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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2015 - VI ZR 391/14   

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https://dejure.org/2015,28038
BGH, 15.09.2015 - VI ZR 391/14 (https://dejure.org/2015,28038)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2015 - VI ZR 391/14 (https://dejure.org/2015,28038)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2015 - VI ZR 391/14 (https://dejure.org/2015,28038)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 544 Abs 7 ZPO
    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots zur Behandlung kompostierbarer Kunststoffe in deutschen Kompostieranlagen als Gehörsverletzung

  • damm-legal.de

    "100 % kompostierbar" - Irreführende Werbung für Bio-Tragetaschen

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vortrags zur Behandlung kompostierbarer Kunststoffe in deutschen Kompostierungsanlagen; Berücksichtigung des Beweisantritts auch ohne Wiederholung im Berufungsverfahren

  • kanzlei.biz

    Bewerbung einer "Bio-Tragetasche" als "100% kompostierbar" irreführend?

  • rewis.io

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots zur Behandlung kompostierbarer Kunststoffe in deutschen Kompostieranlagen als Gehörsverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Gehörsverletzung durch Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vortrags zur Behandlung kompostierbarer Kunststoffe in deutschen Kompostierungsanlagen; Berücksichtigung des Beweisantritts auch ohne Wiederholung im Berufungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "100 % kompostierbar" - Irreführende Werbung für Bio-Tragetaschen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    "100 % kompostierbar" - Irreführende Werbung

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Muss die Deutsche Umwelthilfe e.V. doch ca. 2,7 Millionen Euro Schadensersatz wegen einer Pressemeldung zahlen?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bewerbung von "Bio-Tragetaschen" als 100 % kompostierbar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08

    Auswirkung der ausführlichen Anhörung eines Sachverständigen in der mündlichen

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - VI ZR 391/14
    Die nicht erfolgte Berücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, VersR 2009, 1137 Rn. 2 mwN).

    Denn das Beweisangebot war erheblich und seine Nichtberücksichtigung findet im Prozessrecht keine Stütze (vgl. nur Senatsbeschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, VersR 2009, 1137 Rn. 2; BVerfG, WM 2012, 492, 493; jeweils mwN).

  • BVerfG, 09.03.2015 - 1 BvR 2819/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - VI ZR 391/14
    Denn ebenso wie im früheren Recht gibt es im neuen Recht keine Vorschrift, die den Berufungskläger dazu anhält, einen erstinstanzlichen Vortrag zu wiederholen, auf den es aus Sicht des erstinstanzlichen Gerichts nicht ankam (für den Berufungsbeklagten vgl. BVerfG, NJW 2015, 1746 Rn. 17).
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - VI ZR 391/14
    Eine Ausnahme hiervon hat das Bundesverfassungsgericht jedoch für den Fall anerkannt, dass das erstinstanzliche Gericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen des Berufungsklägers als unerheblich behandelt hat, der Berufungskläger mit seiner Berufung gerade diese Rechtsauffassung angreift und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag ebenfalls als erheblich ansieht (BVerfGE 36, 92, 99; 46, 315, 319 f.; 60, 305, 311; BVerfG, NJW-RR 1995, 828; vgl. auch Senatsurteil vom 3. Juni 1997 - VI ZR 133/96, VersR 1997, 1422, 1423).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - VI ZR 391/14
    Eine Ausnahme hiervon hat das Bundesverfassungsgericht jedoch für den Fall anerkannt, dass das erstinstanzliche Gericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen des Berufungsklägers als unerheblich behandelt hat, der Berufungskläger mit seiner Berufung gerade diese Rechtsauffassung angreift und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag ebenfalls als erheblich ansieht (BVerfGE 36, 92, 99; 46, 315, 319 f.; 60, 305, 311; BVerfG, NJW-RR 1995, 828; vgl. auch Senatsurteil vom 3. Juni 1997 - VI ZR 133/96, VersR 1997, 1422, 1423).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - VI ZR 391/14
    Denn das Beweisangebot war erheblich und seine Nichtberücksichtigung findet im Prozessrecht keine Stütze (vgl. nur Senatsbeschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, VersR 2009, 1137 Rn. 2; BVerfG, WM 2012, 492, 493; jeweils mwN).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - VI ZR 391/14
    Eine Ausnahme hiervon hat das Bundesverfassungsgericht jedoch für den Fall anerkannt, dass das erstinstanzliche Gericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen des Berufungsklägers als unerheblich behandelt hat, der Berufungskläger mit seiner Berufung gerade diese Rechtsauffassung angreift und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag ebenfalls als erheblich ansieht (BVerfGE 36, 92, 99; 46, 315, 319 f.; 60, 305, 311; BVerfG, NJW-RR 1995, 828; vgl. auch Senatsurteil vom 3. Juni 1997 - VI ZR 133/96, VersR 1997, 1422, 1423).
  • BGH, 20.12.2005 - VI ZR 180/04

    Haftung des Krankenhauses wegen Behandlungsfehlern durch angestellte Ärzte

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - VI ZR 391/14
    Vielmehr gelangt mit einem zulässigen Rechtsmittel grundsätzlich der gesamte aus den Akten ersichtliche Prozessstoff der ersten Instanz ohne weiteres in die Berufungsinstanz (vgl. Senatsurteil vom 20. Dezember 2005 - VI ZR 180/04, BGHZ 165, 290, 297 mwN).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - VI ZR 391/14
    Eine Ausnahme hiervon hat das Bundesverfassungsgericht jedoch für den Fall anerkannt, dass das erstinstanzliche Gericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen des Berufungsklägers als unerheblich behandelt hat, der Berufungskläger mit seiner Berufung gerade diese Rechtsauffassung angreift und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag ebenfalls als erheblich ansieht (BVerfGE 36, 92, 99; 46, 315, 319 f.; 60, 305, 311; BVerfG, NJW-RR 1995, 828; vgl. auch Senatsurteil vom 3. Juni 1997 - VI ZR 133/96, VersR 1997, 1422, 1423).
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 234/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - VI ZR 391/14
    Eine Ausnahme hiervon hat das Bundesverfassungsgericht jedoch für den Fall anerkannt, dass das erstinstanzliche Gericht ein unter Beweis gestelltes Vorbringen des Berufungsklägers als unerheblich behandelt hat, der Berufungskläger mit seiner Berufung gerade diese Rechtsauffassung angreift und das Berufungsgericht den betreffenden Sachvortrag ebenfalls als erheblich ansieht (BVerfGE 36, 92, 99; 46, 315, 319 f.; 60, 305, 311; BVerfG, NJW-RR 1995, 828; vgl. auch Senatsurteil vom 3. Juni 1997 - VI ZR 133/96, VersR 1997, 1422, 1423).
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Die in erster Instanz obsiegende Beklagte durfte vielmehr in verstärktem Maße einen konkreten Hinweis durch das Berufungsgericht erwarten (vgl. BVerfG, NJW 2015, 1746, 1747 ; siehe auch BGH, Beschluss vom 15. September 2015 - VI ZR 391/14, juris Rn. 10), weil das Landgericht sein klageabweisendes Urteil nicht auf die Einrede der Unverhältnismäßigkeit (§ 439 Abs. 3 BGB aF) gestützt hat.
  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 23/15

    Grundstückskaufvertrag: Umfang des vereinbarten Haftungsausschlusses für

    Hinsichtlich der Berücksichtigung erstinstanzlich angebotener Beweise eines Berufungsbeklagten wird auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. September 2015 hingewiesen (VI ZR 391/14, juris Rn. 9 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2015 - VI ZR 391/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30454
BGH, 21.10.2015 - VI ZR 391/14 (https://dejure.org/2015,30454)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2015 - VI ZR 391/14 (https://dejure.org/2015,30454)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - VI ZR 391/14 (https://dejure.org/2015,30454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Berichtigung eines Urteils im Hinblick auf die Entscheidungsform

Verfahrensgang

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