Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,582
BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88 (https://dejure.org/1989,582)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1989 - VI ZR 66/88 (https://dejure.org/1989,582)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1989 - VI ZR 66/88 (https://dejure.org/1989,582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz für Hilfeleistungen unfallbedingter Beeinträchtigungen - Verrichtung von Haushaltsarbeiten als ersatzfähiger Schaden - Schadensersatz für Gartenarbeiten als Haushaltsarbeiten - Ausgleich für die Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 249

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    VI. Zivilsenat des BGH entscheidet zu den Kriterien der Schadenshöhenschätzung im Sinne des § 287 ZPO mit Urteil vom 6.6.1989 - VI ZR 66/88 -.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 843 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2539
  • NJW-RR 1989, 1253 (Ls.)
  • MDR 1989, 983
  • NZV 1989, 387
  • VersR 1989, 857
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
    In einem solchen Fall darf die Klage grundsätzlich nicht vollständig abgewiesen, sondern muß der Schaden nach § 287 ZPO geschätzt werden (Senatsurteile BGHZ 54, 45, 55 und vom 9. Juli 1968 - VI ZR 14/67 - VersR 1968, 1065).

    Soweit der Kläger geltend macht, daß er ohne die Unfallverletzung Eigenleistungen für ein (weiteres) Haus erbracht und auf diese Weise sein Vermögen um den Wert dieser Eigenleistungen vermehrt hätte, läßt sich ein so hergeleitetes Schadensersatzbegehren entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht mit der Begründung verneinen, daß der Wegfall der Arbeitskraft als solcher nicht ersatzfähig sei (vgl. insoweit Senatsurteile BGHZ 54, 45, 50 und 86, 212 ff.) bzw. daß es hier letztlich um eine immaterielle Beeinträchtigung, die Nichtverwirklichung eines "Lebenstraums", gehe.

  • BGH, 29.03.1988 - VI ZR 87/87

    Ersatzansprüche des Ehemannes bei Tötung der Ehefrau durch einen Dritten

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
    In dem einen wie dem anderen Falle ist der Schaden meßbar an der Entlohnung, die für die verletzungsbedingt in eigener Person nicht mehr ausführbaren Hausarbeiten an eine Hilfskraft gezahlt wird (dann Erstattung des Bruttolohns) oder gezahlt werden müßte (dann Orientierung am Nettolohn) (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 86, 372, 375 ff. und vom 29. März 1988 - VI ZR 87/87 - VersR 1988, 490, 492).

    Häusliche Reparaturen sind, wie der Senat unlängst in anderem Zusammenhange, nämlich im Rahmen von § 844 Abs. 2 BGB, ausgesprochen hat, den Haushaltstätigkeiten (Hausarbeiten "im weiteren Sinne") zuzurechnen (Senatsurteil vom 29. März 1988 a.a.O. S. 492).

  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
    Soweit der Kläger geltend macht, daß er ohne die Unfallverletzung Eigenleistungen für ein (weiteres) Haus erbracht und auf diese Weise sein Vermögen um den Wert dieser Eigenleistungen vermehrt hätte, läßt sich ein so hergeleitetes Schadensersatzbegehren entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht mit der Begründung verneinen, daß der Wegfall der Arbeitskraft als solcher nicht ersatzfähig sei (vgl. insoweit Senatsurteile BGHZ 54, 45, 50 und 86, 212 ff.) bzw. daß es hier letztlich um eine immaterielle Beeinträchtigung, die Nichtverwirklichung eines "Lebenstraums", gehe.
  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72

    Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
    Er stellt sich je nach dem, ob die Hausarbeit als Beitrag zum Familienunterhalt oder ob sie den eigenen Bedürfnissen des Verletzten diente, entweder als Erwerbsschaden i.S. des § 843 Abs. 1 1. Alt. BGB oder als Vermehrung der Bedürfnisse i.S. des § 843 Abs. 12, Alt. BGB dar (Senatsurteil vom 25. September 1973 - VI ZR 49/72 - VersR 1974, 162, 163; s. auch Senatsurteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 10/73 - VersR 1974, 1016, 1017 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.09.1988 - 9 U 22/88

    Entgangene Vorteile

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
    Auch unabhängig von dieser Einordnung stellt sich die Notwendigkeit, früher selbst vorgenommene Reparaturarbeiten nunmehr unter entsprechenden Mehraufwendungen von Handwerkern durchführen lassen zu müssen, als schadensersatzpflichtige Vermehrung der Bedürfnisse i.S. des § 843 Abs. 1 2. Alt. BGB dar (vgl. auch - für eine geplante und dann verletzungsbedingt nicht vorgenommene - einmalige do-it-yourself-Arbeit OLG München DAR 1985, 354 und OLG Hamm MDR 1989, 160 [OLG Hamm 20.09.1988 - 9 U 22/88]).
  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
    Er stellt sich je nach dem, ob die Hausarbeit als Beitrag zum Familienunterhalt oder ob sie den eigenen Bedürfnissen des Verletzten diente, entweder als Erwerbsschaden i.S. des § 843 Abs. 1 1. Alt. BGB oder als Vermehrung der Bedürfnisse i.S. des § 843 Abs. 12, Alt. BGB dar (Senatsurteil vom 25. September 1973 - VI ZR 49/72 - VersR 1974, 162, 163; s. auch Senatsurteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 10/73 - VersR 1974, 1016, 1017 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81

    Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
    In dem einen wie dem anderen Falle ist der Schaden meßbar an der Entlohnung, die für die verletzungsbedingt in eigener Person nicht mehr ausführbaren Hausarbeiten an eine Hilfskraft gezahlt wird (dann Erstattung des Bruttolohns) oder gezahlt werden müßte (dann Orientierung am Nettolohn) (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 86, 372, 375 ff. und vom 29. März 1988 - VI ZR 87/87 - VersR 1988, 490, 492).
  • OLG München, 16.04.1985 - 5 U 5606/84

    Ersatzfähigkeit; Einsparungen; Handwerkliche Arbeiten; Vermögenswerte Arbeiten

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
    Auch unabhängig von dieser Einordnung stellt sich die Notwendigkeit, früher selbst vorgenommene Reparaturarbeiten nunmehr unter entsprechenden Mehraufwendungen von Handwerkern durchführen lassen zu müssen, als schadensersatzpflichtige Vermehrung der Bedürfnisse i.S. des § 843 Abs. 1 2. Alt. BGB dar (vgl. auch - für eine geplante und dann verletzungsbedingt nicht vorgenommene - einmalige do-it-yourself-Arbeit OLG München DAR 1985, 354 und OLG Hamm MDR 1989, 160 [OLG Hamm 20.09.1988 - 9 U 22/88]).
  • BGH, 01.12.1987 - VI ZR 5/87

    Angriff gegen tatsächliche Feststellungen in der Berufung

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
    Demgemäß hat der Senat bereits in der Vergangenheit in einem Fall, in dem Schadensersatz in Höhe des Wertes geplanter Eigenleistungen für ein dann unfallbedingt nicht zur Ausführung gelangtes Bauvorhaben verlangt und zugesprochen worden war, die Revision nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 5/87 - zu OLG Stuttgart Urt. v. 10. Dezember 1986 - 13 U 278/85 -).
  • BGH, 09.07.1968 - VI ZR 14/67

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Schätzung eines Betrages nach § 287

    Auszug aus BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
    In einem solchen Fall darf die Klage grundsätzlich nicht vollständig abgewiesen, sondern muß der Schaden nach § 287 ZPO geschätzt werden (Senatsurteile BGHZ 54, 45, 55 und vom 9. Juli 1968 - VI ZR 14/67 - VersR 1968, 1065).
  • BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 394/12

    Internatonaler Warenkauf: Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung;

    Vielmehr ist in diesen Fällen zu prüfen, in welchem Umfang der dem Gericht unterbreitete Sachverhalt eine hinreichende Grundlage für die Schätzung zumindest eines in jedem Fall eingetretenen Mindestschadens bietet (vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Januar 2000 - VIII ZR 19/99, aaO; vom 6. Juni 1989 - VI ZR 66/88, NJW 1989, 2539 unter II 1; jeweils mwN).

    Eine Schätzung nach § 287 ZPO darf mithin nur dann abgelehnt werden, wenn keinerlei brauchbare Anhaltspunkte auch nur für eine Mindestschätzung dargetan sind (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 1989 - VI ZR 66/88, aaO; vom 12. Januar 2000 - VIII ZR 19/99, aaO mwN; vom 29. Mai 2013 - VIII ZR 174/12, NJW 2013, 2584 Rn. 20 mwN).

  • OLG Nürnberg, 23.12.2015 - 12 U 1263/14

    Bemessung eines Haushaltsführungsschadens nach Tabellenwerk - Pardey/Schulz-Borck

    Der Schaden besteht entweder konkret in dem Bruttolohn, der für die verletzungsbedingt nicht mehr ausführ- oder zumutbaren Hausarbeiten an eine Hilfskraft bezahlt wird, oder abstrakt, wenn keine Hilfskraft eingestellt wird, in dem Nettolohn, welcher der Hilfskraft bezahlt werden müsste (BGH, Urteil vom 06.06.1989 - VI ZR 66/88, NJW 1989, 2539; Palandt/Sprau, BGB a. a. O. § 843, Rn. 8).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Die einzelne Rentenleistung wird konkret nach dem unfallbedingt dauerhaft vermehrten Bedarf des Geschädigten berechnet und geleistet (vgl. Palandt, a. a. O., § 843 Rdnr. 3; Mertens in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - MünchKomm -, 2. Aufl., § 843 Rdnr. 34, 37; Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl., S. 84; BGH in NJW-RR 1992, 791; BGH-Urteil vom 6. Juni 1989 VI ZR 66/88, NJW 1989, 2539).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht