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   BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53   

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https://dejure.org/1954,64
BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53 (https://dejure.org/1954,64)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1954 - VI ZR 55/53 (https://dejure.org/1954,64)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1954 - VI ZR 55/53 (https://dejure.org/1954,64)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusammenstoß eines Lastzuges und eines Kraftfahrzeug auf der linken Seite der Fahrbahn - Begriff des Erfüllungsgehilfen - Erfüllung einer Verbindlichkeit durch Beförderung einer Person - Erweisung einer Gefälligkeit bzw. Eingehen einer rechtlichen Verpflichtung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 111
  • NJW 1954, 1193
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 02.01.1923 - III 151/22

    Mieter; Haftung für Erfüllungsgehilfen

    Auszug aus BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
    Ebenso sind Arbeiter, die einen von einem Mieter verkauften schweren Gegenstand im Auftrage des Käufers aus der Wohnung des Mieters abholten, als Erfüllungsgehilfen des Mieters hinsichtlich der Obhutspflicht angesehen worden, die diesem gegenüber seinem Vermieter oblag (RGZ. 106, 133, 134).

    In dem vorerwähnten Falle (RGZ 106, 133) sind die Arbeiter, die im Auftrage des Käufers den vom Mieter verkauften Gegenstand aus seiner Wohnung abholten, darum auch ohne Rücksicht darauf als Erfüllungsgehilfen des Mieters angesehen worden, ob sie gewußt haben, daß sie durch ihre Tätigkeit eine Verpflichtung des Mieters gegenüber seinem Vermieter erfüllten.

  • RG, 21.09.1923 - III 569/22

    1. Wann ist der Lieferant des Verkäufers dessen Erfüllungsgehilfe gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
    Aus welchem Grund er sich veranlaßt gesehen hat, tätig zu werden, ist daher unerheblich, wenn sich seine Tätigkeit nur als eine vom Schuldner gewollte oder gebilligte Mitwirkung bei der Vertragserfüllung darstellt (vgl. RGZ 108, 221, 223; RG LZ 1913, 466).

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Unterlieferant des Verkäufers, der wegen Lieferung der Ware an den Käufer mit diesem in unmittelbare Verbindung tritt, ungeachtet der Tatsache, daß er bei der Lieferung seine eigene Lieferpflicht gegenüber dem Verkäufer erfüllt, dessen Erfüllungsgehilfe ist (RGZ 108, 221, 223).

  • RG, 17.04.1920 - I 238/19

    Schiffsmiete; Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich nicht danach, in welchen rechtlichen Beziehungen er zu ihm oder zu dessen Gläubiger steht; maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (RGZ 98, 327, 328; 127, 313, 315; 160, 310, 316).
  • RG, 09.05.1939 - VII 251/38

    Kann sich eine Bank, die auf einen vom Bevollmächtigten ihres Kunden gefälschten

    Auszug aus BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich nicht danach, in welchen rechtlichen Beziehungen er zu ihm oder zu dessen Gläubiger steht; maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (RGZ 98, 327, 328; 127, 313, 315; 160, 310, 316).
  • RG, 04.03.1930 - VII 397/29

    1. Ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter eines Motorradrennens und den gegen

    Auszug aus BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich nicht danach, in welchen rechtlichen Beziehungen er zu ihm oder zu dessen Gläubiger steht; maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (RGZ 98, 327, 328; 127, 313, 315; 160, 310, 316).
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH, Urteile vom 21. April 1954 - VI ZR 55/53, BGHZ 13, 111, 113; vom 8. Februar 1974 - V ZR 21/72, BGHZ 62, 119, 124; vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 29; vom 23. September 2010 - III ZR 246/09, BGHZ 187, 86 Rn. 18 mwN; st. Rspr.).
  • LAG Hamm, 06.12.2017 - 4 Sa 852/17

    Hinweis- und Aufklärungspflichten der Arbeitgeberin bei der Zusage einer

    Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer Schuldnerverbindlichkeit für diesen tätig wird (BGH, Urteil vom 21.04.1954 - VI ZR 55/53 = NJW 1954, 1193).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGHZ 13, 111, 113; st.Rspr.).
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