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Rechtsprechung
   BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19   

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https://dejure.org/2020,20879
BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19 (https://dejure.org/2020,20879)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2020 - VI ZR 397/19 (https://dejure.org/2020,20879)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19 (https://dejure.org/2020,20879)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 826 BGB, § 849 BGB, § 256 ZPO

  • IWW

    § 826 BGB, § ... 849 BGB, § 93 ZPO, Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, § 31 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 561 ZPO, § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 552 Abs. 1, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 249 Abs. 1 BGB, § 287 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 291 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • rewis.io

    Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs: Anspruch auf Deliktszinsen; Voraussetzungen einer auf den Ersatz künftiger Schäden gerichteten Feststellung bei sittenwidriger Schädigung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Keine Deliktszinsen nach § 849 BGB, wenn der Geschädigte für die Hingabe seines Geldes im Wege des Leistungsaustauschs eine in tatsächlicher Hinsicht voll nutzbare Gegenleistung erhält; zu den Voraussetzungen einer auf den Ersatz künftiger Schäden gerichteten Feststellung ...

  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Deliktszinsen im Zusammenhang mit dem Kauf eines von Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 826 ; BGB § 849 ; ZPO § 138 Abs. 3
    Streit um Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung; Kauf eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung versehenen Fahrzeugs; Voraussetzung für Deliktszinsen nach § 849 BGB ; Voraussetzungen ...

  • datenbank.nwb.de

    Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs: Anspruch auf Deliktszinsen; Voraussetzungen einer auf den Ersatz künftiger Schäden gerichteten Feststellung bei sittenwidriger Schädigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Deliktszinsen für Käufer eines abgasmanipulierten VW-Diesel-Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Geschädigte Käufer eines VW-Schummeldiesels haben keinen Anspruch auf Verzinsung des für das Fahrzeug bezahlten Kaufpreises ab Kaufpreiszahlung - Deliktzinsen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine "Deliktzinsen" für geschädigte VW-Käufer

  • archive.vn (Pressebericht, 30.07.2020)

    Folgenreiche Urteile für VW-Kunden

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Keine Deliktszinsen für Käufer eines abgasmanipulierten VW-Diesel-Pkw

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine "Deliktzinsen" für geschädigte VW-Käufer

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine "Deliktszinsen" für geschädigte VW-Käufer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Deliktszinsen

  • lto.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 28.07.2020)

    Abgasskandal: Schadensersatz auch für VW-Kauf nach 2015?

  • dr-stoll-kollegen.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    VW-Abgasskandal: Stehen dem Verbraucher Zinsen ab dem Kaufdatum zu?

Besprechungen u.ä.

  • verlag-rolf-schmidt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Zur Frage nach Schadensersatzansprüchen im Diesel-Abgasskandal

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2806
  • ZIP 2020, 1818
  • VersR 2020, 1327
  • WM 2020, 1642
 
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Wird zitiert von ... (294)

  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Die hinsichtlich der Hauptforderung vom Kläger allein geltend gemachten (vgl. § 308 Abs. 1 ZPO) Deliktszinsen (§§ 849, 246 BGB) stehen ihm nicht zu, weil er für den Kaufpreis eine gleichwertige Gegenleistung, nämlich die uneingeschränkte Möglichkeit, den erworbenen Pkw zu nutzen, erhalten hat, und außerdem den Kaufpreis bei Kenntnis der Abschaltautomatik für den Erwerb eines anderen Pkw eingesetzt hätte (vgl. BGH, Urt. v. 30.07.2020, VI ZR 397/19, Rn. 20 ff; OLG Frankfurt, Urt. v. 31.03.2020, 13 U 134/19, Rn. 64; KG Berlin, Urt. v. 26.09.2019, Rn. 203 ff; OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.11.2019, 13 U 37/19, Rn. 108 ff; OLG Stuttgart, Urt. v. 28.11.2019, 14 U 89/19, Rn. 66 ff; a.A. OLG Köln, Urt. v. 24.03.2020, 4 U 219/19, Rn. 144 ff; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 25.02.2020, 3 U 64/19, Rn. 76 ff; jeweils zitiert nach juris).

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO aufgrund der mittlerweile ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19) und 30.07.2020 (VI ZR 397/19 und VI ZR 5/20) nicht mehr vorliegen.

  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Es wird in diesem Fall auch den zutreffenden Einwand der Revision zu berücksichtigen haben, angesichts des anzurechnenden Nutzungsvorteils stehe der Bejahung des Annahmeverzugs der Beklagten die erhebliche Zuvielforderung des Klägers entgegen (vgl. Senatsurteile vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 85; vom 30. Juli 2020 - VI ZR 397/19, NJW 2020, 2806 Rn. 30).
  • OLG Naumburg, 09.04.2021 - 8 U 68/20

    Ansprüche eines Fahrzeugkäufers im Diesel-Abgasskandal

    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19), 30.07.2020 (VI ZR 5/20 und VI ZR 397/19), 08.12.2020 (VI ZR 244/20), 17.12.2020 (VI ZR 739/20), 19.01.2021 (VI ZR 433/19), 26.01.2021 (VI ZR 405/19), 02.03.2021 (VI ZR 147/20), 09.03.2021 (VI ZR 889/20) nicht mehr vorliegen.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2021 - VI ZR 397/19   

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https://dejure.org/2021,3381
BGH, 09.02.2021 - VI ZR 397/19 (https://dejure.org/2021,3381)
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BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - VI ZR 397/19 (https://dejure.org/2021,3381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 826
    Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten durch das Gericht i.R.e. Anspruchs auf rechtliches Gehör (hier: Nichtanrechenbarkeit tatsächlich gezogener Nutzungsvorteile wegen Unzulässigkeit des Software-Updates)

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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