Rechtsprechung
BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15 |
Volltextveröffentlichungen (20)
- lexetius.com
BGB § 254 Abs. 2 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 2 S 1 BGB
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei Mietwagennahme unter Außerachtlassung kostengünstigerer Tarife - verkehrslexikon.de
Schadensminderungspflicht und Mietwagenangebot der gegnerischen Versicherung
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Unfallgeschädigter muss Mietwagenangebote des Haftpflichtversicherers beachten
- IWW
§ 249 BGB, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 286 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zumutbarkeit einer kostengünstigeren Anmietung eines Ersatzfahrzeugs unter dem Blickwinkel der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht; Beachtlichkeit des Angebots des Haftpflichtversicherers an den Geschädigten zur Vermittlung einer ihm günstigen ...
- Betriebs-Berater
Erforderlichkeit des vom Geschädigten gewählten Mietwagentarifs
- rewis.io
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei Mietwagennahme unter Außerachtlassung kostengünstigerer Tarife
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 Abs. 2 S. 1
Vermittlungsangebot des Versicherers kann zu einem für den Geschädigten ohne Weiteres zugänglichen günstigeren Tarif führen - blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Verkehrsunfall: Mietwagenkosten, Unfallersatztarif und günstige Anmietalternative durch gegnerischen Haftpflichtversicherer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254 Abs. 2 S. 1 Dc
Zumutbarkeit einer kostengünstigeren Anmietung eines Ersatzfahrzeugs unter dem Blickwinkel der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht; Beachtlichkeit des Angebots des Haftpflichtversicherers an den Geschädigten zur Vermittlung einer ihm günstigen ... - rechtsportal.de
Zumutbarkeit einer kostengünstigeren Anmietung eines Ersatzfahrzeugs unter dem Blickwinkel der dem Geschädigten obliegenden Schadensminderungspflicht; Beachtlichkeit des Angebots des Haftpflichtversicherers an den Geschädigten zur Vermittlung einer ihm günstigen ...
- datenbank.nwb.de
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei Mietwagennahme unter Außerachtlassung kostengünstigerer Tarife
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz und Auszüge)
Schadensminderungspflicht, oder: Anmietung eines "teureren" Mietwagens
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verletzung der Schadensminderungspflicht bei Mietwagennahme unter Außerachtlassung kostengünstigerer Tarife
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Mietwagen für den Geschädigten: Zur Zumutbarkeit einer kostengünstigeren Anmietung
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Beachtlichkeit des Angebots des Versicherers über die Vermittlung eines günstigeren Mietwagentarifs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anmietung eines teureren Mietfahrzeuges als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht
- haerlein.de (Kurzinformation)
Angebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Anmietung eines Mietwagens zu vermitteln muss angenommen werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verkehrsunfall: Vorsicht bei Mietwagenkosten!
- haufe.de (Kurzinformation)
Streit um Erstattung von Mietwagenkosten
Besprechungen u.ä. (2)
- steinbeckundpartner.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Berücksichtigungsfähigkeit eines Mietwagenangebotes des Versicherers
- blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Verkehrsunfall: Mietwagenkosten, Unfallersatztarif und günstige Anmietalternative durch gegnerischen Haftpflichtversicherer
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 20.02.2015 - 21 C 6266/14
- LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2015 - 8 S 2232/15
- BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 2402
- MDR 2016, 881
- NZV 2016, 419
- VersR 2016, 1071
- BB 2016, 1666
Wird zitiert von ... (52)
- BGH, 12.02.2019 - VI ZR 141/18
Verpflichtung eines Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme eines vom …
Ein Unfallgeschädigter kann aufgrund der ihn gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB treffenden Schadensminderungspflicht auch dann gehalten sein, ein ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer vermitteltes günstigeres Mietwagenangebot in Anspruch zu nehmen, wenn dem günstigeren Angebot ein Sondertarif zugrunde liegt, der ihm ohne Mithilfe des Versicherers außerhalb eines Unfallersatzgeschäfts nicht zur Verfügung stünde (Fortführung Senatsurteil vom 26. April 2016 - VI ZR 563/15, NJW 2016, 2402 Rn. 9;… Abgrenzung zu Senatsurteilen vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14, NJW 2015, 2110 Rn. 10;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 7 f.).Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigsten Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (zuletzt Senatsurteil vom 26. April 2016 - VI ZR 563/15, NJW 2016, 2402 Rn. 6, mwN).
Ob der vom Geschädigten gewählte Tarif in diesem Sinne "erforderlich" war, kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. nur Senatsurteil vom 26. April 2016 - VI ZR 563/15, NJW 2016, 2402 Rn. 7, mwN) allerdings offenbleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten in der konkreten Situation ein günstigerer Tarif "ohne weiteres" zugänglich gewesen wäre, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihn gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte.
Denn in diesem Fall ist der vom Geschädigten tatsächlich gewählte Tarif schon wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht erstattungsfähig; zu erstatten sind dann nur die Kosten, die dem Geschädigten bei Inanspruchnahme des günstigeren Tarifs entstanden wären (vgl. nur Senatsurteil vom 26. April 2016 - VI ZR 563/15, NJW 2016, 2402 Rn. 12).
Dementsprechend hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen, dass das Angebot des Haftpflichtversicherers des Schädigers an den Geschädigten, ihm ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln, beachtlich sein kann (Senatsurteil vom 26. April 2016 - VI ZR 563/15, NJW 2016, 2402 Rn. 9).
- OLG Dresden, 04.11.2020 - 1 U 995/20
Unfallschadenregulierung, Mietwagenkosten, OLG Dresden
Für den Bereich der Mietwagenkosten folgt daraus, dass er Ersatz nur derjenigen Kosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs seines Fahrzeugs für erforderlich halten durfte (…BGH, Urt. v. 02.02.2010, Az.: VI ZR 139/08, zfs 2010, 381 Tz. 10;… BGH, Urt. v. 27.03.2012, Az.: VI ZR 40/10, zfs 2012, 378 f. Tz. 8;… BGH, Urt. v. 05.03.2013, Az.: VI ZR 245/11, DAR 2013, 378, 379 = r+s 2013, 460, 461 Tz. 15; BGH, Urt. v. 26.04.2016, Az.: VI ZR 563/15, VerkMitt 2016, Nr. 33). - OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer
Dass die Versicherer derartige Angebote nachweisen und dadurch einem späteren Streit über die Verfügbarkeit günstigerer Angebote die Grundlage entziehen können, ergibt sich aus dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.4.2016, Az. VI ZR 563/15, zugrunde liegt.
- AG Köln, 19.03.2019 - 267 C 162/17 Die Frage, ob der vom Geschädigten gewählte Tarif erforderlich war im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, kann ausnahmsweise offenbleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif in der konkreten Situation "ohne weiteres" zugänglich gewesen wäre, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 Abs. 2 S. 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 563/15, zitiert nach juris).
In diesem Zusammenhang ist ein Unfallhaftpflichtversicherer regelmäßig nicht gehindert, einen Unfallgegner, welcher ein Ersatzfahrzeug bei einem örtlichen Autovermieter angemietet hat oder anmieten möchte, auf das preisgünstigere Angebot eines überörtlich tätigen Autovermieters zu verweisen (…BGH, Urt. v. 08.03.2012 - I ZR 85/10; vgl. auch BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 563/15).
Die Frage, ob der vom Geschädigten gewählte Tarif erforderlich war im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, kann ausnahmsweise offenbleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif in der konkreten Situation "ohne weiteres" zugänglich gewesen wäre, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 Abs. 2 S. 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (BGH, Urteil vom 26.04.2016, VI ZR 563/15, zitiert nach juris).
In diesem Zusammenhang ist ein Unfallhaftpflichtversicherer regelmäßig nicht gehindert, einen Unfallgegner, welcher ein Ersatzfahrzeug bei einem örtlichen Autovermieter angemietet hat oder anmieten möchte, auf das preisgünstigere Angebot eines überörtlich tätigen Autovermieters zu verweisen (…BGH, Urt. v. 08.03.2012 - I ZR 85/10; vgl. auch BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 563/15).
Dementsprechend hat auch der BGH in seiner Entscheidung vom 26.04.2016 (VI ZR 563/15) insoweit keine Bedenken an der Verweisung auf günstigere Anmietmöglichkeiten geäußert, die ausweislich der zweitinstanzlichen Entscheidung (…LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 26.08.2015 - 8 S 2232/15, BeckRS 2016, 11686, dort unter B.3.) ebenfalls auf Sonderkonditionen beruhten (so insgesamt LG Köln, Urteil vom 20.06.2017 - 11 S 473/15).
- LG Würzburg, 21.08.2019 - 42 S 905/19
Kriterien zum Ersatz von Mietwagenkosten
Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigsten Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (BGH, Urt. v. 26.04.2016 - VI ZR 563/15 -, juris, Rn. 6, m.w.N.).Ob der vom Geschädigten gewählte Tarif in diesem Sinne "erforderlich" war, kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH, Urt. v. 26.04.2016 - VI ZR 563/15 -, juris, Rn. 7, m.w.N.) allerdings offenbleiben, wenn feststeht, dass dem Geschädigten in der konkreten Situation ein günstigerer Tarif "ohne weiteres" zugänglich gewesen wäre, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihn gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte.
Denn in diesem Fall ist der vom Geschädigten tatsächlich gewählte Tarif schon wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht erstattungsfähig; zu erstatten sind dann nur die Kosten, die dem Geschädigten bei Inanspruchnahme des günstigeren Tarifs entstanden wären (…vgl. BGH, Urt. v. 12.02.2019 - VI ZR 141/18 -, juris, Rn. 21; BGH, Urt. v. 26.04.2016 - VI ZR 563/15 -, juris, Rn. 12, jew. m.w.N.).
- KG, 14.12.2017 - 22 U 241/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit fiktiver Reparaturkosten bei …
Der Geschädigte kann nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand grundsätzlichen den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 563/15 -, juris Rdn. 6, Senat, KG Berlin…, Urteil vom 08. Mai 2014 - 22 U 119/13 -, juris Rdn. 5; Senat…, Urteil vom 02. September 2010 - 22 U 146/09 -, juris Rdn. 9).Insoweit gilt aber auch wieder das Wirtschaftlichkeitsgebot, so dass der Geschädigte im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg zur Schadensbehebung wählt (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 563/15 -, juris Rdn. 6, Senat, KG Berlin…, Urteil vom 08. Mai 2014 - 22 U 119/13 -, juris Rdn. 5; Senat…, Urteil vom 02. September 2010 - 22 U 146/09 -, juris Rdn. 9).
- LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19 Der Kläger kann allerdings nicht die tatsächlich bezahlten, sondern lediglich die erforderlichen Kosten i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB ersetzt verlangen (BGH, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 563/15 -, Rn. 6, juris; BGH…, Urteil vom 12. Februar 2019 - VI ZR 141/18 -, Rn. 21, juris).
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 53/14
Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten
Dass die Versicherer derartige Angebote nachweisen und dadurch einem späteren Streit über die Verfügbarkeit günstigerer Angebote die Grundlage entziehen können, ergibt sich aus dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.4.2016, Az. VI ZR 563/15, zugrunde liegt. - LG Köln, 20.02.2018 - 11 S 38/16
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen
Dabei hat der Geschädigte nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot im Rahmen des ihm Zumutbaren stets den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, was für den Bereich der Mietwagenkosten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (st. Rspr.; zuletzt BGH 26.04.2016 - VI ZR 563/15 m. w. N.).Nach Ansicht der Kammer ist, auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26.04.2016 - VI ZR 563/15 vor dem Hintergrund der vorangegangenen Entscheidung des gleichen Senats zur Frage der Verweisung auf Sonderkonditionen in Reparaturwerkstätten (Urteil vom 22.06.2019 - VI ZR 337/09), insbesondere die Frage der Zumutbarkeit einer solchen Verweisung nicht abschließend geklärt.
- LG Saarbrücken, 23.09.2016 - 13 S 53/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten für die gesamte …
Dementsprechend kann derjenige, der sein Fahrzeug infolge des schädigenden Ereignisses nicht nutzen kann, grundsätzlich Ersatz der für die Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs entstehenden Kosten beanspruchen (BGH, st. Rspr.; vgl. zuletzt Urteile vom 27.03.2012 - VI ZR 40/10, NJW 2012, 2026 und vom 26.04.2016 - VI ZR 563/15, NJW 2016, 2402). - OLG Dresden, 29.04.2022 - 1 U 2506/20
- OLG Köln, 14.03.2019 - 15 U 109/18
- AG Osnabrück, 27.02.2020 - 53 C 2865/19
- AG Gemünden/Main, 19.08.2021 - (S) 14 C 343/20
Schadensersatz (Reparatur- und Mietwagenkosten) nach Verkehrsunfall mit …
- AG Haßfurt, 24.11.2021 - 1 C 195/21
- AG Auerbach, 23.06.2021 - 1 C 281/19
Anforderungen an den Ersatz von Mietwagenkosten
- LG Nürnberg-Fürth, 24.05.2018 - 2 S 7134/17
Unfallregulierung, Mietwagen
- LG Freiburg, 20.03.2020 - 5 O 71/19
Verkehrsunfall - Ersatzfähigkeit einzelner Schadenspositionen bei konkreter …
- LG Potsdam, 13.09.2017 - 7 S 25/17
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Ersatz von Mietwagenkosten; Einholung von …
- AG Münster, 24.08.2022 - 5 C 1459/22
- AG Coburg, 08.09.2017 - 12 C 844/17
- AG Offenbach, 31.08.2017 - 33 C 152/17
Mietwagenkosten: Berechnung nach Schwacke oder Frauenhofer?
- AG Fürth/Odenwald, 20.01.2021 - 1 C 372/20
Keine Erstattung von Frustrationsschaden nach Verkehrsunfall
- AG Bonn, 18.08.2020 - 114 C 103/20
- AG Coburg, 31.08.2017 - 12 C 842/17
- AG Wuppertal, 22.09.2016 - 37 C 154/15
Ersatz des merkantilen Minderwerts aufgrund eines Verkehrsunfalls; Ersatz der …
- OLG Köln, 07.12.2017 - 15 U 145/16
- AG Iserlohn, 27.07.2017 - 43 C 138/17
Grundsätze zur Ermittlung u. zum Ersatz angemessener Mietwagenkosten nach einem …
- OLG Dresden, 02.06.2021 - 1 U 1381/20
Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Begriff des unabwendbaren …
- LG Köln, 15.01.2019 - 11 S 8/18
Schätzgrundlage zur Ermittlung der angemessenen Mietwagenkosten
- AG Köln, 17.12.2019 - 268 C 153/19
- LG Koblenz, 07.05.2020 - 5 S 48/19
Mietwagen und die Schadensminderungspflicht
- AG Berlin-Mitte, 02.01.2017 - 106 C 3107/16
Verkehrsunfall - Anforderungen an Mietwagenangebot der gegnerischen …
- LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
- AG Köln, 30.07.2019 - 261 C 77/19
Unfallregulierung, Mietwagen
- AG Bonn, 03.02.2017 - 112 C 90/16
- LG Bonn, 31.08.2016 - 8 S 141/16
- AG Duisburg-Hamborn, 15.06.2021 - 9 C 108/21
- AG Siegburg, 08.07.2020 - 115 C 16/20
- AG Köln, 05.07.2018 - 271 C 72/18
Ersatz der Mietwagenkosten durch Anmietung eines Ersatzfahrzeugs während der …
- AG Berlin-Mitte, 15.11.2017 - 18 C 3041/17
- AG Bonn, 15.12.2021 - 103 C 120/21
- LG Schweinfurt, 23.11.2020 - 32 S 29/20
Mietwagenkosten, Unfall, Berufung, Wirtschaftlichkeitsgebot, Fahrzeug, …
- AG Köln, 09.11.2020 - 264 C 103/20
- AG Göttingen, 26.01.2018 - 22 C 166/17
- AG Fürstenfeldbruck, 25.10.2022 - 4 C 220/22
Ersatz von Mietwagen- und Reparaturablaufplankosten nach Verkehrsunfall
- LG Bonn, 01.06.2018 - 2 O 331/17
- AG Stuttgart, 18.01.2019 - 44 C 2740/18
Unfallregulierung, Mietwagen
- AG Ebersberg, 03.04.2018 - 7 C 693/17
- LG Coburg, 23.08.2019 - 33 S 6/19
Vergleich nach Unfall über Verbringungs- und Mietwagenkosten
- AG Dillenburg, 24.04.2019 - 50 C 321/18
Unfallregulierung, Mietwagen
- AG Zittau, 26.09.2018 - 4 C 60/18