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BGH, 20.11.1984 - VI ZR 48/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung einer Mitarbeitspflicht der Eltern im Haushalt und landwirtschaftlichen Betrieb und Einordnung als gesetzliche Dienstleistungspflicht in besonderen Umständen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 844 Abs. 2, § 845, § 1618a
Anspruch wegen entgangener Dienste der in der Landwirtschaft tätigen Mutter
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 20.11.1984 - VI ZR 48/84
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Steffen und die Richter Scheffen, Dr. Ankermann, Dr. Lepa und Bischoff am 20. November 1984 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980, NJW 1981, 39 - 1 PBvU 1/79) beschlossen :.
- BGH, 07.10.1997 - VI ZR 144/96
Verpflichtung des im elterlichen Haushalt lebenden Kindes zu Dienstleistungen
18 Diese Vorschrift zeigt nach allgemeiner Auffassung das gesetzliche Leitbild für das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern auf, nämlich gegenseitige Fürsorge, wie sie in einer intakten Familie auch ohne besondere gesetzliche Vorschrift geübt wird (OLG Bamberg, VersR 1985, 290 mit Nichtannahmebeschluß des erkennenden Senats vom 20. November 1984 - VI ZR 48/84).