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   BGH, 20.09.2016 - VI ZR 432/15   

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https://dejure.org/2016,33629
BGH, 20.09.2016 - VI ZR 432/15 (https://dejure.org/2016,33629)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2016 - VI ZR 432/15 (https://dejure.org/2016,33629)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2016 - VI ZR 432/15 (https://dejure.org/2016,33629)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 287 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch der Klägerin wegen einer Verletzung der Aufklärungspflicht im Rahmen einer Operation des Schultergelenks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 287 Abs. 1
    Schadensersatzanspruch der Klägerin wegen einer Verletzung der Aufklärungspflicht im Rahmen einer Operation des Schultergelenks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08

    Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - VI ZR 432/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt die Primärschädigung bei fehlerhafter Aufklärung bei einer Operation bereits in dem mangels wirksamer Einwilligung per se rechtswidrigen Eingriff als solchem (vgl. Senatsurteile vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, VersR 2010, 115 Rn. 13; vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 241/09, VersR 2011, 223 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08

    Auswirkung der ausführlichen Anhörung eines Sachverständigen in der mündlichen

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - VI ZR 432/15
    Insbesondere ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gegeben, wenn eine erforderliche Beweiserhebung nicht erfolgt ist und dies im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08, VersR 2009, 1137 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 241/09

    Arzthaftung: Grenzen der Aufklärungspflicht des behandelnden Arztes im Hinblick

    Auszug aus BGH, 20.09.2016 - VI ZR 432/15
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt die Primärschädigung bei fehlerhafter Aufklärung bei einer Operation bereits in dem mangels wirksamer Einwilligung per se rechtswidrigen Eingriff als solchem (vgl. Senatsurteile vom 29. September 2009 - VI ZR 251/08, VersR 2010, 115 Rn. 13; vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 241/09, VersR 2011, 223 Rn. 18 mwN).
  • OLG Hamm, 02.02.2024 - 26 U 36/23

    Aufklärung vor einer Operation an der Wirbelsäule

    Bei einer fehlerhaften Selbstbestimmungsaufklärung liegt die Primärschädigung bereits in dem mangels wirksamer Einwilligung per se rechtswidrigen Eingriff als solchem (BGH, Beschluss vom 21.06.2022, VI ZR 310/21, zit. nach juris Rn. 14; Beschluss vom 20.09.2016, VI ZR 432/15, zit. nach juris Rn. 5).
  • BGH, 21.06.2022 - VI ZR 310/21

    Arzthaftungsprozess: Erforderlichkeit einer persönlichen Anhörung des Patienten

    Zum anderen ist dem Berufungsgericht insoweit aus dem Blick geraten, dass die Primärschädigung bei einer - wie hier vom Berufungsgericht unterstellt - fehlerhaften Selbstbestimmungsaufklärung bereits in dem mangels wirksamer Einwilligung per se rechtswidrigen Eingriff als solchem liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2016 - VI ZR 432/15, juris Rn. 5 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 1 U 81/21

    Rechtsfolgen unzureichender ärztlicher Aufklärung über Behandlungsalternativen im

    Der Patient muss in einem solchen Fall dann mit dem Beweismaß des § 286 Abs. 1 ZPO nachweisen, dass die ohne wirksame Einwilligung durchgeführte Behandlung zu einer Beeinträchtigung seiner Gesundheit geführt hat, da insoweit der Anspruchsgrund betroffen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7.2.2012 - VI ZR 63/11, bei Juris Rn. 10 und 14).Liegt demgegenüber die Primärschädigung schon in dem Eingriff als solchem, ist es konsequent, die Verschlechterungsfolgen des Eingriffs, insbesondere soweit Verschlechterungen vorbestehender Befunde oder Schmerzzustände in Betracht stehen, dem Beweismaß für Sekundärschäden nach § 287 ZPO zu unterstellen (vgl. BGH, Urteil vom 20.9.2016 - VI ZR 432/15, bei Juris Rn. 5; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 8. Aufl., C. Rn. 147).

    Aus diesem Grund machen Aufklärungsdefizite unabhängig davon, ob sich ein aufklärungsbedürftiges Risiko verwirklicht oder nicht, den ärztlichen Eingriff insgesamt wegen der fehlenden Einwilligung des Patienten rechtswidrig und führen bei einem Verschulden des Arztes im Grundsatz zu einer Haftung des Arztes für alle Schadensfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 28.5.2019 - VI ZR 27/17, bei Juris Rn. 11; Urteil vom 14.2.1989 - VI ZR 65/88, bei Juris Rn. 21; Urteil vom 12.31991 - VI ZR 232/90, bei Juris Rn. 14; Urteil vom 14.11.1995 - VI ZR 359/94, bei Juris Rn. 19; Beschluss vom 20.9.2016 - VI ZR 432/15, bei Juris Rn. 5).

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