Rechtsprechung
   BGH, 13.01.1987 - VI ZR 45/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,840
BGH, 13.01.1987 - VI ZR 45/86 (https://dejure.org/1987,840)
BGH, Entscheidung vom 13.01.1987 - VI ZR 45/86 (https://dejure.org/1987,840)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - VI ZR 45/86 (https://dejure.org/1987,840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlegung einer wertenden Aussage in einer Reportage sowohl mit wahren als auch mit unzutreffenden Tatsachen - Warnung vor nicht seriösen Geschäftspraktiken von Fluggesellschaften - Schadensersatzanspruch auf Grund des falschen Gesamtbildes eines Berichts - Entstehung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Türkol II"

    §§ 248, 823, 824 BGB

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs nach § 824 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823, § 824 Abs. 1, § 249
    Kredit- und Erwerbsgefährdung durch Berichterstattung mit teils wahren und teils unwahren Tatsachenbehauptungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1403
  • NJW-RR 1987, 726 (Ls.)
  • MDR 1987, 572
  • GRUR 1987, 316
  • ZUM 1988, 136
  • afp 1987, 494
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 117/76

    "Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?" (Heinrich Böll; DER SPIEGEL 3/1972)

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - VI ZR 45/86
    Die davon abweichende Beurteilung der Berufungsrichter unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht; denn ob der Tatrichter bei der Erfassung des Aussagegehalts der Reportage von einem falschen Verständnis des dem Begriff "erbärmliche Lage" zugrundeliegenden Tatsachenkerns ausgegangen ist und deshalb zu geringe Anforderungen an die Richtigkeit des von den Beklagten erhobenen Vorwurfs gestellt hat, ist eine Rechtsfrage (vgl. RGZ 75, 61, 63; Senatsurteil vom 30. Mai 1978 - VI ZR 117/76 - NJW 1978, 1797, 1798 f).
  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - VI ZR 45/86
    Der Inhalt des Berichts und einer von der Erstbeklagten dazu am 5. August 1981 gesendeten "Erklärung" ist in dem Tatbestand des ersten Senatsurteils in dieser Sache vom 12. Februar 1985 (VI ZR 225/83 - VersR 1985, 592) wiedergegeben.
  • RG, 18.12.1910 - II 259/10

    Unlauterer Wettbewerb; Generalagent

    Auszug aus BGH, 13.01.1987 - VI ZR 45/86
    Die davon abweichende Beurteilung der Berufungsrichter unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht; denn ob der Tatrichter bei der Erfassung des Aussagegehalts der Reportage von einem falschen Verständnis des dem Begriff "erbärmliche Lage" zugrundeliegenden Tatsachenkerns ausgegangen ist und deshalb zu geringe Anforderungen an die Richtigkeit des von den Beklagten erhobenen Vorwurfs gestellt hat, ist eine Rechtsfrage (vgl. RGZ 75, 61, 63; Senatsurteil vom 30. Mai 1978 - VI ZR 117/76 - NJW 1978, 1797, 1798 f).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Zwar kann selbst eine schlagwortartig verkürzte Wiedergabe oder Zusammenfassung eines Sachverhalts, die für sich betrachtet eine bloß subjektive Wertung darstellt, durch die Behauptung konkreter und einem Beweis zugänglicher Vorgänge im Kontext inhaltlich ausgefüllt werden und dadurch die Qualität einer - ggf. unrichtigen - Tatsachenbehauptung gewinnen (vgl. Senatsurteile vom 17. November 1992 - VI ZR 352/91 - VersR 1993, 364, 365; vom 13. Januar 1987 - VI ZR 45/86 - NJW 1987, 1403; vom 11. Juli 1989 - VI ZR 255/88 - VersR 1989, 1048 und vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91 - VersR 1993, 193, 194).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Da auch ihre eigenen Recherchen ergeben hatten, daß jedenfalls eine Zahlungsunfähigkeit, ein Konkurs oder Bankrott beim Kläger oder seinen Unternehmen nicht vorgelegen hatten, ihr andererseits aber der für den Durchschnittsleser naheliegende Aussagegehalt des Ausdrucks "pleite machen" bekannt sein mußte, kann die Beklagte sich auch nicht auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen im Rahmen einer die Öffentlichkeit wesentlich interessierenden Angelegenheit im Hinblick auf ihr Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG berufen (vgl. hierzu Senatsurteile vom 13. Januar 1987 - VI ZR 45/86 - NJW 1987, 1403, 1404 und vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91 - VersR 1993, 193, 194).
  • OLG Köln, 28.10.2004 - 15 U 125/04

    Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch"; Kampagne einer

    Der Bundesgerichtshof hat dem gemäß eine als Wertung erscheinende Äußerung gleichwohl dann als Tatsachenbehauptung angesehen, wenn und soweit sie mit unrichtigen oder unvollständigen Tatsachen untermauert und belegt wurde (BGH NJW 1987, 1403 [1404] - Türkol).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 273/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Die revisionsrechtlich zulässige Nachprüfung, ob das Berufungsgericht den Aussagegehalt der Erklärung zutreffend ermittelt und zwischen beweisbaren Tatsachenbehauptungen und dem Beweis nicht zugänglichen Meinungsäußerungen richtig unterschieden hat (Senatsurteile vom 20. Mai 1986 - VI ZR 242/85 - VersR 1986, 992; vom 13. Januar 1987 - VI ZR 45/86 - NJW 1987, 1403 f. und vom 17. Dezember 1991 - VI ZR 169/91 - NJW 1992, 1314, 1316 m.w.N.), läßt jedoch keinen Fehler erkennen.
  • BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Inhaber des

    Unrichtige Informationen sind aber jedenfalls dann, wenn ihnen keine sorgfältigen Recherchen zugrunde liegen, kein schützenswertes Gut; sie werden weder durch § 824 Abs. 2 BGB noch durch Art. 5 GG gedeckt (Senatsurteile vom 12. Februar 1985 - VI ZR 225/83 (Türkol I) - VersR 1985, 592, 593; vom 3. Dezember 1985 - VI ZR 160/84 (Globus) - VersR 1986, 368, 369 und vom 13. Januar 1987 - VI ZR 45/86 (Türkol II) - ZUM 1988, 136, 137).
  • OLG Hamburg, 15.07.2014 - 7 U 75/11

    Schadensersatz bei persönlichkeitsrechtsverletzender Medienberichterstattung:

    Der Geschädigte hat die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihm der geltend gemachte Schaden gerade durch den ihn betreffenden rechtsverletzenden Teil und nicht durch die übrige unbedenkliche Berichterstattung entstanden ist (vgl. BGH NJW 1987, 1403 - Türkol II - juris-Rn. 10; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 32 Rn. 7a).
  • LG Köln, 16.03.2005 - 28 O 64/05

    Bezeichnung von Produkten eines führenden, die Marken "Müller", "Weihenstephan",

    Der Bundesgerichtshof hat eine als Wertung erscheinende Äußerung nämlich gleichwohl als Tatsachenbehauptung angesehen, wenn und soweit sie mit unrichtigen oder unvollständigen Tatsachen untermauert und belegt wurde (BGH. Urt. v. 13.1.1987 - VI ZR 45/86, NJW 1987, 1403 f. - Türkol).
  • OLG Hamburg, 23.08.2022 - 7 U 43/18

    Unterlassungsanspruch gegen eine Verdachtsberichterstattung über eine mögliche

    Ein etwaiger Schaden muss jedoch gerade durch die unzulässigen Teile der Berichterstattung entstanden sein (vgl. BGH, NJW 1987, 1403).
  • OLG Stuttgart, 08.03.1996 - 2 U 149/95

    Zur Zulässigkeit der 'Werbung mit durchgestrichenen Preisen

    Sofern dieser jedoch erreicht wurde, hat sie einen kausalen Schaden nicht erlitten und daher insoweit auch keinen Ersatzanspruch (BGH NJW 1987, 1403f).
  • LG Hamburg, 23.02.2018 - 324 O 355/16

    Unterlassungsanspruch wegen einer identifizierenden Verdachtsberichtserstattung

    Ein etwaiger Schaden muss jedoch gerade durch das unwahre Mehr an tatsächlichen Behauptungen in den Beiträgen entstanden sein es ist also die Kausalität der nicht zutreffenden Spitze der aufgestellten Behauptungen für den geltend gemachten Schaden festzustellen (vgl. BGH, NJW 1987, 1403).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht