Rechtsprechung
BGH, 13.07.1965 - VI ZR 61/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche infolge eines Verkehrsunfalls mit einem Lastkraftwagen - Verschulden des Fahrers an einem entstandenen Reifenschaden - Angemessenheit der Quote als tatrichterliche Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17; StVO § 9
Haftungsverteilung bei Umstürzen eines Lkw aufgrund eines Reifenschadens eines vorausfahrenden Fahrzeugs
Papierfundstellen
- VersR 1965, 1053
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13
Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn …
Bei einer solchen Fallgestaltung kommt ein Anscheinsbeweis, der für ein unfallursächliches Verschulden des Fahrzeugführers streitet, nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1965 - VI ZR 61/64, VRS 29, 435, 436; OLG Hamm, VRS 84, 182, 188 f.; OLG Koblenz, VRS 68, 32, 33; a.A. AG Sinzig, ZfS 2011, 381).Denn es ist ebenso möglich, dass ein Reifenschaden durch eine Beschädigung des Reifens verursacht wurde, die erst während der Fahrt durch äußere Einwirkungen wie etwa auf der Fahrbahn liegende Gegenstände (Nägel, Glassplitter o.ä.; vgl. etwa OLG Koblenz, VRS 68, 32, 33) oder durch Fahrbahnschäden (vgl. etwa OLG Koblenz, Urteil vom 28.01.2013 - 12 U 66/12, juris) entstanden ist, oder die Beschädigung am Reifen auch bei ordnungsgemäßer Sichtprüfung nicht hätte erkannt werden können (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13.07.1965 - VI ZR 61/64, VRS 29, 435, 436).