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   BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09   

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https://dejure.org/2010,451
BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09 (https://dejure.org/2010,451)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09 (https://dejure.org/2010,451)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2010 - VI ZR 6/09 (https://dejure.org/2010,451)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB, § 254 Abs 2 BGB
    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht für günstige Mietwagentarife in einer Eil- oder Notsituation

  • verkehrslexikon.de

    Zur Frage, wann eine Eil- oder Notsituation ausnahmsweise eine hinreichende Erkundigung nach günstigeren Mietwagenpreisen entbehrlich machen kann

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht für günstige Mietwagentarife in einer Eil- oder Notsituation

  • ra.de
  • rewis.io

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht für günstige Mietwagentarife in einer Eil- oder Notsituation

  • RA Kotz

    Mietwagenanmietung nach Verkehrsunfall in Schock- und Notsituationen

  • captain-huk.de

    Mietwagenurteil bestätigt Schwacke-Liste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; ZPO § 287
    Gewährung eines Aufschlags in Höhe von 20 Prozent i.R.v. unfallbedingten Mietwagenkosten; Entbehrlichkeit einer Erkundigung nach günstigeren Mietwagenpreisen bei Vorliegen einer Eilsituation oder Notsituation

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftpflicht: Notsituation kann höhere Mietwagenpreise rechtfertigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallersatzwagen in Eilsituationen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung eines Aufschlags in Höhe von 20 Prozent i.R.v. unfallbedingten Mietwagenkosten; Entbehrlichkeit einer Erkundigung nach günstigeren Mietwagenpreisen bei Vorliegen einer Eilsituation oder Notsituation

  • schadenfixblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verkehrsunfall: Anspruch auf Mietwagen und Erstattung von Mietwagenkosten?

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Überhöhte Mietwagenkosten werden nicht ersetzt - Vergleich kann auch in Eilsituation notwendig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2569
  • MDR 2010, 861
  • NZV 2010, 556
  • VersR 2010, 1053
 
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Wird zitiert von ... (182)

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    b) Nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. etwa Senatsurteile vom 12. Oktober 2004 - VI ZR 151/03, BGHZ 160, 377, 383; vom 19. April 2005 - VI ZR 37/04, BGHZ 163, 19, 22 f.; vom 19. Januar 2010 - VI ZR 112/09, VersR 2010, 494 Rn. 5; vom 2. Februar 2010 - VI ZR 139/08, VersR 2010, 545 Rn. 10 und - VI ZR 7/09, VersR 2010, 683 Rn. 8; vom 9. März 2010 - VI ZR 6/09, VersR 2010, 1053 Rn. 8) kann der Geschädigte vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.

    Inwieweit dies der Fall ist, hat der bei der Schadensberechnung nach § 287 ZPO besonders frei gestellte Tatrichter - gegebenenfalls nach Beratung durch einen Sachverständigen - zu schätzen, wobei unter Umständen auch ein pauschaler Zuschlag auf den "Normaltarif" in Betracht kommt (vgl. etwa Senatsurteile vom 19. Januar 2010 - VI ZR 112/09, aaO; vom 2. Februar 2010 - VI ZR 7/09, aaO; vom 9. März 2010 - VI ZR 6/09, aaO; vom 12. April 2011 - VI ZR 300/09, VersR 2011, 769 Rn. 18; vom 18. Dezember 2012 - VI ZR 316/11, aaO Rn. 10).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann sich die Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs zwar daraus ergeben, dass es dem Geschädigten aufgrund einer besonderen Eilbedürftigkeit in der konkreten Anmietsituation nicht zuzumuten war, sich vor Anmietung nach günstigeren Tarifen zu erkundigen (vgl. Senatsurteile vom 19. April 2005 - VI ZR 37/04, aaO Rn. 25; vom 4. April 2006 - VI ZR 338/04, aaO Rn. 17; vom 9. Mai 2006 - VI ZR 117/05, VersR 2006, 986 Rn. 12; vom 13. Juni 2006 - VI ZR 161/05, VersR 2006, 1273 Rn. 13; vom 30. Januar 2007 - VI ZR 99/06, VersR 2007, 516 Rn. 14; vom 20. März 2007 - VI ZR 254/05, Rn. 12; vom 14. Oktober 2008 - VI ZR 308/07, VersR 2008, 1706 Rn. 15; vom 9. März 2010 - VI ZR 6/09, aaO Rn. 16; vom 12. April 2011 - VI ZR 300/09, aaO Rn. 11).

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

    Die konkrete Berechnung der angemessenen Mietwagenkosten für die streitgegenständlichen Fälle erfolgt - entsprechend OLG Karlsruhe NZV 2011, 553 - unter Anwendung der für das Anmietungsjahr zeitnächsten Tabellen, wobei für den anzuwendenden PLZ-Bereich der Anmietungsort maßgebend ist und je nach Einzelfall Wochenpauschalen, 3-Tagespauschalen und 1-Tagespauschalen heranzuziehen sind (vgl. BGH NJW 2010, 2569 Tz. 10).
  • AG Münster, 11.09.2020 - 28 C 1823/20

    Kein Ersatz von coronabedingten Desinfektionskosten nach Verkehrsunfall

    gehalten, "im 'Rahmen des ihm Zumutbaren den : wirtschaftlichieren Weg der.Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigüng "aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (BGH, Urteil vom 09.03.2010, VI ZR 6/09).
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