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   BGH, 16.02.2016 - VI ZR 428/15   

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https://dejure.org/2016,4327
BGH, 16.02.2016 - VI ZR 428/15 (https://dejure.org/2016,4327)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2016 - VI ZR 428/15 (https://dejure.org/2016,4327)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - VI ZR 428/15 (https://dejure.org/2016,4327)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG
    Rechtliches Gehör: Anforderungen an die Substanziierung der Behauptung von fortdauernden unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an den Darlegungsumfang bei Tinnitus und Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • IWW

    § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 103 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs des Klägers durch gerichtliches Hinwegsetzen über dessen Vortrag; Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs; Ausreichende Darlegung des Andauerns von unfallbedingten Beschwerden

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör: Anforderungen an die Substanziierung der Behauptung von fortdauernden unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs des Klägers durch gerichtliches Hinwegsetzen über dessen Vortrag; Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs; Ausreichende Darlegung des Andauerns von unfallbedingten Beschwerden

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs des Klägers durch gerichtliches Hinwegsetzen über dessen Vortrag; Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs; Ausreichende Darlegung des Andauerns von unfallbedingten Beschwerden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der schlüssige Sachvortrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - VI ZR 428/15
    a) Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, den entscheidungserheblichen Sachvortrag der Partei in der nach Art. 103 GG gebotenen Weise zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben (BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rn. 14 mwN).

    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (BVerfG, WM 2012, 492 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rn. 16; jeweils mwN).

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1819/10

    Ungerechtfertigtes Übergehen eines Beweisangebots in Zivilprozess verletzt

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - VI ZR 428/15
    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (BVerfG, WM 2012, 492 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 21.05.2007 - II ZR 266/04

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Vorlage widersprechender Privatgutachten;

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - VI ZR 428/15
    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (BVerfG, WM 2012, 492 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04, WM 2007, 1569 Rn. 8; BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11, NJW 2012, 1647 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 121/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Unschlüssigkeit von

    Auszug aus BGH, 16.02.2016 - VI ZR 428/15
    Soweit die vorgelegten Atteste und Berichte nach Auffassung des Berufungsgerichts Widersprüche und Unklarheiten aufweisen, ist es Aufgabe des Tatrichters, diese im Rahmen der Beweisaufnahme einer Klärung zuzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2008 - II ZR 121/07, NJW-RR 2008, 1311 Rn. 2).
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