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   BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05   

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https://dejure.org/2006,393
BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05 (https://dejure.org/2006,393)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05 (https://dejure.org/2006,393)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - VI ZR 74/05 (https://dejure.org/2006,393)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vetorecht des minderjährigen Patienten gegen die Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter bei einem nur relativ indizierten Eingriff mit der Möglichkeit erheblicher Folgen für die künftige Lebensgestaltung ; Schmerzensgeld wegen unzureichender Aufklärung über die ...

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1 Aa; ; BGB § 852 a. F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 852 a. F.
    Erst Kenntnis des Patienten vom Aufklärungsmangel setzt Verjährungsfrist in Lauf

  • verbraucherzentrale-bremen.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 852 (a.F.)
    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten Eingriffen an minderjährigen Patienten mit der Möglichkeit erheblicher Folgen für die zukünftige Lebensgestaltung; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vetorecht minderjähriger Patienten gegenüber Erziehungsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    BGB § 823 Abs. 1, BGB § 852 a. F.
    Vetorecht einer Minderjährigen gegen die Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter; Arzthaftungsrecht

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei einem minderjährigen Patient

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Querschnittslähmung nach Rückenoperation - Junge Frau kämpft seit 1992 um Schmerzensgeld vom Orthopäden

  • berufsrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Einwilligung bei Behandlung Minderjähriger

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Patientin wurde unvollständig aufgeklärt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Über schwere Operation minderjähriger Kinder entscheiden Eltern nicht allein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vetorecht von minderjährigen Patienten in eine Operation

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Einwilligung in Operationen // Vetorecht des minderjährigen Patienten gegen die Einwilligung seiner Eltern in eine Operation

Besprechungen u.ä.

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Minderjährige können Veto gegen OP-Einwilligung ihrer Eltern einlegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 217
  • MDR 2007, 401
  • FamRZ 2007, 130
  • VersR 2007, 66
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R

    Krankenversicherung - Vergütung für Krankenhausbehandlung - Beurlaubung eines

    Ist der Eingriff hingegen eilig, kann die Bedenkfrist im Einzelfall verkürzt sein, um einen Eingriff noch am gleichen Tage zuzulassen."; BGH Urteil vom 25.3.2003 - VI ZR 131/02 - NJW 2003, 2012, 2013 = Juris RdNr 18; zu einem längeren Vorlauf bei - anders als vorliegend - elektivem Eingriff vgl BGH Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05 - NJW 2007, 217; Glanzmann in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 2. Aufl 2014, § 630h BGB RdNr 82 ff; siehe im Übrigen zB die Rspr-Übersicht in Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl 2014, RdNr A 1634 ff, A 1656 ff; zu Ausnahmen bzgl Zweitmeinungen bei dramatischen Befunden vgl zB OLG Dresden Urteil vom 18.10.2016 - 4 U 86/16 - Juris RdNr 24; OLG Koblenz Urteil vom 22.7.2015 - 5 U 758/14 - Juris RdNr 19).
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    Es hat insoweit zutreffend angenommen, dass die Mutter des Klägers, auf deren Wissensstand als gesetzlicher Vertreterin es ankommt (vgl. Senatsurteile vom 29. November 1994 - VI ZR 189/93, VersR 1995, 659, 660; vom 10. Oktober 2006 - VI ZR 74/05, VersR 2007, 66 Rn. 21, jeweils mwN), schon im Jahr 2006 die nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erforderliche Kenntnis von den den Anspruch wegen Aufklärungsmängeln begründenden Umständen hatte (vgl. OLG Hamm, MedR 2010, 563, 566; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 823, 824; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. D 14).

    Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 166 Abs. 1 BGB zum so genannten Wissensvertreter entwickelt hat, muss sich derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen; dies gilt insbesondere dann, wenn der Geschädigte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter einen Rechtsanwalt mit der Aufklärung eines Sachverhalts beauftragt hat (vgl. Senatsurteile vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88, VersR 1989, 914; vom 10. Oktober 2006 - VI ZR 74/05, VersR 2007, 66 Rn. 21, jeweils mwN).

    Das Berufungsgericht hat aber keine Feststellungen dazu getroffen, ob sie diese Kenntnis schon im Jahr 2006 hatten oder ob sie sie ggf. bis Ende dieses Jahres ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen, wobei zu beachten ist, dass sie nicht verpflichtet waren, sich im Hinblick auf einen Haftungsprozess medizinisches Fachwissen anzueignen (Senatsurteil vom 10. Oktober 2006 - VI ZR 74/05, VersR 2007, 66 Rn. 24 mwN).

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 70/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen - allogene

    Mangels entsprechender Feststellungen des LSG kann der erkennende Senat hierbei auch nicht beurteilen, dass - als eine Vergütungsvoraussetzung - für die betroffene Behandlung eine wirksame Einwilligung der Versicherten und ggf ihrer gesetzlichen Vertreter vorlag (vgl hierzu zB BGH Urteil vom 16.4.1991 - VI ZR 176/90 - VersR 1991, 812, 813; BGH Urteil vom 10.10.2006 - VI ZR 74/05 - NJW 2007, 217, 218 f mwN) .
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