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   BGH, 26.05.1954 - VI ZR 4/53   

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https://dejure.org/1954,1098
BGH, 26.05.1954 - VI ZR 4/53 (https://dejure.org/1954,1098)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1954 - VI ZR 4/53 (https://dejure.org/1954,1098)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 (https://dejure.org/1954,1098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1954, 36
  • VersR 1954, 364
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365 und vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).

    Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365 und vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08

    Haftung des Herstellers eines Gebäcks mit Kirschfüllung für Schäden durch Biss

    Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteil vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).
  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts

    Inhalt und Umfang einer Warnung und auch ihr Zeitpunkt werden wesentlich durch das jeweils gefährdete Rechtsgut bestimmt und sind vor allem von der Größe der Gefahr abhängig (Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 = VersR 1954, 364, 365 und vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 92/64 = VersR 1965, 1157, 1158 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.06.1969 - V ZR 41/66

    Grundstücksvertiefung - Zur Haftung des Bauherrn und des Architekten bei Schäden

    Liegt etwa, wie hier, in den Gründungsverhältnissen des nahe gelegenen Nachbargebäudes eine besondere Gefahrenlage vor, auf die der Bauherr zuvor aufmerksam gemacht worden ist, und kann die Gefahr auch von einem Nichtfachmann unter den gegebenen Umständen erkannt und abgestellt werden, so bleibt der Bauherr im Hinblick auf diese Gefahrenlage zur Aufsicht und notfalls zum Eingreifen verpflichtet (vgl. BGH VersR 1954, 364, 365, Urteil vom 26. Mai 1954, VI ZR 4/53).
  • BGH, 14.10.1964 - Ib ZR 7/63

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Großfeuerwerks

    Der Veranstalter einer öffentlichen Darbietung wie der vorliegenden ist aber, auch wenn er die Durchführung einem solchen Unternehmer übertragen hat, jedenfalls dann zu eigenem Eingreifen verpflichtet, wenn die Darbietung mit besonderen erhöhten Gefahren verbunden ist, die auch von einem Nichtfachmann erkannt und durch geeignete Anweisungen abgestellt werden können (vgl. BGH VersR 1954, 364, 365).
  • BGH, 26.04.1960 - VI ZR 167/59

    Rechtsmittel

    Gerade die besonderen Umstände des Falles, auf die es für den Umfang der Sicherungspflicht entscheidend ankommt (vgl. BGH Urt. vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 = VersR 54, 364; Urt. vom 21. April 1956 - VI ZR 312/54 = VersR 56, 372), rechtfertigen sehr scharfe Anforderungen.
  • BGH, 17.05.1960 - VI ZR 117/59

    Rechtsmittel

    Das ist vor allem dann zu fordern, wenn der Bauherr wie im vorliegenden Falle die Beklagte die außergewöhnliche Gefahr, die mit den Arbeiten für andere verbunden ist, erkennt und er Anlaß zu zweifeln haben muß, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordernissen in ausreichendem Maße Rechnung tragen wird (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 36 -, 21. Januar 1958 - VI ZB 306/56 - NJW 1958, 627 Nr. 4 und vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 - VersR 1959, 998).
  • BGH, 20.11.1962 - VI ZR 44/62
    Umgekehrt ist in einen weiteren Urteil vom 26. Mai 1954 (VI ZR 4/53 = VersR 1954, 364) ausgesprochen worden, daß der Geschäftsherr zum Eingreifen verpflichtet bleibt, wenn bei den einem sachkundigen Unternehmer übertragenen Arbeiten besondere Verkehrsgefahren hervortreten, die auch ein Nichtfachmann erkennen und abstellen kann.
  • BGH, 21.09.1965 - VI ZR 34/64

    Schuldhafte Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht - Schuldhafte Verletzung

    Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Bauherr Anlaß zu Zweifeln haben muß, ob der Beauftragte den Gefahren und Sicherungserfordernissen in hinreichendem Maße Rechnung tragen wird (vgl. BGH Urt. v. 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 36; Urt. v. 8. Mai 1954 - VI ZR 155/52 - LM § 536 BGB Nr. 1 = VersR 1954, 324; Urt. v. 21. Januar 1958 - VI ZR 306/56 - VersR 1958, 183; Urt. vom 10. Juli 1959 - VI ZR 208/58 - VersR 1959, 898; Urt. vom 17. Mai 1960 - VI ZR 117/59 - VersR 1959, 824).
  • BGH, 30.11.1955 - VI ZR 235/54

    Rechtsmittel

    Daß die Schadensersatzpflicht nach Art. 34 GrundG ausgeschlossen wäre, wie das Berufungsgericht in Erwägung gezogen und dahingestellt gelassen hat, kommt nicht in Betracht, da ein Schrankenwärter beim öffnen und Schließen der Schranken nicht in Ausübung hoheitlicher Gewalt handelt, sondern Aufgaben wahrnimmt, die im Rahmen der bürgerlichrechtlichen Verkehrssicherungspflicht der Eisenbahn liegen (RGZ 161, 341 ff; BGH L-M Nr. 2 zu § 839 (Fa) = VRS 6, 94 = VersR 1954, 36).
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