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   BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79   

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https://dejure.org/1980,64
BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79 (https://dejure.org/1980,64)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1980 - VI ZR 61/79 (https://dejure.org/1980,64)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1980 - VI ZR 61/79 (https://dejure.org/1980,64)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Beschränkung der Revisionszulassung auf den Einwand des Mitverschuldens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachverfahren über den Betrag - Minderung der Schadenshaftung - Beschädigung eines Fahrzeugs aufgrund einer vom Dach herabstürzenden Schneelawine - Verletzung von Verkehrssicherungspflichten - Zulassung der Revision auch nur auf abtrennbare Teile eines Urteils - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 546; BGB § 831

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 304
    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

Papierfundstellen

  • BGHZ 76, 397
  • NJW 1980, 1579
  • MDR 1980, 663
  • VersR 1980, 740
  • DVBl 1990, 873
 
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Wird zitiert von ... (116)

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

    Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

    Denn auch in diesem Falle hätte es in der Macht des Berufungsgerichts gelegen, durch Nichtzulassung der Revision gegen das Grundurteil nur den Streit über den Betrag zum möglichen Gegenstand eines Revisionsverfahrens zu machen (BGHZ 76, 397, 399; Senatsurteile vom 30. Juni 1982 - VIII ZR 259/81, WM 1982, 1028, unter II 2 b; vom 16. September 2009 - VIII ZR 243/08, WM 2009, 2334, Tz. 11; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 45/19

    Wohnraummietrecht: Rückzahllungs- und Auskunftsanspruch eines Mieters bei

    Denn die Beschränkbarkeit auf den Grund des Anspruchs ergibt sich aus der Regelung des § 304 ZPO, die es erlaubt, den Rechtsstreit durch ein Grundurteil in getrennte Verfahren über den Grund und die Höhe des Anspruchs aufzuteilen (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1980 - VI ZR 61/79, NJW 1980, 1579 unter A 1).
  • BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn das Berufungsgericht befugt gewesen wäre (nur auf diese Befugnis, nicht auf deren Verwirklichung kommt es an), zunächst ein Grundurteil (§ 304 ZPO) zu erlassen und den Einwand des Mitverschuldens dem Nachverfahren über den Betrag vorzubehalten (BGHZ 76, 397, 399 ff; BGH, Urt. v. 30. September 1980, VI ZR 213/79, NJW 1981, 287).
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