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   BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05   

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https://dejure.org/2005,1554
BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05 (https://dejure.org/2005,1554)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2005 - VI ZR 64/05 (https://dejure.org/2005,1554)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2005 - VI ZR 64/05 (https://dejure.org/2005,1554)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Telemedicus

    Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Persönlichkeitsverletzung bei Verwendung eines manipulierten Fotos

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung einer Bilddarstellung im Rahmen einer Fotomontage; Frage einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Berufung auf den Schutz der Meinungsfreiheit für die satirische Darstellung in einem Bild; Recht am eigenen Bild als ...

  • debier datenbank

    Satirische Fotomontage

    Art. 1, 2, 5 Abs. 1, Abs. 3 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; BGB § 823 Ah; ; BGB § 1004; ; KUG § 22; ; KUG § 23

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 823; BGB § 1004; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23
    Verwendung eines technisch manipulierten Fotos einer Person im Rahmen einer satirischen Bilddarstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verwendung eines technisch manipulierten Fotos

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "satirische Bilddarstellung"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 603
  • GRUR 2006, 255
  • VersR 2006, 374
  • K&R 2006, 129
  • ZUM 2006, 215
  • afp 2006, 54
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

    Sofern derartige Fotomontagen dem Betrachter keinen Anhaltspunkt für die Manipulation geben, sondern Authentizität suggerieren und den Eindruck eines realen Geschehens vermitteln, das tatsächlich nicht wie abgebildet stattgefunden hat, kann es - wie auch bei unwahrer Wortberichterstattung - an einem legitimen Informationsinteresse fehlen (BVerfG GRUR 2005, 500; AfP 1999, 57; NJW 1992, 1439 - Bayer; BGH VersR 2006, 374; Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 § 23 KUG Rn 42).
  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 177/15

    Eingriff in Persönlichkeitsrecht eines bekannten Künstlers durch Fotografieren

    Diese bewusst unvollständige bildliche Darstellung des Geschehens ist wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, weil sie dem Zuschauer ein Geschehen vorführt, aus dem er - schon aufgrund der nur spärlichen Kommentare der begleitenden Wortberichterstattung - eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, dabei jedoch wesentliche Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben und deren Kenntnis für die Bildung eines im Kern zutreffenden Urteils unerlässlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 m.w.N.; vgl. auch zu Manipulationen an fotografischen Abbildungen: BVerfG, Beschl. v. 14.2.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271; BGH, Urt. v. 8.11.2005 - VI ZR 64/05, NJW 2006, 603).
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 15 U 46/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines

    Diese bewusst unvollständige bildliche Darstellung des Geschehens ist wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, weil sie dem Zuschauer ein Geschehen vorführt, aus dem er - schon aufgrund der nur spärlichen Kommentare der begleitenden Wortberichterstattung - eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, dabei jedoch wesentliche Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben und deren Kenntnis für die Bildung eines im Kern zutreffenden Urteils unerlässlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 m.w.N.; vgl. auch zu Manipulationen an fotografischen Abbildungen: BVerfG, Beschl. v. 14.2.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271; BGH, Urt. v. 8.11.2005 - VI ZR 64/05, NJW 2006, 603).
  • OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch satirische Fotomontage

    Schließlich hat der Bundesgerichtshof das Urteil des erkennenden Gerichts vom 12.2.2002 aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 8.11.2005, Geschäftsnummer VI ZR 64/05).
  • LG Köln, 05.07.2017 - 28 O 178/15

    Umfang des Rechts von Herbert Grönemeyer auf Privatsphäre im Hinblick auf das

    Diese bewusst unvollständige bildliche Darstellung des Geschehens ist wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, weil sie dem Zuschauer ein Geschehen vorführt, aus dem er - schon aufgrund der nur spärlichen Kommentare der begleitenden Wortberichterstattung - eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, dabei jedoch wesentliche Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben und deren Kenntnis für die Bildung eines im Kern zutreffenden Urteils unerlässlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.11.2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 m.w.N.; vgl. auch zu Manipulationen an fotografischen Abbildungen: BVerfG, Beschl. v. 14.2.2005 - 1 BvR 240/04, NJW 2005, 3271; BGH, Urt. v. 8.11.2005 - VI ZR 64/05, NJW 2006, 603).
  • LG Braunschweig, 29.03.2006 - 9 O 455/06

    Zutreffende Sinndeutung einer Äußerung als unabdingbare Voraussetzung für die

    Hingegen wird die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (BGH NJW 2006, 603 (604) [BGH 08.11.2005 - VI ZR 64/05] ).
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