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   BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06   

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https://dejure.org/2006,1410
BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06 (https://dejure.org/2006,1410)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2006 - VI ZR 4/06 (https://dejure.org/2006,1410)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06 (https://dejure.org/2006,1410)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stützen einer Revision auf eine erfolgte Übertragung auf den Einzelrichter; Voraussetzungen der Annahme von Willkür bei Übertragung auf den Einzelrichter; Verfassungskonforme Auslegung von § 526 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Begrenzung von Rechtsmitteln auf abgrenzbare ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung des Rechtsstreits auf Einzelrichter i. d. R. kein Revisionsgrund

  • Judicialis

    ZPO § 526

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 526
    Fehlerhafte Übertragung auf den Einzelrichter begründet nur bei Willkür die Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 526
    Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz als Revisionsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallhaftpflichtprozess - Klage + Widerklage: Haftungsquoten können variieren

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Übertragung auf den Einzelrichter ist kein Revisionsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 170, 180
  • NJW 2007, 1466
  • MDR 2007, 734
  • FamRZ 2007, 554
  • VersR 2007, 811
  • BB 2007, 521
  • JR 2008, 114
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Etwas anderes käme auch hier nur bei Willkür in Betracht (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06, BGHZ 170, 180 Rn. 5).
  • BGH, 13.08.2013 - VI ZR 389/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz des auf den Zeitraum der unfallbedingten

    Denn gemäß § 526 Abs. 3 ZPO kann ein Rechtsmittel nicht auf eine unterlassene Vorlage an die Kammer gestützt werden (vgl. BT-Drucks. 14/4722, S. 99, 89 f.; Senatsurteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06, BGHZ 170, 180 Rn. 5).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kommt nur unter den engen Voraussetzungen der Willkür in Betracht, da in einem solchen Fall eine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter und damit ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gegeben wäre (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06, aaO mwN).

    Anders als dem originären Einzelrichter im Rahmen des § 568 ZPO ist dem nicht originären Einzelrichter im Rahmen des § 526 Abs. 1 ZPO, der ihm zugewiesene Rechtssachen von grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht ohne weiteres an das Kollegium zurückübertragen kann, die Entscheidung von Rechtssachen mit grundsätzlicher Bedeutung nicht versagt (vgl. Senatsurteile vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06, aaO; vom 5. Februar 2013 - VI ZR 290/11, VersR 2013, 515 Rn. 11; BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, aaO; vgl. zu § 348 ZPO: Senatsurteil vom 14. Mai 2013 - VI ZR 325/11, GesR 2013, 405, Rn. 15; anders dagegen BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 18 - jeweils obiter dicta).

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 290/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Anmietung eines

    Im Übrigen ergibt sich aus § 526 Abs. 3 ZPO, dass ein Rechtsmittel - außer im Fall der Willkür - nicht auf eine erfolgte Übertragung auf den Einzelrichter gestützt werden kann (Senatsurteil vom 12. Dezember 2006 - VI ZR 4/06, BGHZ 170, 180 Rn. 5).
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