Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2016 - VI ZR 512/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,42858
BGH, 08.11.2016 - VI ZR 512/15 (https://dejure.org/2016,42858)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2016 - VI ZR 512/15 (https://dejure.org/2016,42858)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2016 - VI ZR 512/15 (https://dejure.org/2016,42858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,42858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 544 Abs 7 ZPO, § 280 BGB, § 611 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Arzthaftung: Gehörsverletzung im Prozess wegen einer Nervschädigung bei einer Krampfader-Entfernungsoperation

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Arzthaftungsprozess; Unterlassener Eingang des Gerichts auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer für das Verfahren bedeuteten Frage

  • rewis.io

    Arzthaftung: Gehörsverletzung im Prozess wegen einer Nervschädigung bei einer Krampfader-Entfernungsoperation

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Übergehen des Kerns des Tatsachenvortrags des Kl. zu einer Frage von zentraler Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
    Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Arzthaftungsprozess; Unterlassener Eingang des Gerichts auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer für das Verfahren bedeuteten Frage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gehörsverstoß im Arzthaftungsprozess

  • versr.de (Kurzinformation)

    Übergehen des Kerns des Tatsachenvortrags des Kl. zu einer Frage von zentraler Bedeutung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Haftung bei Verletzung des Nervus peroneus?

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 80 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Gehörsverstoß

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 275
  • VersR 2017, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1311/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung einer Multiplen Sklerose als

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - VI ZR 512/15
    a) Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen einer Partei ausdrücklich auseinanderzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16 Rn. 3, juris; BVerfGE 115, 166, 180; 54, 86, 91 f.; jeweils mwN).

    Vielmehr ist auch ohne ausdrückliche Erwähnung von Parteivorbringen grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16 aaO).

    Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16 aaO, mwN).

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - VI ZR 512/15
    a) Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen einer Partei ausdrücklich auseinanderzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16 Rn. 3, juris; BVerfGE 115, 166, 180; 54, 86, 91 f.; jeweils mwN).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann aber dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 54, 86, 91).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BGH, 08.11.2016 - VI ZR 512/15
    a) Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen einer Partei ausdrücklich auseinanderzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16 Rn. 3, juris; BVerfGE 115, 166, 180; 54, 86, 91 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20

    Werbung für Fernbehandlungen

    Die Ermittlung des jeweils maßgeblichen Standards ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts (BGH, Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 55/05, BGHZ 172, 1 Rn. 17; Urteil vom 15. April 2014 - VI ZR 382/12, NJW-RR 2014, 1053 Rn. 13; BGH, NJW 2015, 1601 Rn. 8), das gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - VI ZR 305/15, NJW 2016, 3785 Rn. 13; Beschluss vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 12).
  • BGH, 16.05.2017 - VI ZR 89/16

    Rechtliches Gehör: Fehlerhafte Anwendung einer Präklusionsvorschrift beim

    Das Ergebnis der pathologischen Untersuchung des Feinnadelpunktats legte der chirurgische Sachverständige dabei erkennbar als richtig zugrunde; ihre Überprüfung war - dem Grundsatz der fachgleichen Begutachtung entsprechend (vgl. Senatsbeschluss vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 12) - nicht Gegenstand des Gutachtens.
  • BGH, 09.01.2018 - VI ZR 106/17

    Verzicht eines Tatrichters auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens bei

    Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert gewesen ist (Senat, Beschluss vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 6; BGH, Urteil vom 23. November 2017 - III ZR 411/16, juris Rn. 19 jeweils mwN).
  • OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 204/21

    Unzulässigkeit der Werbung für fernärztliche Behandlung Schutz der öffentlichen

    Die Ermittlung des jeweils maßgeblichen Standards ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts (BGH, Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 55/05, BGHZ 172, 1 Rn. 17; Urteil vom 15. April 2014 - VI ZR 382/12, NJW-RR 2014, 1053 Rn. 13; BGH, NJW 2015, 1601 Rn. 8), das gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzuzuziehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - VI ZR 305/15, NJW 2016, 3785 Rn. 13; Beschluss vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 12).
  • BGH, 16.08.2022 - VI ZR 342/21

    Arzthaftungsprozess: Gehörsrüge bei Nichtbescheidung wesentlichen

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann aber dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 6; vom 10. Mai 2022 - VI ZR 219/21, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 28.03.2023 - VI ZR 368/21

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Übergehen von Parteivortrag zur Würdigung von

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann aber dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 6; vom 10. Mai 2022 - VI ZR 219/21, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.10.2020 - VI ZR 348/20

    Gehörsverstoß in einem Arzthaftungsprozess; Zahlungsanspruch eines Geschädigten

    Davon ist unter anderem dann auszugehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingegangen ist, sofern er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 411/16

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs und Treuhänders eines Filmfonds

    Ist das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingegangen, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 382/15

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

    Ist das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingegangen, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 12. September 2016 - 1 BvR 1311/16, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 18.05.2021 - VI ZR 1106/20

    Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen unterbliebener Berücksichtigung von in

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann aber dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86, 91; Senatsbeschluss vom 8. November 2016 - VI ZR 512/15, VersR 2017, 316 Rn. 6).
  • BGH, 21.06.2022 - VI ZR 1067/20

    Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung bei unterlassener Auseinandersetzung mit

  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 407/16

    Mittelverwendungsvertrag: Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs für

  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 393/16

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • OLG Hamm, 16.05.2023 - 26 U 99/22

    Regress des Sozialversicherungsträgers - Vorlage des Groupers reicht nicht!

  • BGH, 10.05.2022 - VI ZR 219/21

    Vorliegen eines Gehörsverstoßes des Berufungsgerichts in einer Arzthaftungssache

  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 388/15

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 389/15

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 403/15

    Ersatz des Zeichnungsschadens wegen Verletzung von Pflichten als

  • BGH, 23.03.2021 - VI ZR 1110/20

    Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Schadensersatzprozess.

  • OLG München, 09.10.2018 - 25 U 1410/18

    Keine Fremdversicherung Absicherung der unterhaltsberechtigten Tochter

  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 384/15

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 394/15

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 405/15

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 393/15

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 385/15

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 410/16

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 410/15

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 402/15

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 411/15

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 413/16

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs und Treuhänders eines Filmfonds

  • BGH, 23.11.2017 - III ZR 409/16

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 406/16

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

  • BGH, 16.11.2017 - III ZR 405/16

    Inanspruchnahme des Mittelverwendungskontrolleurs eines Filmfonds auf Ersatz des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht