Rechtsprechung
BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 313a Abs 1 ZPO, § 540 Abs 2 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Berufungsurteils ohne Tatbestand und Gründe - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Möglichkeit des Berufungsgerichts zum Weglassen der tatbestandlichen Feststellungen und der rechtlichen Begründung
- rewis.io
Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Berufungsurteils ohne Tatbestand und Gründe
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 540 Abs. 2; ZPO § 313 a Abs. 1
Kein Berufungsurteil ohne Tatbestand und rechtliche Begründung bei Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 540 Abs. 2; ZPO § 313a Abs. 1
Voraussetzungen für die Möglichkeit des Berufungsgerichts zum Weglassen der tatbestandlichen Feststellungen und der rechtlichen Begründung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Berufungsurteil ohne Tatbestand und Begründung zulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das abgekürzte Berufungsurteil
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verkürztes Berufungsurteil nur möglich bei fehlender Anfechtbarkeit des Urteils
Verfahrensgang
- LG Passau, 30.08.2011 - 3 O 210/11
- OLG München, 22.12.2011 - 8 U 3952/11
- BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1535
- MDR 2012, 1362
- VersR 2013, 75
- BauR 2013, 136
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Übertragung eines …
Auszug aus BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12
Dass das angefochtene Urteil auf einer unzureichenden Würdigung des Klägervortrags beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung nicht von vornherein ausgeschlossen und aufgrund des Beschwerdevortrags zu unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 26 und Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208).Andernfalls würde dem Revisionsgericht die Prüfung der Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde erschwert oder gar unmöglich gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 22 und vom 13. August 2003 - XII ZR 303/02, BGHZ 156, 97, 103 ff.).
- BGH, 26.06.2003 - V ZR 441/02
Zulassung der Revision wegen fehlenden Tatbestandes
Auszug aus BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12
Dass das angefochtene Urteil auf einer unzureichenden Würdigung des Klägervortrags beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer Begründung nicht von vornherein ausgeschlossen und aufgrund des Beschwerdevortrags zu unterstellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 26 und Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208). - BGH, 13.08.2003 - XII ZR 303/02
Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils
Auszug aus BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12
Andernfalls würde dem Revisionsgericht die Prüfung der Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde erschwert oder gar unmöglich gemacht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 22 und vom 13. August 2003 - XII ZR 303/02, BGHZ 156, 97, 103 ff.).
- BGH, 15.03.2013 - V ZR 201/11
Insolvenzeröffnungsverfahren: Befugnis des Schuldners zur Ausübung des …
Von dieser Möglichkeit darf es nur Gebrauch machen, wenn es sich zuvor von Amts wegen vergewissert hat, dass ein Rechtsmittel gegen sein Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist (BGH, Beschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535). - BGH, 23.02.2021 - VIII ZR 213/20
Rechtliches Gehör und Wohnraumkündigung wegen Betriebsbedarfs: Protokollurteil …
Erlässt das Berufungsgericht unter offenkundiger Verkennung der Voraussetzungen des § 313a Abs. 1, § 540 Abs. 2 ZPO und damit unter Missachtung der an ein Protokollurteil gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu stellenden Anforderungen ein Urteil, das weder tatbestandliche Feststellungen noch eine rechtliche Begründung enthält, ist im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zu unterstellen, dass das Berufungsgericht das in den Tatsacheninstanzen gehaltene und im Beschwerdeverfahren angeführte Vorbringen des Beschwerdeführers nicht hinreichend im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG zur Kenntnis genommen hat und die Entscheidung des Berufungsgerichts hierauf beruht (…in Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 26 iVm 24; vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1 …und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 12 ff.).Es ist daher mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer rechtlichen Begründung zu unterstellen, dass das Berufungsgericht dieses Vorbringen nicht hinreichend im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG zur Kenntnis genommen hat und die Entscheidung des Berufungsgerichts hierauf beruht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 26 iVm 24; vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1;… vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 12 ff.).
- BGH, 05.03.2015 - I ZR 164/13
Wettbewerbsverstoß durch unterbliebene Energieverbrauchskennzeichnung bei der …
Dem entspricht die Beschwer des Beklagten, die die in § 26 Nr. 8 EGZPO vorgesehene Wertgrenze übersteigt, so dass die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil zulässig war (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535).
- BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Unterlassene Wiedergabe des …
Allerdings ist die Richtigkeit des Beschwerdevortrags zu unterstellen, wenn er infolge des Fehlers anhand des Urteils nicht überprüft werden kann (Fortführung Senatsbeschluss vom 18. September 2012, VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1).Dieser Fehler begründet für sich alleine zwar noch keinen Revisionszulassungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208), führt aber dazu, dass der Beschwerdevortrag, soweit er anhand des Urteils nicht überprüft werden kann, als richtig zu unterstellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 Rn. 26, juris).
- KG, 12.12.2018 - 26 U 39/15
Verbotsirrtum in Bezug auf eine Registrierungsobliegenheit nach dem RDG für ein …
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 313a Abs. 1, 540 Abs. 2, 543 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und der Wert der mit einer etwaigen Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (vgl. BGH , Beschl. v. 18.09.2012, VI ZR 51/12, Rdnr. 2 a.E.). - OLG Jena, 16.03.2017 - 1 U 493/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Totalschaden: Ersatzfähigkeit der Kosten …
Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.Von der Möglichkeit, tatbestandliche Feststellungen wegzulassen, darf ein Berufungsgericht nur dann Gebrauch machen, wenn es sich zuvor vergewissert hat, dass ein Rechtsmittel gegen sein Urteil unzweifelhaft nicht zulässig ist (BGH, Beschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12 -, Rn. 2, juris). - KG, 03.03.2021 - 26 U 29/20
Nachbarschutz in Berlin: Anspruch auf Beseitigung eines an einen Maschendrahtzaun …
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 313a Abs. 1, 540 Abs. 2, 543, 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO EGZPO abgesehen, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und der Wert der mit einer etwaigen Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (vgl. BGH, Beschl. v. 18.09.2012, VI ZR 51/12, Rdnr. 2 a.E.). - KG, 14.08.2019 - 26 U 89/18
Haftung eines Abwesenheitspflegers wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten in …
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 313a Abs. 1, 540 Abs. 2, 543 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und der Wert der mit einer etwaigen Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (vgl. BGH, Beschl. v. 18.09.2012, VI ZR 51/12, Rdnr. 2 a.E.). - KG, 13.02.2019 - 26 U 188/17
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 313a Abs. 1, 540 Abs. 2, 543 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und der Wert der mit einer etwaigen Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (vgl. BGH, Beschl. v. 18.09.2012, VI ZR 51/12, Rdnr. 2 a.E.). - KG, 10.07.2019 - 26 U 189/17
Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 313a Abs. 1, 540 Abs. 2, 543 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und der Wert der mit einer etwaigen Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (vgl. BGH , Beschl. v. 18.09.2012, VI ZR 51/12, Rdnr. 2 a.E.). - KG, 06.02.2019 - 26 U 18/18
Widerruf eines Darlehensvertrags: Auslegung von Klageantrag und …
- KG, 19.12.2018 - 26 U 154/17
Aufklärungspflichten eines Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit der Kündigung einer …