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   BGH, 26.09.2017 - VI ZR 529/16   

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https://dejure.org/2017,41317
BGH, 26.09.2017 - VI ZR 529/16 (https://dejure.org/2017,41317)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2017 - VI ZR 529/16 (https://dejure.org/2017,41317)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2017 - VI ZR 529/16 (https://dejure.org/2017,41317)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Klinik haftet möglicherweise doch für Verbrennung des Patienten nach Prostataentfernung durch Elektrokoagulation

  • Wolters Kluwer

    Verbrennungen des Patienten durch atypischen Stromfluss bei der Verwendung eines Hochfrequenzgeräts; Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung

  • rewis.io

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verbrennungen eines Patienten bei der Verwendung eines Hochfrequenzgeräts während einer Prostataoperation; Beweislastumkehr bei objektiv beherrschbarem Risiko

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Verbrennungen des Patienten durch atypischen Stromfluss bei der Verwendung eines Hochfrequenzgeräts; Schadenersatz- und Schmerzensgeldbegehren wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung

  • datenbank.nwb.de

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verbrennungen eines Patienten bei der Verwendung eines Hochfrequenzgeräts während einer Prostataoperation; Beweislastumkehr bei objektiv beherrschbarem Risiko

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verbrennungen eines Patienten durch Stromfluss bei der OP können zu Beweislastumkehr führen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Vollbeherrschbare Behandlung

  • anwalt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Verbrennung bei OP: Rechte von Patienten gestärkt

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 77 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Verbrennungen durch atypischen Stromfluss bei Verwendung eines Hochfrequenzgeräts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beweislastumkehr bei ärztlichen Behandlungsfehlern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung - Schwerste Verbrennungen bei einer Operation sind voll beherrschbares Risiko

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gesäß bei Schulter-OP verbrannt: 4.500 Euro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stellung des Patienten bei objektiv beherrschbarem Risiko gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbrennungsschäden bei Operationen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hodensack bei OP verbrannt: 7.500 Euro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei ärztlichen Behandlungsfehlern

Sonstiges

  • anwalt.de (Kurzinformation und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Verbrennung bei Hoden-OP: 5.000 Euro

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 205
  • MDR 2017, 1420
  • MDR 2017, 15
  • VersR 2018, 38
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Daraus folgt zwar nicht, dass das Gericht verpflichtet wäre, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. September 2017 - VI ZR 529/16, VersR 2018, 38 Rn. 6; BVerfGE 88, 366, 375 f. mwN).
  • BGH, 28.08.2018 - VI ZR 509/17

    Schadensersatzanspruch wegen behaupteter ärztlicher Behandlungsfehler und

    Dasselbe gilt für die unbemerkt gebliebene Entkoppelung eines Infusionssystems (Senatsurteil vom 10. Januar 1984 - VI ZR 158/82, BGHZ 89, 263, 269), das Zurückbleiben eines Tupfers im Operationsgebiet (Senatsurteil vom 27. Januar 1981 - VI ZR 138/79, VersR 1981, 462), die vermeidbare Keimübertragung durch an der Behandlung beteiligte Personen (Senatsurteile vom 20. März 2007 - VI ZR 158/06, BGHZ 171, 358 Rn. 8 f.; vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467) und grundsätzlich auch für die richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch (Senatsurteile vom 24. Januar 1995 - VI ZR 60/94, NJW 1995, 1618; vom 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82, VersR 1984, 386, 387; Senatsbeschluss vom 26. September 2017 - VI ZR 529/16, VersR 2018, 38 Rn. 10).

    Anders als normalerweise in Fällen des Lagerungsschadens (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 26. September 2017 - VI ZR 529/16, VersR 2018, 38 Rn. 10 mwN) lassen sich die Risikofaktoren, die sich aus der (körperlichen oder psychischen) Verfassung der Schwangeren und des Kindes für die Dauer bis zur Entbindung ergeben, ärztlicherseits nicht voll ausschalten.

  • AG Köln, 28.02.2018 - 144 C 143/15

    Schmerzensgeldanspruch nach Verbrennungen im Rahmen einer MRT-Untersuchung

    Treffe diese Annahme zu, so habe sich ein Risiko verwirklicht, dass von der Behandlungsseite voll hätte beherrscht werden können und müssen mit der Folge, dass sie hätte beweisen müssen, alle erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrrungen ergriffen zu haben, um dieses Risiko zu vermeiden (BGH, Urteil vom 26.09.2017, Az.: VI ZR 529/16).

    Da sich demgemäß also ein Risiko verwirklicht hat, dass von der Behandlungsseite voll beherrscht werden kann und muss, hätte sie beweisen müssen, dass alle erforderlichen organisatorischen und technischen Vorkehrungen ergriffen wurden, um dieses Risiko zu vermeiden (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.2017, Az.: VI ZR 529/16).

  • OLG Dresden, 01.06.2021 - 4 U 209/21

    Druckschäden bei Durchführung einer Hüftarthroskopie - Aufklärung über

    Die Vermutung des § 630 h Abs. 1 BGB knüpft an Risiken an, die ärztlicherseits voll ausgeschlossen werden können und müssen, die also nicht auf dem von den Unwägbarkeiten des lebenden Organismus beeinflussten Kernbereich ärztlichen Handelns beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2017 - VI ZR 529/16, Rz. 10 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen nach juris; Palandt/Weidenkaff, BGB, 80. Aufl., § 630 h, Rz. 3 m.w.N.).
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