Rechtsprechung
BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86 |
Honda-Lenkerverkleidung
§ 823 Abs. 1 BGB, Produzentenhaftung, Produktbeobachtungspflicht der inländischen Vertriebsgesellschaft, Produktbeobachtungspflicht hinsichtlich Zubehörteilen von Drittherstellern, Anforderungen an die Deutlichkeit von Warnhinweisen
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertriebsgesellschaft - Ausländischer Hersteller - Produktbeobachtungspflichten - Instruktionspflichten - Gefahr
- uni-sb.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Honda -, Produkthaftung, Produktbeobachtungspflicht des VH
Papierfundstellen
- BGHZ 99, 167
- NJW 1987, 1009
- NJW-RR 1987, 603 (Ls.)
- MDR 1987, 396
- GRUR 1987, 191
- VersR 1987, 312
- BB 1987, 717
- BB 1987, 721
- JR 1988, 245
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 07.10.1986 - VI ZR 187/85
Sorgfaltspflichten des Herstellers gefährlicher Produkte; Konkretisierung durch …
Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Das Berufungsgericht folgt zwar der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach diese Betriebserlaubnis keine Vermutung für die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Produkts begründet, sondern nur besagt, daß der Kontrollbeamte nichts Vorschriftswidriges gefunden hat und daß sich deshalb der Hersteller von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis erteilt ist, nicht darauf verlassen darf, daß die Zulassungsstelle etwaige Mängel entdeckt (vgl. neuerdings Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - NJW 1987, 372 und Schmidt-Salzer, Kommentar EG-Richtlinie Produkthaftung Bd. 1 Art. 7 Rdn. 96).Die Beweiserleichterungen, welche die höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich der Ursächlichkeit einer im vertraglichen Bereich gebotenen, aber unterlassenen Verbraucherinformation oder Warnung gewährt, finden allerdings - entgegen der Annahme der Revision - nicht ohne weiteres im Bereich der Deliktshaftung Anwendung (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - VersR 1980, 863, 864 und vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - aaO).
- BGH, 29.06.1977 - VIII ZR 309/75
Klage auf Schadensersatz für den Verlust von Erdbeerpflanzen - Fehlerhafte …
Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat für die vertragliche Haftung den Hersteller eines Pflanzenschutzmittels im Hinblick auf die Vielzahl der auf dem Markt befindlichen und ständig neu in den Handel kommenden anderen Pflanzenschutzmittel verschiedenartiger chemischer Zusammensetzung und Zweckbestimmung und ihrer unterschiedlichen Wirkung in ihrer jeweiligen Kombination auf einzelne Pflanzensorten - von Ausnahmen abgesehen - nicht für verpflichtet gehalten, ohne besonderen Anlaß jedes einzelne Mittel eines anderen Herstellers durch Versuche auf die Verträglichkeit mit dem eigenen Produkt zu überprüfen (Urteil vom 29. Juni 1977 - VIII ZR 309/75 - VersR 1977, 918, 920).Es übersieht dabei aber, daß sich eine Haftung der Beklagten auch daraus ergeben kann, daß sie nicht schon längere Zeit vor dem hier zu beurteilenden Unfall ganz allgemein die GL 1000-Fahrer und ihre eigenen Vertragshändler, die ebenfalls Lenkerverkleidungen für dieses Motorrad verkauft und montiert haben, darauf hingewiesen haben, daß durch den Anbau derartiger Zubehörteile die Fahrstabilität beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH Urteil vom 29. Juni 1977 - VIII ZR 309/75 - aaO zu den Pflichten bei der Beratung über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln).
- BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades
Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Die Beweiserleichterungen, welche die höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich der Ursächlichkeit einer im vertraglichen Bereich gebotenen, aber unterlassenen Verbraucherinformation oder Warnung gewährt, finden allerdings - entgegen der Annahme der Revision - nicht ohne weiteres im Bereich der Deliktshaftung Anwendung (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - VersR 1980, 863, 864 …und vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - aaO).
- BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts …
Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Da bei der Benutzung von Motorrädern die Gefährdung von Leben und Gesundheit im Vordergrund steht, sind, worauf die Revision zutreffend hinweist, zudem an Inhalt und Umfang der Sicherungs- und Warnpflichten eines Motorradherstellers strengere Anforderungen zu stellen als in den Fällen, in denen - wie in dem vorerwähnten, vom VIII. Zivilsenat entschiedenen Pflanzenschutzmittelfall - durch Kombination verschiedener Produkte nur Sachschäden zu befürchten sind (vgl. BGHZ 80, 186, 192 - Apfelschorf; vgl. auch Senatsurteil vom 15. März 1977 - VI ZR 201/75 - VersR 1977, 546, 547 bezüglich der Unterschiede in den Anforderungen an die Fortbildung zwischen Tierärzten und Humanmedizinern). - OLG Celle, 28.01.1981 - 9 U 174/80
Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Die inländische Vertriebsgesellschaft eines ausländischen Herstellers haftet zwar grundsätzlich nicht für Schäden, die durch Konstruktions- oder Fabrikationsfehler verursacht worden sind (OLG Celle VersR 1981, 464; OLG Oldenburg in: Schmidt-Salzer, Entscheidungssammlung Produkthaftung Bd. II Nr. 11. 39 (bestätigt durch Senatsbeschluß vom 8. Februar 1977 - VI ZR 86/75 - nach dem BGH-Entlastungsgesetz)). - BGH, 05.05.1981 - VI ZR 280/79
Rechtsstellung des Vertriebshändlers
Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Eigene Gefahrabwendungspflichten können für eine Vertriebsgesellschaft jedoch aufgrund "besonderer Umstände« entstehen (allgemein zur Haftung mit dem Hersteller rechtlich und wirtschaftlich eng verbundener Vertriebsgesellschaften: Senatsurteil vom 5. Mai 1981 - VI ZR 280/79 - Asbestzement-Platten VersR 1981, 779). - BGH, 20.10.1959 - VI ZR 152/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Ist die Verwendung eines Produkts mit erheblichen Gefahren verbunden, so daß der Hersteller und gegebenenfalls der Alleinvertreiber die Benutzer auf diese Gefahren hinzuweisen hat, so muß dieser Hinweis deutlich erfolgen (Senatsurteil vom 20. Oktober 1959 - VI ZR 152/58 - VersR 1960, 342, 343 - Fußboden-Klebemittel). - BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78
Sicherungspflichten des Herstellers eines Pflanzenschutzmittels
Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
aa) Eine Pflicht zur Produktbeobachtung hat der erkennende Senat zwar bisher ausdrücklich nur dem Warenhersteller bezüglich seiner eigenen Produkte auferlegt (BGHZ 80, 199, 292 - Apfelschorf). - BGH, 15.03.1977 - VI ZR 201/75
Klage auf Schadenersatz gegen einen Tierarzt wegen eines getöteten Pferdes durch …
Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Da bei der Benutzung von Motorrädern die Gefährdung von Leben und Gesundheit im Vordergrund steht, sind, worauf die Revision zutreffend hinweist, zudem an Inhalt und Umfang der Sicherungs- und Warnpflichten eines Motorradherstellers strengere Anforderungen zu stellen als in den Fällen, in denen - wie in dem vorerwähnten, vom VIII. Zivilsenat entschiedenen Pflanzenschutzmittelfall - durch Kombination verschiedener Produkte nur Sachschäden zu befürchten sind (vgl. BGHZ 80, 186, 192 - Apfelschorf; vgl. auch Senatsurteil vom 15. März 1977 - VI ZR 201/75 - VersR 1977, 546, 547 bezüglich der Unterschiede in den Anforderungen an die Fortbildung zwischen Tierärzten und Humanmedizinern). - BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73
Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines …
Auszug aus BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86
Solche allgemeinen Hinweise erübrigen sich nicht, wie in einem der vorgelegten Rechtsgutachten ausgeführt wird, weil hierdurch nur allgemeines Erfahrungswissen vermittelt würde, von dessen Vorhandensein beim Benutzer nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 3. Juni 1975 - VI ZR 192/73 - Spannkupplung - VersR 1975, 922, 924) jeder Hersteller ausgehen dürfe. - RG, 17.01.1940 - II 82/39
1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine …
- BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler
Bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen sind dem Hersteller weitergehende Maßnahmen zumutbar als in Fällen, in denen nur Eigentums- oder Besitzstörungen oder aber nur kleinere körperliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind (vgl. Senatsurteile BGHZ 99, 167, 174 f. ; vom 31. Oktober 2006 - VI ZR 223/05 - VersR 2007, 72, 73;… vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - aaO). - BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07
Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit …
Er muss es auf noch nicht bekannte schädliche Eigenschaften hin beobachten und sich über seine sonstigen, eine Gefahrenlage schaffenden Verwendungsfolgen informieren (vgl. Senatsurteile BGHZ 80, 199, 202 f. ; 99, 167, 172 ff. ).Sie können etwa dann weiter gehen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Warnung, selbst wenn sie hinreichend deutlich und detailliert erfolgt (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 99, 167, 181 ; 116, 60, 68 und vom 11. Juli 1972 - VI ZR 194/70 - VersR 1972, 1075, 1076; Sack, BB 1985, 813, 817), den Benutzern des Produkts nicht ausreichend ermöglicht, die Gefahren einzuschätzen und ihr Verhalten darauf einzurichten (…vgl. etwa Senatsurteil vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - aaO, S. 1483;… MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823, Rn. 257 ff.;… Bodewig, Der Rückruf fehlerhafter Produkte, 1999, S. 257, 268).
- BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen in solchen Fällen wichtige Hinweise über Produktgefahren und deren Abwendung deutlich erfolgen; sie dürfen z.B. nicht zwischen Teilinformationen über Darreichungsformen, Werbeaussagen usw. versteckt werden (BGHZ 99, 167, 181 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 65/86] (Motorradlenker - Verkleidung) m.w.N.).
- BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08
Haftung des Herstellers eines Gebäcks mit Kirschfüllung für Schäden durch Biss …
Bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen sind dem Hersteller deshalb weitergehende Maßnahmen zumutbar als in Fällen, in denen nur Eigentums- oder Besitzstörungen oder aber nur kleinere körperliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind (vgl. Senatsurteil BGHZ 99, 167, 174 f.) . - OLG Karlsruhe, 08.06.2020 - 14 U 171/18
Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Implantierung einer fehlerhaften …
Bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen sind dem Hersteller weitergehende Maßnahmen abzuverlangen, als bei bloßer Gefährdung von Sachwerten (BGH…, Urteil vom 05.02.2013 - VI ZR 1/12 - Heißwasser-Untertischgeräte, juris, Rn. 13; BGH…, Urteil vom 17.03.2009 - VI ZR 176/08 - juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 09.12.1986 - VI ZR 65/86 -, juris, Rn. 24). - BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 276/90
Eigentumsverletzung durch Herstellung einer mangelhaften Sache bei Verbindung mit …
Mit einer Rückrufaktion kommt der Hersteller eines Produkts seiner sich aus § 823 Abs. 1 BGB ergebenden Verkehrssicherungspflicht nach, Gefahren für die Benutzer des Produkts oder sonstige Dritte abzuwenden (vgl. RGZ 163, 21, 26; zu Warn- und Hinweispflichten BGHZ 80, 186, 191; 80, 199, 201 ff; 99, 167, 170 ff [BGH 09.12.1986 - VI ZR 65/86]). - OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
Der Hersteller von Schokoriegeln muss nicht vor den aus dem übermäßigen Verzehr …
Ist für einen Produzenten trotz Einhaltung der technischen Regeln und Wahrung etwaiger behördlicher Zulassungsvoraussetzungen eine von seinem Erzeugnis ausgehende Gefahr erkennbar, so hat er die darüber in Unkenntnis befindlichen Benutzer zu warnen (BGHZ 99, 167, 176; 106, 273, 280).Ob der Kläger - was weitere Voraussetzung einer Haftung der Beklagten wegen einer Instruktionspflichtverletzung wäre (BGH, NJW 1994, 932, 933 m.w.N.) - die Gefahren nicht kannte, vor denen gegebenenfalls hätte gewarnt werden müssen, kann nach alledem ebenso offen bleiben wie die Frage, ob die behaupteten Gesundheitsschäden durch eine ausreichende Warnung vor dem Risiko vermieden worden wären (vgl. hierzu BGHZ 99, 167, 181; 106, 273, 284) und ob die Beklagte ein Verschulden trifft.
- BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87
Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats begründen derartige Überprüfungen keine Vermutung für die ordnungsgemäße Beschaffenheit eines Produktes, sondern besagen nur, daß der Kontrollbeamte nichts Vorschriftswidriges gefunden hat (vgl. zuletzt BGHZ 99, 167, 176 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 65/86] und Senatsurteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85, VersR 1987, 102). - BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …
Ist für den Produzenten trotz Einhaltung der technischen Regeln und Wahrung etwaiger behördlicher Zulassungsvoraussetzungen eine von seinem Erzeugnis ausgehende Gefahr erkennbar, so hat er die darüber in Unkenntnis befindlichen Benutzer zu warnen (BGHZ 99, 167, 176; 106, 273, 280; Senatsurteil vom 9. Juni 1998 - VI ZR 238/97 - NJW 1998, 2905, 2906). - BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93
Begriff der Eigentumsverletzung
Solche Pflichten bestehen jedenfalls dann, wenn er allein die betreffende Ware im Inland vertreibt (vgl. insoweit schon BGHZ 99, 167, 171 [BGH 09.12.1986 - VI ZR 65/86] zur Produktbeobachtungspflicht einer zum selben Konzern wie der Hersteller gehörenden Vertriebsgesellschaft als dessen einziger Repräsentantin im Inland). - OLG Düsseldorf, 14.03.2012 - 15 U 122/10
Haftung des Vertriebshändlers von Medizinprodukten für Schäden durch den Bruch …
- OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89
Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel
- BGH, 21.03.2023 - VI ZR 1369/20
Deliktische Produzentenhaftung bei einem mit Herbiziden verunreinigten …
- LG Freiburg, 15.10.2018 - 1 O 240/10
Produkthaftung bei einer Hüfttotalendoprothese
- OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 22 U 157/08
Pflichten des Vertragshändlers wegen Mängeln des von ihm vertriebenen Produkts
- OLG Celle, 01.12.2005 - 8 U 100/05
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatz aus Produkthaftung ; …
- BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93
Gefahrabwendungspflichten eines Endprodukteherstellers
- OLG Köln, 24.07.2002 - 13 U 146/01
Verbraucherrecht - Haftung für in Sandwich eingebackene Schraubenmutter
- BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88
Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels
- LG Freiburg, 02.08.2019 - 1 O 223/12
Produkthaftung: Konstruktions- und Instruktionsfehler bei einer …
- OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 59/06
Umfang einer gerichtlich ausgeurteilten Auskunftsverpflichtung
- BGH, 09.01.1990 - VI ZR 103/89
Haftung des Auftragsfertigers
- OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06
Vollstreckung unvertretbarer Handlungen
- OLG Stuttgart, 07.10.1991 - 7 U 3/91
Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Ersatzpflichtiger Unfall; …
- LG Freiburg, 02.08.2019 - 1 O 460/11
Produkthaftung: Konstruktions- und Instruktionsfehler bei einer …
- BVerwG, 19.12.1995 - 10 C 1.94
Umzugskostenvergütung - Erstattung von Maklergebühren - Abschluß des …
- LG Berlin, 10.02.2012 - 19 O 263/11
Zur Frage der Haftung einer inländischen Konzernvertriebsgesellschaft für ein in …
- OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05
Produzentenhaftung: Pflicht des Vertriebshändlers des Herstellers zur Instruktion …
- OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1452/97
Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche wegen Schädigung durch …
- OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 20 U 96/09
Anforderungen an den Nachweis der Herbeiführung eines Vandalismusschadens durch …
- LG Freiburg, 25.02.2019 - 6 O 83/12
Produkthaftung: Fehlerhaftigkeit einer …
- OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 170/02
Zur Verjährung von Ansprüchen aus Betriebshaftpflichtversicherung bei …
- LG Freiburg, 02.08.2019 - 1 O 266/12
Produkthaftung: Konstruktions- und Instruktionsfehler bei einer …
- OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 7 U 190/98
Voraussetzungen und Grenzen der Produkt-/Produzentenhaftung; Einbau fehlerhaft …
- LG Freiburg, 15.10.2018 - 1 O 26/17
Produkthaftung bei einer Hüfttotalendoprothese
- OLG Saarbrücken, 25.02.1992 - 7 U 85/91
- OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 128/11
Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der …
- BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87
Haftung der Bundespost für von einer Telefon-Reihenanlage ausgehende Schädigungen
- OLG Celle, 24.05.2012 - 8 U 180/11
SKR-Modell
- OLG Düsseldorf, 10.11.2004 - 15 U 219/03
Schadensersatz wegen Lieferung nicht farbechten Granulats
- AG Simmern, 10.10.2001 - 3 C 108/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund Produkthaftung bei Reinigung eines …
- OLG Celle, 12.06.1996 - 9 U 204/95
Pflicht zur Überprüfung der Ware auf eine gefahrengeneigte Beschaffenheit ; …
- OLG Frankfurt, 29.09.1999 - 23 U 128/98
- LAG Baden-Württemberg, 03.12.1998 - 11 Sa 31/98
Schadensersatzanspruch eines zunächst nach § 1 AÜG verliehenen Arbeitnehmers …
- OLG Frankfurt, 20.03.1996 - 7 U 236/93
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, Fahrradhändler