Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1554
BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05 (https://dejure.org/2005,1554)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2005 - VI ZR 64/05 (https://dejure.org/2005,1554)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2005 - VI ZR 64/05 (https://dejure.org/2005,1554)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1554) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Persönlichkeitsverletzung bei Verwendung eines manipulierten Fotos

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung einer Bilddarstellung im Rahmen einer Fotomontage; Frage einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Berufung auf den Schutz der Meinungsfreiheit für die satirische Darstellung in einem Bild; Recht am eigenen Bild als ...

  • debier datenbank

    Satirische Fotomontage

    Art. 1, 2, 5 Abs. 1, Abs. 3 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; BGB § 823 Ah; ; BGB § 1004; ; KUG § 22; ; KUG § 23

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 823; BGB § 1004; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23
    Verwendung eines technisch manipulierten Fotos einer Person im Rahmen einer satirischen Bilddarstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verwendung eines technisch manipulierten Fotos

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "satirische Bilddarstellung"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 603
  • GRUR 2006, 255
  • VersR 2006, 374
  • K&R 2006, 129
  • ZUM 2006, 215
  • afp 2006, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
    Auf die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - (NJW 2005, 3271) dieses Urteil aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.

    Die Beurteilung des Berufungsgerichts hält auch auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - (aaO) revisionsrechtlicher Überprüfung nicht in allen Punkten stand.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sichert das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 f.; 63, 131, 142; 101, 361, 380; und vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - aaO, 3272).

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor der Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes, das den Anschein erweckt, ein authentisches Abbild einer Person zu sein (BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - aaO).

    b) Ebenfalls nicht beanstandet hat das Bundesverfassungsgericht, dass der erkennende Senat bei der rechtlichen Bewertung die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herangezogen hat, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369, 377 f.; 86, 1, 12; vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - aaO, 3272).

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
    b) Ebenfalls nicht beanstandet hat das Bundesverfassungsgericht, dass der erkennende Senat bei der rechtlichen Bewertung die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herangezogen hat, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369, 377 f.; 86, 1, 12; vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - aaO, 3272).

    Vielmehr sei auch die Einkleidung der Aussage gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung der Person enthalte (vgl. BVerfGE 75, 369, 378; 86, 1, 12) oder auf andere Weise das Persönlichkeitsrecht verletze.

    Dabei sei zu beachten, dass die Maßstäbe für die Beurteilung der Einkleidung insoweit andere und im Regelfall weniger streng als bei der Beurteilung des Aussagekerns seien, als der gewählten Darstellungsart die Verfremdung wesenseigen sei (vgl. BVerfGE 75, 369, 378).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts habe zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125, 148 f.; 97, 391, 403; st. Rspr.), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt sei, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht werde.

    Denn der Träger des Persönlichkeitsrechts hat kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125, 148 f.; 97, 391, 403; st. Rspr.).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
    b) Ebenfalls nicht beanstandet hat das Bundesverfassungsgericht, dass der erkennende Senat bei der rechtlichen Bewertung die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts herangezogen hat, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369, 377 f.; 86, 1, 12; vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - aaO, 3272).

    Vielmehr sei auch die Einkleidung der Aussage gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung der Person enthalte (vgl. BVerfGE 75, 369, 378; 86, 1, 12) oder auf andere Weise das Persönlichkeitsrecht verletze.

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts habe zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125, 148 f.; 97, 391, 403; st. Rspr.), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt sei, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht werde.

    Denn der Träger des Persönlichkeitsrechts hat kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125, 148 f.; 97, 391, 403; st. Rspr.).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sichert das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 f.; 63, 131, 142; 101, 361, 380; und vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - aaO, 3272).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
    Die unrichtige Information, die der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Möglichkeit zutreffender Meinungsbildung nicht dienen könne, sei unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut (vgl. BVerfGE 54, 208, 219; 61, 1, 8; 94, 1, 8).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sichert das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 f.; 63, 131, 142; 101, 361, 380; und vom 14. Februar 2005 - 1 BvR 240/04 - aaO, 3272).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat der erkennende Senat die Revision zugelassen und in seinem Urteil vom 30. September 2003 - VI ZR 89/02 - BGHZ 156, 206 auf die Rechtsmittel der Beklagten das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und dasjenige des Landgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen.
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
    Die unrichtige Information, die der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Möglichkeit zutreffender Meinungsbildung nicht dienen könne, sei unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut (vgl. BVerfGE 54, 208, 219; 61, 1, 8; 94, 1, 8).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

    Sofern derartige Fotomontagen dem Betrachter keinen Anhaltspunkt für die Manipulation geben, sondern Authentizität suggerieren und den Eindruck eines realen Geschehens vermitteln, das tatsächlich nicht wie abgebildet stattgefunden hat, kann es - wie auch bei unwahrer Wortberichterstattung - an einem legitimen Informationsinteresse fehlen (BVerfG GRUR 2005, 500; AfP 1999, 57; NJW 1992, 1439 - Bayer; BGH VersR 2006, 374; Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 § 23 KUG Rn 42).
  • OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch satirische Fotomontage

    Schließlich hat der Bundesgerichtshof das Urteil des erkennenden Gerichts vom 12.2.2002 aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 8.11.2005, Geschäftsnummer VI ZR 64/05).
  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15

    Eingriff in Persönlichkeitsrecht eines bekannten Künstlers durch Fotografieren

    Diese bewusst unvollständige bildliche Darstellung des Geschehens ist wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, weil sie dem Zuschauer ein Geschehen vorführt, aus dem er - schon aufgrund der nur spärlichen Kommentare der begleitenden Wortberichterstattung - eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, dabei jedoch wesentliche Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben und deren Kenntnis für die Bildung eines im Kern zutreffenden Urteils unerlässlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 m.w.N.; vgl. auch zu Manipulationen an fotografischen Abbildungen: BVerfG, Beschl. v. 14.2.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271; BGH, Urt. v. 8.11.2005 - VI ZR 64/05, NJW 2006, 603).
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 15 U 46/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines

    Diese bewusst unvollständige bildliche Darstellung des Geschehens ist wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, weil sie dem Zuschauer ein Geschehen vorführt, aus dem er - schon aufgrund der nur spärlichen Kommentare der begleitenden Wortberichterstattung - eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, dabei jedoch wesentliche Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben und deren Kenntnis für die Bildung eines im Kern zutreffenden Urteils unerlässlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 m.w.N.; vgl. auch zu Manipulationen an fotografischen Abbildungen: BVerfG, Beschl. v. 14.2.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271; BGH, Urt. v. 8.11.2005 - VI ZR 64/05, NJW 2006, 603).
  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 178/15

    Umfang des Rechts von Herbert Grönemeyer auf Privatsphäre im Hinblick auf das

    Diese bewusst unvollständige bildliche Darstellung des Geschehens ist wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, weil sie dem Zuschauer ein Geschehen vorführt, aus dem er - schon aufgrund der nur spärlichen Kommentare der begleitenden Wortberichterstattung - eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, dabei jedoch wesentliche Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben und deren Kenntnis für die Bildung eines im Kern zutreffenden Urteils unerlässlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 m.w.N.; vgl. auch zu Manipulationen an fotografischen Abbildungen: BVerfG, Beschl. v. 14.2.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271; BGH, Urt. v. 8.11.2005 - VI ZR 64/05, NJW 2006, 603).
  • LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06

    Zutreffende Sinndeutung einer Äußerung als unabdingbare Voraussetzung für die

    Hingegen wird die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BGH NJW 2006, 603 (604) [BGH 08.11.2005 - VI ZR 64/05] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht