Rechtsprechung
   BGH, 03.01.1961 - VI ZR 67/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,6732
BGH, 03.01.1961 - VI ZR 67/60 (https://dejure.org/1961,6732)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1961 - VI ZR 67/60 (https://dejure.org/1961,6732)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1961 - VI ZR 67/60 (https://dejure.org/1961,6732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,6732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1961, 231
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.04.1953 - VI ZR 77/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.01.1961 - VI ZR 67/60
    Diesen Beweis hat er nicht geführt, wenn in der Sphäre seiner Verantwortlichkeit eine mögliche Ursache, hier ein mögliches schuldhaftes eigenes Verhalten der Beklagten, ungeklärt bleibt (vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 1. April 1953 - VI ZR 77/52 - LM Nr. 12 zu § 286 (C) ZPO = VersR 1953, 242 und vom 27. September 1957 - VI ZR 139/56 - LM Nr. 31 zu § 286 (C) ZPO = VersR 1958, 107).
  • BGH, 27.09.1957 - VI ZR 139/56
    Auszug aus BGH, 03.01.1961 - VI ZR 67/60
    Diesen Beweis hat er nicht geführt, wenn in der Sphäre seiner Verantwortlichkeit eine mögliche Ursache, hier ein mögliches schuldhaftes eigenes Verhalten der Beklagten, ungeklärt bleibt (vgl. auch Urteile des erkennenden Senats vom 1. April 1953 - VI ZR 77/52 - LM Nr. 12 zu § 286 (C) ZPO = VersR 1953, 242 und vom 27. September 1957 - VI ZR 139/56 - LM Nr. 31 zu § 286 (C) ZPO = VersR 1958, 107).
  • BGH, 04.04.1957 - III ZR 213/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.01.1961 - VI ZR 67/60
    Die Beachtung der sicherheitspolizeilichen Vorschriften fällt in den Verantwortungsbereich des Betriebsinhabers, hier der Beklagten, Ist, wie hier, ein objektiver Verstoß gegen ein Schutzgesetz festgestellt, so spricht nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGZ 91, 76; 113, 293, 294; 145, 107, 116; ferner RG in JW 1911, 542 und 1928, 1046; WarnR 1909 Nr. 208 und 1911 Nr. 474; BGH in VersR 1957, 429; BGB-RGRK 11. Aufl. § 823 Anm, 115 mit weiteren Nachweisen) eine Vermutung dafür, daß die Verletzung des Schutzgesetzes auch schuldhaft erfolgt ist, der Betriebsinhaber also zumindest fahrlässig der Vorschrift zuwider gehandelt hat.
  • RG, 29.04.1926 - IV 693/25

    Streupflicht

    Auszug aus BGH, 03.01.1961 - VI ZR 67/60
    Die Beachtung der sicherheitspolizeilichen Vorschriften fällt in den Verantwortungsbereich des Betriebsinhabers, hier der Beklagten, Ist, wie hier, ein objektiver Verstoß gegen ein Schutzgesetz festgestellt, so spricht nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGZ 91, 76; 113, 293, 294; 145, 107, 116; ferner RG in JW 1911, 542 und 1928, 1046; WarnR 1909 Nr. 208 und 1911 Nr. 474; BGH in VersR 1957, 429; BGB-RGRK 11. Aufl. § 823 Anm, 115 mit weiteren Nachweisen) eine Vermutung dafür, daß die Verletzung des Schutzgesetzes auch schuldhaft erfolgt ist, der Betriebsinhaber also zumindest fahrlässig der Vorschrift zuwider gehandelt hat.
  • RG, 06.01.1939 - III 26/38

    1. Fällt es noch in den Umfang der Fürsorgepflicht, wenn der Dienstpflichtige

    Auszug aus BGH, 03.01.1961 - VI ZR 67/60
    Da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden könne, daß die Beklagte persönlich vergessen hat, sich nach Gebrauch des Behälters von dessen ordnungsgemäßem Verschluß zu überzeugen, sei ihr nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 87, 3; 159, 283, 290; RG JW 33, 824) die Möglichkeit eines Entlastungsbeweises verschlossen.
  • RG, 13.07.1934 - VII 33/34

    1. Kann im Gebiet des gemeinen Rechts der Straßenanlieger Entschädigung für

    Auszug aus BGH, 03.01.1961 - VI ZR 67/60
    Die Beachtung der sicherheitspolizeilichen Vorschriften fällt in den Verantwortungsbereich des Betriebsinhabers, hier der Beklagten, Ist, wie hier, ein objektiver Verstoß gegen ein Schutzgesetz festgestellt, so spricht nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGZ 91, 76; 113, 293, 294; 145, 107, 116; ferner RG in JW 1911, 542 und 1928, 1046; WarnR 1909 Nr. 208 und 1911 Nr. 474; BGH in VersR 1957, 429; BGB-RGRK 11. Aufl. § 823 Anm, 115 mit weiteren Nachweisen) eine Vermutung dafür, daß die Verletzung des Schutzgesetzes auch schuldhaft erfolgt ist, der Betriebsinhaber also zumindest fahrlässig der Vorschrift zuwider gehandelt hat.
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Diesen Beweis hat aber ein Betriebsinhaber nicht geführt, wenn eine mögliche Ursache ungeklärt geblieben ist, die in der Sphäre seiner Verantwortlichkeit liegt und ein schadensursächliches Verschulden enthalten würde (Senatsurteile vom 3. Januar 1961 - VI ZR 67/60 - VersR 1961, 231 und vom 4. April 1967 - VI ZR 98/65 - VersR 1967, 685).
  • BGH, 12.03.1968 - VI ZR 178/66

    Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb -

    Er muß daher Umstände dartun, die geeignet sind, die Annahme eines Verschuldens zu beseitigen (Urteile des BGH vom 21. Dezember 1955 - VI ZR 280/54 - VersR 1956, 190 und vom 3. Januar 1961 - VI ZR 67/60 - VersR 1961, 231).
  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 205/66

    Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Drittschadensliquidation -

    Diesen Beweis hat aber ein Betriebsinhaber nicht geführt, wenn eine mögliche Ursache ungeklärt geblieben ist, die in der Sphäre seiner Verantwortlichkeit liegt und ein schadensursächliches Verschulden enthalten würde (Senatsurteile vom 3. Januar 1961 - VI ZR 67/60 - VersR 1961, 231 und vom 4. April 1967 - VI ZR 98/65 - VersR 1967, 685).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht