich mit der Behandlung einer bestimmten Krankheit, z.B. Tuberkulose, befassen, aber auch die Lektüre von Zeitschriften, welche über die medikamentöse Behandlung dieser Krankheit und deren Risiken berichten: Senatsurteil vom 27. Oktober 1981 VI ZR 69/80 - VersR 1982, 147 = AHRS 2715/2; OLG Bamberg, Urteil vom 19. September 1975 mit Beschluß des Senats vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 72/76 - nach dem BGH-Entlastungsgesetz - AHRS 2705/3; von Allgemeinmedizinern aber zum Beispiel nicht die Lektüre von ausländischen Fachzeitschriften: Senatsurteil vom 20. Oktober 1961 - VI ZR 39/61 - VersR 1962, 155 = AHRS 1220/12).
  • OLG Koblenz, 17.02.2005 - 5 U 349/04

    BGB-Gesellschaft: Organhaftung bei einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. Oktober 1961 (VersR 1962, 155) die Auffassung des Berufungsgerichts gebilligt, wonach der Widerruf eines Beteiligten den Vergleich insgesamt beseitigen kann, wenn die in Anspruch genommenen Ärzte bei den Vergleichsverhandlungen deutlich gemacht hatten, jeder ihrer Haftpflichtversicherer werde je 1/3 der Vergleichssumme zahlen.
  • OLG Brandenburg, 20.12.2000 - 14 U 84/99

    Berechnung des Schadens von Hinterbliebenen nach dem Unfalltod der Hausfrau und

    Für ihre Auffassung können die Beklagten zu 3. und 4. schließlich nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in seinen Urteilen vom 18. November 1966 (BGHZ 46, 277) und vom 20. Oktober 1961 (BGH VersR 1962, 155) heranziehen.
  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83

    Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern

    Sinn der Risikoaufklärung ist es vielmehr, den Patienten über ihm nicht bekannte Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zu informieren (so schon Senatsurteil vom 20. Oktober 1961 - VI ZR 39/61 - VersR 1962, 155, 156).
  • OLG München, 09.02.1995 - 24 U 194/93

    Zur Ursächlichkeit der verspäteten Diagnose einer Brustkrebserkrankung für die

    Die Parteien sind bei Abschluß des Vergleichs nicht davon ausgegangen, daß der Widerruf eines Beklagten ausreichen solle, um den gesamten Vergleich hinfällig werden zu lassen (vgl. BGH VersR 1962, 155).
  • BGH, 20.05.1975 - VI ZR 138/74

    Schäden an Häusern wegen Veränderung des Grundwasserspiegels durch Bohrungen

    Zutreffend geht das Berufungsgericht von dem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langem gefestigten Grundsatz aus, daß ein Rechtsanwalt im Rahmen seiner umfassenden Beratungspflicht seinen Mandanten gegebenenfalls auch über Ersatzmöglichkeiten belehren muß, die gegen ihn, den Rechtsanwalt, selbst gerichtet sind, und daß diese Grundsätze insbesondere Platz greifen, wo der Anwalt schuldhaft einen zunächst bestehenden Anspruch hat verjähren lassen (RGZ 158, 130, 134; obiges Senatsurteil vom 11. Juli 1967 a.a.O. S. 989 mit Nachw.; vom 2. Juli 1968 - VI ZR 39/61 - VersR 1968, 1042 sowie vom 19. Mai 1970 - VI ZR 27/69 - VersR 1970, 815; vgl. Müller JR 1969, 161, 163).
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