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   BGH, 28.02.2017 - VI ZR 76/16   

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https://dejure.org/2017,10555
BGH, 28.02.2017 - VI ZR 76/16 (https://dejure.org/2017,10555)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2017 - VI ZR 76/16 (https://dejure.org/2017,10555)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16 (https://dejure.org/2017,10555)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 BGB, § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 632 Abs 2 BGB, § 287 ZPO
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als mit dem Schaden unmittelbar verbundene Vermögensnachteile; Anknüpfung an die übliche Vergütung im Rahmen der Schadensschätzung bei Fehlen einer Preisvereinbarung zwischen Geschädigtem und Sachverständigem

  • verkehrslexikon.de

    Übliche Vergütung im Rahmen der Schadensschätzung bei Fehlen einer Preisvereinbarung zwischen Geschädigtem und Sachverständigem

  • IWW

    § 7 Abs. 1 StVG, §§ 823, 249 BGB, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, § 398 BGB, § 287 ZPO, §§ 7, 18 StVG, § 115 VVG, § 249 BGB, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 632 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung der Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs zu den auszugleichenden Vermögensnachteilen; Richterliche Schätzung von Sachverständigenkosten; Anknüpfung an die übliche werkvertragliche Vergütung bzgl. des Gutachtenauftrages

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als mit dem Schaden unmittelbar verbundene Vermögensnachteile; Anknüpfung an die übliche Vergütung im Rahmen der Schadensschätzung bei Fehlen einer Preisvereinbarung zwischen Geschädigtem und Sachverständigem

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 398; BGB § 632 Abs. 2; ZPO § 287
    Schätzung in Höhe der üblichen Vergütung bei fehlender Honorarvereinbarung und Anspruchsabtretung an Sachverständigen

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit nur von "üblichen" Sachverständigenkosten und Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuordnung der Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs zu den auszugleichenden Vermögensnachteilen; Richterliche Schätzung von Sachverständigenkosten; Anknüpfung an die übliche werkvertragliche Vergütung bzgl. des Gutachtenauftrages

  • rechtsportal.de

    Zuordnung der Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs zu den auszugleichenden Vermögensnachteilen; Richterliche Schätzung von Sachverständigenkosten; Anknüpfung an die übliche werkvertragliche Vergütung bzgl. des Gutachtenauftrages

  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als mit dem Schaden unmittelbar verbundene Vermögensnachteile; Anknüpfung an die übliche Vergütung im Rahmen der Schadensschätzung bei Fehlen einer Preisvereinbarung zwischen Geschädigtem und Sachverständigem

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallschadenregulierung: Schätzung von SV-Kosten, oder: Woran knüpfe ich an?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall und die Sachverständigenkosten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anknüpfung an die übliche Vergütung bei der Schätzung von Sachverständigenkosten

  • versr.de (Kurzinformation)

    Schätzung in Höhe der üblichen Vergütung bei fehlender Honorarvereinbarung und Anspruchsabtretung an Sachverständigen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Subjektbezogene Schadenbetrachtung bei Abtretung der Sachverständigengebühren an ein Inkassounternehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung erforderlicher Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • vogel.de (Kurzinformation)

    BVSK-Honorarbefragung als taugliche Schätzgrundlange bestätigt - Kostenabrechnung für Sachverständigengutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1875
  • MDR 2017, 640
  • NZV 2017, 477
  • VersR 2017, 636
 
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Wird zitiert von ... (88)

  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des

    Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass bei Fehlen der Indizwirkung der beglichenen Rechnung oder anderer gleich gewichtiger Indizien ein - hier erfolgtes - einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des ausgewiesenen Rechnungsbetrages grundsätzlich genügt, um die geltend gemachte Höhe in Frage zu stellen (Senatsurteile vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16, NJW 2017, 1875 Rn. 13; vom 19. Juli 2016 - VI ZR 491/15, NJW 2016, 3363 Rn. 18; jeweils mwN).
  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16

    Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder

    Diese schlagen sich regelmäßig im tatsächlich aufgewendeten Betrag nieder, nicht hingegen in der Höhe der vom Sachverständigen erstellten Rechnung als solcher (vgl. Senatsurteile vom 24. Oktober 2017 - VI ZR 61/17, VersR 2018, 240 Rn. 19; vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16, VersR 2017, 636 Rn. 13; vom 19. Juli 2016 - VI ZR 491/15, VersR 2016, 1387 Rn. 19; vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15, VersR 2016, 1133 Rn. 12; vom 22. Juli 2014 - VI ZR 357/13, VersR 2014, 1141 Rn. 16, 19 und vom 6. November 1973 - VI ZR 27/73, BGHZ 61, 346, 347 f.).

    Im Rahmen der Schätzung der Höhe dieses Schadensersatzanspruchs gem. § 287 ZPO kann bei Fehlen einer Preisvereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen - eine solche hat die Klägerin nicht geltend gemacht - an die übliche Vergütung gem. § 632 Abs. 2 BGB angeknüpft werden, denn der verständige Geschädigte wird unter diesen Umständen im Regelfall davon ausgehen, dass dem Sachverständigen die übliche Vergütung zusteht (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16, VersR 2017, 636 Rn. 14; zur Frage der Üblichkeit der werkvertraglichen Vergütung von Kfz-Sachverständigen vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 Rn. 10 ff.).

  • BGH, 01.06.2017 - VII ZR 95/16

    Aufklärungspflicht des Kfz-Sachverständigen gegenüber dem Geschädigten eines

    Die Sittenwidrigkeit kann nicht damit begründet werden, dass der Beklagte unter Ausnutzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur subjektbezogenen Schadensbetrachtung im Rahmen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. hierzu zuletzt BGH, Urteile vom 28. Februar 2017 - VI ZR 76/16, VersR 2017, 636 Rn. 12; vom 19. Juli 2016 - VI ZR 491/15, NJW 2016, 3363 Rn. 16 m.w.N.) mit dem Geschädigten ein das ortsübliche Honorar deutlich übersteigendes Honorar zu Lasten der letztlich erstattungspflichtigen Klägerin als Haftpflichtversicherer des Schädigers vereinbart hat.
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