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   BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85   

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https://dejure.org/1986,467
BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85 (https://dejure.org/1986,467)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1986 - VI ZR 77/85 (https://dejure.org/1986,467)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1986 - VI ZR 77/85 (https://dejure.org/1986,467)
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Fehlender Treppenhandlauf

§ 823 Abs. 1 BGB, Abgrenzung der Verkehrssicherungspflichten zwischen Eigentümer und Pächter, für baulichen Zustand ist ersterer zuständig;

§ 823 Abs. 2 BGB, § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Kausalität bei Verstoß gegen ein Schutzgesetz (hier: baurechtliche Vorschrift), Voraussetzung ist Gefahrverwirklichung

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anscheinsbeweis für den Ursachenzusammenhang zwischen der Verletzung eines Schutzgesetzes und einem Unfall - Tatsächliche Verwirklichung einer mit einem Schutzgesetz bekämpften Gefahr bei einem Unfall - Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld - Schuldhafte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1350
  • MDR 1987, 43
  • VersR 1986, 916
  • BB 1986, 2160
  • DB 1986, 1815
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.09.1968 - VI ZR 160/67

    Schuldhaftes Setzen einer adäquaten Unfallursache durch Überlassen eines

    Auszug aus BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85
    Voraussetzung für die Anwendung des Anscheinsbeweises ist aber nicht nur, daß gegen das Schutzgesetz verstoßen wurde, sodann auch, daß sich die von dem Schutzgesetz bekämpfte Gefahr verwirklicht hat ( Senatsurteil vom 24. September 1968 - VI ZR 160/67 - VersR 1968, 1144).
  • BGH, 22.01.1957 - VI ZR 336/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 1957 - VI ZR 336/55 - VersR 1957, 244 zu einer entsprechenden Vorschrift einer alten BaupolizeiVO).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 76/72

    Treppensturz - Schadensursache - Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis -

    Auszug aus BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85
    Hierzu fehlt es jedoch an der erforderlichen Feststellung, an welcher Stelle auf der Treppe sich der Kläger befunden hat, als er stürzte und welche Reaktionsmöglichkeiten für ihn bestanden (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1973 - VI ZR 76/72 - VersR 1974, 263, 264 f und vom 8. Januar 1957 - VI ZR 271/55 - VersR 1957, 198).
  • BGH, 08.01.1957 - VI ZR 271/55

    Feststellung des Umfangs der Verkehrssicherungspflichten - Frage des ursächlichen

    Auszug aus BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85
    Hierzu fehlt es jedoch an der erforderlichen Feststellung, an welcher Stelle auf der Treppe sich der Kläger befunden hat, als er stürzte und welche Reaktionsmöglichkeiten für ihn bestanden (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1973 - VI ZR 76/72 - VersR 1974, 263, 264 f und vom 8. Januar 1957 - VI ZR 271/55 - VersR 1957, 198).
  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83

    Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant -

    Auszug aus BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85
    Dies gilt insbesondere dann, wenn von dem Gebäude ausgehende Gefahren ihre Ursachen im baulichen Zustand des Gebäudes haben, wie der erkennende Senat erneut durch Urteil vom 2. Oktober 1984 (VI ZR 125/83 - VersR 1984, 1190 m.w.N.) bestätigt hat.
  • BGH, 27.06.1975 - VI ZR 42/74

    Straßenbahn - Fußgängerüberwege - Haltestellenschild

    Auszug aus BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch anerkannt, daß immer dann, wenn ein Schutzgesetz typischen Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken soll, die Lebenserfahrung dafür spricht, daß der Verstoß gegen das Schutzgesetz eine Bedingung des Unfallerfolges war (s. Senatsurteil vom 27. Juni 1975 - VI ZR 42/74 - VersR 1975, 1007, 1008 m.w.N.; v. Falkenhausen, Vorverlegung der Haftung bei Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften und Schutzgesetzen, 1981, S. 54 ff m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1957 - VI ZR 275/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85
    Bei dieser Vorschrift handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 1957 - VI ZR 336/55 - VersR 1957, 244 zu einer entsprechenden Vorschrift einer alten BaupolizeiVO).
  • RG, 19.03.1908 - VI 285/07

    Haftung des Hausbesitzers und Vermieters Dritten gegenüber

    Auszug aus BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85
    Allenfalls bei einem durch Abnutzung des Gebäudes bedingten Mangel kann unter Umstände anstelle des Hauseigentümers der Pächter oder Mieter allein verkehrssicherungspflichtig sein (beispielsweise bei dem der Entscheidung RGZ 68, 161 zugrundeliegenden Sachverhalt).
  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei der Verletzung von Schutzgesetzen sowie von Unfallverhütungsvorschriften ein Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich war, sofern sich gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der das Schutzgesetz oder die Unfallverhütungsvorschrift entgegen wirken soll (vgl. Senat, Urteile vom 25. Januar 1983 - VI ZR 92/81 - VersR 1983, 440 f.; vom 22. April 1986 - VI ZR 77/85 - VersR 1986, 916, 917).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Hat der vom Verletzten in Anspruch Genommene gegen ein Schutzgesetz verstoßen, das typischen Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken soll, und ist im Zusammenhang mit dem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten, der mit Hilfe des Schutzgesetzes verhindert werden sollte, so spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich gewesen ist (Senatsurteile vom 24. September 1968 - VI ZR 160/67 - VersR 1968, 1144; vom 27. Juni 1975 - VI ZR 42/74 - VersR 1975, 1007, 1008; vom 4. Oktober 1983 aaO; vom 22. April 1986 - VI ZR 77/85 - VersR 1986, 916, 917).
  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 16/93

    Haftung des GmbH-Gesellschafters bei Vermischung des Gesellschafts- mit dem

    Dafür, daß die Pflichtverletzung der Beklagten, nämlich das Unterlassen jeglicher Aufsichtsmaßnahmen, für den Schadenseintritt ursächlich war, spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH, Urt. v. 5. Mai 1964 - VI ZR 72/63, LM BGB § 823 (Ef) Nr. 11 b und v. 22. April 1986 - VI ZR 77/85, DB 1986, 1815).
  • KG, 11.12.2003 - 10 U 103/01

    Verkehrssicherungspflichtverletzung des Hotelbetreibers: Haftung bei Sturz eines

    Dies geschah vorliegend durch den Hotelbetrieb, und zwar auch dann, wenn dieser auf Grund eines Pachtvertrages geführt wurde (vgl. allgemein BGH NJW 1985, 270, 271; BGH NJW-RR 1986, 1350, welche Entscheidungen sich allein damit befassen, unter welchen Bedingungen ausnahmsweise die stets neben der Verkehrssicherungspflicht des Pächters stehende Haftung des Eigentümers entfällt).

    Zu diesen Sicherheitsvorschriften des Bauordnungsrechts ist auch § 36 BauOBln zu zählen (vgl. allgemein BGH NJW-RR 1986, 1350; vgl. auch zur bayerischen Bauordnung: BayObLG …

    Denn es hat sich die Gefahr verwirklicht, vor welche die im Sinne der Bauordnung ausreichend hohen Brüstungen schützen sollen (vgl. BGH NJW 1986, 2757, 2758; BGH NJW-RR 1986, 1350; BGH WM 1996, 835, 838; BayObLG NJW-RR 1996, 657, 658; OLG Köln VersR 1999, 861; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 752).

    Aus den gleichen Gründen folgt auch eine Haftung der Beklagten aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 36 Abs. 4 BauOBln, weil diese Vorschrift des Bauordnungsrechts als Schutzgesetz im Sinn des § 823 Abs. 2 BGB anzusehen ist (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1350; vgl. auch zur bayerischen Bauordnung näher BayObLGZ 1994, 276, 284 f.).

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 181/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vorwärts in eine Parklücke

    Wird gegen eine Schutzvorschrift verstoßen, die auf bestimmten Erfahrungen über die Gefährlichkeit einer Handlungsweise beruht - hier die Pflicht zum jederzeitigen Anhalten auf Parkplätzen gemäß § 1 Abs. 2 StVO -, so kann bei einem Schadenseintritt prima facie darauf geschlossen werden, dass sich die von ihr bekämpfte Gefahr verwirklicht hat, sofern sich der Schadensfall - wie hier - in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem vorschriftswidrigen Verhalten ereignet hat (Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 37 Rn. 47; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.04.1986 - VI ZR 77/85, VersR 1986, 916; Prütting/Gehrlein/Laumen, ZPO, 3. Aufl., § 286 Rn. 32 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99

    Verkehrssicherungspflicht bei der Treppe einer Gaststätte

    Sie sind typischerweise dazu bestimmt und auch geeignet, Treppenstürze zu verhindern, und sei es auch nur dadurch, daß der Benutzer der Treppe Handlauf bzw. Geländer in der konkreten Gefahrensituation ergreift (BGH VersR 86, 916).

    Denn zur Begründung einer Haftung der Beklagten genügt es schon, daß der Sturz des Klägers jedenfalls abgemildert worden wäre, wenn der Kläger einen Handlauf bzw. ein Geländer erfaßt hätte (vgl. BGH VersR 86, 916).

  • LG Saarbrücken, 04.05.2012 - 13 S 201/11

    Will ein Fahrzeugführer von einem Ausfädelungsstreifen einer Bundesstraße auf die

    Wird gegen eine Schutzvorschrift verstoßen, die auf bestimmten Erfahrungen über die Gefährlichkeit einer Handlungsweise beruht - hier die Pflicht zur höchstmöglichen Sorgfalt beim Einfahren auf die durchgehende Fahrbahn vom Ausfädelungsstreifen -, so kann bei einem Schadenseintritt prima facie darauf geschlossen werden, dass sich die von ihr bekämpfte Gefahr verwirklicht hat, sofern sich der Schadensfall - wie hier - in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem vorschriftswidrigen Verhalten ereignet hat (Kammer, ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 10.02.2012 - 13 S 181/11; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 37 Rn. 47; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.04.1986 - VI ZR 77/85, VersR 1986, 916; Prütting/Gehrlein/Laumen, ZPO, 4. Aufl., § 286 Rn. 32 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 21.03.2001 - 1 U 1582/98

    Verkehrssicherheit einer Treppenanlage

    Handläufe sind vielmehr typischerweise dazu bestimmt und geeignet, im Bereich des Handlaufs Treppenstürze zu verhindern und sei es auch nur dadurch, dass der Benutzer der Treppe den Handlauf in der konkreten Gefahrensituation ergreift (BGH DB 1986, 1815; DB 1957, 258; VersR 1957, 198).

    Festgestellt werden muss demnach, dass sich der Sturz im Einwirkungsbereich der Gefahrenstelle ereignet hat, also in einem Bereich, in welchem ein Handlauf ihn hätte verhindern oder jedenfalls abmildern können (BGH DB 1986, 1815; DB 1974, 426 - ständige Rechtsprechung).

  • BGH, 02.12.1986 - VI ZR 252/85

    Haftung des Herstellers mangelhaften Fertigpreßfutters - Anforderungen an einen

    Voraussetzung hierfür ist aber, daß das Schutzgesetz typischen Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken soll und sich die von dem Schutzgesetz bekämpfte Gefahr tatsächlich verwirklicht hat (Senatsurteil vom 22. April 1986 - VI ZR 77/85 - VersR 1986, 916).
  • OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für

    Diese Voraussetzungen sind in der Regel nicht nur bei Verletzung von Schutzgesetzen (vgl. etwa: BGH NJW-RR 1986, 1350 = LM § 823 (Ef) BGB Nr. 17 = VersR 1986, 916 (917)) und bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften (vgl. etwa: BGH LM § 640 RVO Nr. 20 = VersR 1984, 775 (776)), sondern auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten anzunehmen.
  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 931/03

    Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht wegen nicht erfolgter

  • OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01

    Anscheinsbeweis für die Richtigkeit einer Schilderung über einen Unfallvorgang;

  • OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.1995 - 3 Sa 51/95

    Nebentätigkeit: Pflicht zur Ablieferung aus Nebentätigkeit erhaltener Vergütung

  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 59/98

    Verkehrssicherungspflicht bei nassen Fliesen im Eingangsbereich einer Apotheke

  • OLG Köln, 20.01.1997 - 19 U 160/93

    Erhebliche Beeinträchtgung der Gesundheit des Milchviehbestandes durch Grünmehl;

  • OLG Celle, 30.01.1992 - 14 U 195/90

    Haftungsausschluß bei der Überlassung eines Kfz an nichtehelichen Partner für

  • OLG Hamm, 28.09.1999 - 9 U 82/99
  • LAG Baden-Württemberg, 19.02.1997 - 3 Sa 1/97
  • LG Leipzig, 25.04.1996 - 12 S 9114/95

    Verursachung eines Verkehrsunfalls; Erster Anschein für ein fehlerhaftes und

  • OLG Karlsruhe, 10.11.1992 - U 6/92
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