Rechtsprechung
BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 823 BGB, § 1004 BGB, § 185 StGB, §§ 185 ff StGB, § 139 ZPO
Äußerungsrechtlicher Rechtsstreit: Anspruch auf Unterlassung einer sich aus der Äußerung ergebenden Aussage; Hinweispflicht des Gerichts vor Klageabweisung
- IWW
- Wolters Kluwer
Auf eine Wiederholungsgefahr nach erfolgter Erstbegehung gestützter Unterlassungsanspruch (sogenannter "Verletzungsunterlassungsanspruch"); Äußerungsrechtlicher Rechtsstreit
- rewis.io
- kanzlei.biz
Kein Unterlassungsanspruch für Aussagen, die nach Interpretation einer Äußerung entnommen wurden
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 1004; StGB §§§§§§ 185 ff.; ZPO § 139
Kein Verletzungsunterlassungsanspruch bei tatsächlichem Fehlen einer Erstbegehung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
A) Begehrt der Kläger in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit nicht die Unterlassung einer von ihm wörtlich wiedergegebenen Äußerung des Beklagten, sondern die Unterlassung einer Aussage, die er der Äußerung des Beklagten nach eigener Interpretation entnehmen zu ...
- rechtsportal.de
Auf eine Wiederholungsgefahr nach erfolgter Erstbegehung gestützter Unterlassungsanspruch (sogenannter "Verletzungsunterlassungsanspruch"); Äußerungsrechtlicher Rechtsstreit
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht/Persönlichkeitsrecht: Zu den Voraussetzungen des sog. "Verletzungsunterlassungsanspruch"
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Richterliche Hinweispflicht im Äußerungsrecht
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Zur richterlichen Hinweispflicht im äußerungsrechtlichen Rechtsstreit
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 21.02.2019 - 12 O 100/18
- OLG Schleswig, 04.09.2019 - 9 U 49/19
- BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1205
- MDR 2022, 1041
- GRUR 2022, 1245
- VersR 2022, 1248
- K&R 2022, 616
- afp 2022, 335
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16
Angriff von Teilen einer komplexen Gesamtaussage bzgl. Sinndeutung einer Äußerung …
Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist - was das Berufungsgericht nicht verkannt hat - die Ermittlung ihres objektiven Sinns aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums (vgl. nur Senatsurteil vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16, VersR 2018, 492 Rn. 20 mwN), im Falle der - wie hier - nur an eine bestimmte Person gerichteten Nachricht also aus dem Horizont eines unvoreingenommenen und verständigen Empfängers der Mitteilung.Bei der Erfassung des Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittsempfängers und dem allgemeinen Sprachgebrauch stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist (vgl. nur Senatsurteile vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16, VersR 2018, 492 Rn. 20;… vom 27. Mai 2014 - VI ZR 153/13, NJW 2014, 3154 Rn. 13, jeweils mwN).
- BGH, 25.09.1952 - IV ZR 22/52
Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts
Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
Mit einer entsprechenden Umstellung seines Klageantrags änderte der Kläger sein Prozessziel; auf die Änderung des Prozessziels einer Partei abzielende Hinweise fordert § 139 ZPO aber nicht (…vgl. Zöller/Greger, ZPO, 34. Auflage, § 139 Rn. 15;… Kern in Stein/Jonas, ZPO, 23. Auflage, § 139 Rn. 50; ferner BGH, Urteil vom 25. September 1952 - IV ZR 22/52, BGHZ 7, 208, 211 f., juris Rn. 10). - BGH, 14.12.2021 - VI ZR 403/19
Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen das Sexualleben …
Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
b) Ob die Mailbox-Nachricht des Beklagten vom 11. August 2017 die vom Kläger allein bekämpfte Aussage enthält, der Kläger habe einen Parteiverrat begangen, ist eine Frage der Sinndeutung, die in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. nur Senatsurteil vom 14. Dezember 2021 - VI ZR 403/19, NJW-RR 2022, 419 Rn. 10 mwN). - BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13
Maßstab bei herabwürdigender Äußerung
Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
Bei der Erfassung des Aussagegehalts muss die beanstandete Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittsempfängers und dem allgemeinen Sprachgebrauch stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist (…vgl. nur Senatsurteile vom 16. Januar 2018 - VI ZR 498/16, VersR 2018, 492 Rn. 20; vom 27. Mai 2014 - VI ZR 153/13, NJW 2014, 3154 Rn. 13, jeweils mwN). - BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99
Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines …
Auszug aus BGH, 21.06.2022 - VI ZR 395/19
Die hierfür erforderliche (vgl. nur Senatsurteil vom 26. September 2000 - VI ZR 279/99, NJW 2001, 157, 159, juris Rn. 17 mwN) Erstbegehungsgefahr macht der Kläger schon nicht geltend.
- BGH, 22.02.2024 - III ZR 63/23
Inanspruchnahme der Gemeinde durch Grundstückseigentümer betreffend die …
Vielmehr darf ein Gericht im Rahmen seiner materiellen Prozessleitung auf die Änderung von Anträgen hinwirken, soweit sie sich im Rahmen des Prozessbegehrens der Parteien - hier Unterlassung der Beeinträchtigung ihres Grundstücks - halten (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 2022 - VI ZR 395/19, NJW-RR 2022, 1205 Rn. 18;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl., § 139 Rn. 15). - OLG Karlsruhe, 28.02.2024 - 6 U 45/21
Fahrzeugkaufvertrag: (Differenz-)Schadenersatzanspruch aufgrund der …
aa) Ein Anknüpfungspunkt für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens der für die Beklagte handelnden Personen läge zwar (entsprechend den bereits zum Thermofenster dargestellten Maßstäben) darin, wenn eine KSR nur bei erkanntem Prüfstandslauf aktiviert würde (siehe BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - III ZR 216/20, MDR 2022, 1041 Rn. 33) und daher ausschließlich im Prüfstand die "Abgasreinigung" verstärken würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 602/21, juris Rn. 25). - OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 198/20 aa) Ein Anknüpfungspunkt für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens der für die Beklagte handelnden Personen läge zwar (entsprechend den bereits zum Thermofenster dargestellten Maßstäben) darin, wenn eine KSR nur bei erkanntem Prüfstandslauf aktiviert würde (siehe BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - III ZR 216/20, MDR 2022, 1041 Rn. 33) und daher ausschließlich im Prüfstand die "Abgasreinigung" verstärken würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 602/21, juris Rn. 25).
- OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 35/21 aa) Ein Anknüpfungspunkt für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens der für die Beklagte handelnden Personen läge zwar (entsprechend den bereits zum Thermofenster dargestellten Maßstäben) darin, wenn eine KSR nur bei erkanntem Prüfstandslauf aktiviert würde (siehe BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - III ZR 216/20, MDR 2022, 1041 Rn. 33) und daher ausschließlich im Prüfstand die "Abgasreinigung" verstärken würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 602/21, juris Rn. 25).
- OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 233/21
Dieselskandal: Teilrückzahlung des Kaufpreises für Kraftfahrzeug aufgrund …
aa) Ein Anknüpfungspunkt für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens der für die Beklagte handelnden Personen läge zwar (entsprechend den bereits zum Thermofenster dargestellten Maßstäben) darin, wenn eine KSR nur bei erkanntem Prüfstandslauf aktiviert würde (siehe BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - III ZR 216/20, MDR 2022, 1041 Rn. 33) und daher ausschließlich im Prüfstand die "Abgasreinigung" verstärken würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 602/21, juris Rn. 25). - OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 6 U 2/21 aa) Ein Anknüpfungspunkt für die Annahme eines sittenwidrigen Verhaltens der für die Beklagte handelnden Personen läge zwar (entsprechend den bereits zum Thermofenster dargestellten Maßstäben) darin, wenn eine KSR nur bei erkanntem Prüfstandslauf aktiviert würde (siehe BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - III ZR 216/20, MDR 2022, 1041 Rn. 33) und daher ausschließlich im Prüfstand die "Abgasreinigung" verstärken würde (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - VII ZR 602/21, juris Rn. 25).
- OLG Dresden, 28.03.2023 - 4 U 944/22
Unterlassungsansprüche hinsichtlich verschiedener Äußerungen in einem Buch über …
Begehrt der Kläger in einem äußerungsrechtlichen Rechtsstreit aber nicht die Unterlassung einer von ihm wörtlich wiedergegebenen Äußerung des Beklagten, sondern die Unterlassung einer Aussage, die er der Äußerung des Beklagten nach eigener Interpretation entnehmen zu können meint, so kommt ein auf Verletzungsunterlassungsanspruch nur in Betracht, wenn sich die vom Kläger bekämpfte Aussage aus der betreffenden Äußerung des Beklagten tatsächlich ergibt (BGH, Urteil vom 21.6.2022, VI ZR 395/19).