Rechtsprechung
BGH, 24.10.2012 - VI ZR 396/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 530 ZPO, § 531 Abs 2 ZPO, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Verspätetes Vorbringen im Arzthaftungsprozess: Erstmalige Rüge fehlerhafter Aufklärung in der Berufungsbegründung nach ausschließlicher Geltendmachung von Behandlungsfehlern in erster Instanz - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfahrensfehler wegen des Nichtnachgehens eines neuen und erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gebrachten Vortrags durch das Berufungsgericht
- rewis.io
Verspätetes Vorbringen im Arzthaftungsprozess: Erstmalige Rüge fehlerhafter Aufklärung in der Berufungsbegründung nach ausschließlicher Geltendmachung von Behandlungsfehlern in erster Instanz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1
Verfahrensfehler wegen des Nichtnachgehens eines neuen und erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gebrachten Vortrags durch das Berufungsgericht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- schluender.info (Kurzinformation)
Erstmalige Aufklärungsrüge in der Berufungsbegründung
- tacke-krafft.de (Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung der erstmalig in der Berufung erhobenen Aufklärungsrüge
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verspätetes Vorbringen im Arzthaftungsprozess: Erstmalige Rüge fehlerhafter Aufklärung in der Berufungsbegründung nach ausschließlicher Geltendmachung von Behandlungsfehlern in erster Instanz
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 01.07.2011 - 4 O 154/09
- OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11
- BGH, 24.10.2012 - VI ZR 396/12
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73
Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist - …
Auszug aus BGH, 24.10.2012 - VI ZR 396/12
Auch sind die Schadensereignisse im Allgemeinen weder hinsichtlich der Auswirkungen noch hinsichtlich des Verschuldens gleichwertig (vgl. Senatsurteile vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 228/05, VersR 2007, 414 und vom 4. November 1975 - VI ZR 226/73, VersR 1976, 293, 294). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im …
Auszug aus BGH, 24.10.2012 - VI ZR 396/12
Auch sind die Schadensereignisse im Allgemeinen weder hinsichtlich der Auswirkungen noch hinsichtlich des Verschuldens gleichwertig (vgl. Senatsurteile vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 228/05, VersR 2007, 414 und vom 4. November 1975 - VI ZR 226/73, VersR 1976, 293, 294).
- BGH, 29.01.2019 - VI ZR 117/18
Schadensersatz wegen angeblicher Behandlungs- und Aufklärungsfehler im …
Zwar besteht zwischen beiden Ansprüchen eine Verknüpfung dergestalt, dass es Ziel des Schadensersatzbegehrens des Patienten ist, eine Entschädigung für die bei ihm aufgrund der Behandlung eingetretenen gesundheitlichen Nachteile zu erlangen, doch liegen den Haftungstatbeständen räumlich und zeitlich verschieden gelagerte Sachverhalte zugrunde, an denen unterschiedliche Personen beteiligt sein können (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - VI ZR 396/12, GesR 2013, 50, mwN). - OLG Koblenz, 21.08.2013 - 5 U 256/13
Erstmals in zweiter Instanz behauptetes Aufklärungsversäumnis über …
Hat der Patient in erster Instanz lediglich beanstandet, über ein Operationsrisiko (Arthrofibrose nach Kniegelenksoperation) nicht aufgeklärt worden zu sein, ist die in zweiter Instanz erhobene Rüge, der Arzt habe über eine Behandlungsalternative nicht aufgeklärt, prozessual unbeachtlich, wenn das das neue Vorbringen nicht als bloße Konkretisierung des in erster Instanz behaupteten Aufklärungsdefizits angesehen werden kann (Ergänzung zu BGH VI ZR 396/12).Auch ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit dem Streitstoff der Entscheidung des BGH vom 24.10.2012 ( VI ZR 396/12) vergleichbar, weil dort eine unzureichende Aufklärung insgesamt erstmals in zweiter Instanz behauptet wurde, nachdem der Kläger seine Ansprüche in erster Instanz ausschließlich auf Behandlungsfehler gestützt hatte.
- OLG Karlsruhe, 25.09.2013 - 7 U 96/10
Arzthaftungsprozess: Beweiserleichterung bei Dokumentationsmangel; …
Es handelt sich um neuen Tatsachenvortrag im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO, der nach dieser Vorschrift nicht zuzulassen ist, da weder dargetan noch ersichtlich ist, warum der Vortrag nicht im ersten Rechtszug erfolgt ist und die Frage der Aufklärungspflicht zwischen den Parteien streitig ist (vgl. BGH, GesR 2013, 50; vorgehend: Senat, Urteil vom 08.08.2012, Az. 7 U 128/11).
- OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 12 U 171/18
Arzt- und Krankenhaushaftung: Einwand der hypothetischen Einwilligung in die …
Auch sind die Schadensereignisse im Allgemeinen weder hinsichtlich der Auswirkungen noch hinsichtlich des Verschuldens gleichwertig (vgl. BGH VersR 2007, 414; BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - VI ZR 396/12, juris). - OLG Brandenburg, 30.09.2021 - 12 U 6/21
Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter Aufklärung im Rahmen zahnärztlicher …
Soweit der Kläger im Schriftsatz vom 14.08.2021 in der Berufungsinstanz erstmals anklingen lässt, die Diagnose der Beklagten hinsichtlich der beiden extrahierten Milchzähne 54 und 64 sei zu bestreiten, versteht der Senat dies nicht dahin, dass damit die Berufung auf den Streitgegenstand des Behandlungsfehlers erweitert werden soll (zur Erforderlichkeit einer Unterscheidung zwischen dem Streitgegenstand des Behandlungsfehlers und dem des Aufklärungsfehlers vgl. BGH GesR 2013, S. 50;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Teil E, Rn. 26). - OLG Koblenz, 09.01.2014 - 5 U 793/13
Umfang der Patientenaufklärung bei einer Folge-Bandscheibenoperation
Darauf weist die Berufungserwiderung unter Bezugnahme auf die in GesR 2013, 50 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zutreffend hin (vgl. auch BGH in VersR 2007, 414 und in VersR 1976, 293, 294). - KG, 07.08.2018 - 20 U 46/17
Knie-TEP - Arzthaftungsprozess: Erstmalige Aufklärungsrüge in der …
Handelt es sich dagegen lediglich um einen anderen Haftungstatbestand, ist der neue Tatsachenvortrag gemäß § 531 Abs. 2 ZPO nicht mehr zu berücksichtigen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - VI ZR 396/12 - juris).