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   BGH, 13.05.1953 - VI ZR 78/52   

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BGH, 13.05.1953 - VI ZR 78/52 (https://dejure.org/1953,134)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1953 - VI ZR 78/52 (https://dejure.org/1953,134)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1953 - VI ZR 78/52 (https://dejure.org/1953,134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensminderungspflicht eines arbeitsunfähig gewordenen Verletzten - Zumutbarkeit eines Berufswechsels mit oder ohne Umschulung zur Schadensminderung - Zumutbarkeit einer Operation zur Schadensminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 2, §§ 842, 843
    Zumutbarkeit einer Umschulung und einer Operation

Papierfundstellen

  • BGHZ 10, 18
  • NJW 1953, 1098
  • VersR 1953, 278
  • DB 1953, 532
  • JR 1954, 22
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 15.03.1939 - VI 254/38

    Ist der an seiner Gesundheit Verletzte verpflichtet, zwecks Minderung des

    Auszug aus BGH, 13.05.1953 - VI ZR 78/52
    Was dem Verletzten im einzelnen zuzumuten ist, hängt andererseits mit ab von den persönlichen Verhältnissen des Verletzten, der Notwendigkeit einer Pflege durch Familienangehörige und der Aussicht, in dem neuen Beruf wenigstens einen Teil des Schadens mindern zu können (vgl RGZ 160, 119 ff).
  • BGH, 21.09.2021 - VI ZR 91/19

    Verstoß eines Verkehrsunfallverletzten gegen die Schadensminderungspflicht:

    Das ist nur der Fall, wenn sie einfach und gefahrlos, nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist und sich weiter die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 13. Mai 1953 - VI ZR 78/52, BGHZ 10, 18, 19, juris Rn. 2; vom 15. März 1994 - VI ZR 44/93, NJW 1994, 1592, 1593, juris Rn. 11 mwN).
  • OLG München, 21.05.2010 - 10 U 2853/06

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Reichweite der so genannten

    aaa) Die Beweislast dafür, daß es der Klägerin bei einer MdE von 50% bzw. 25% nach den gesamten Umständen ihrer besonderen Lage (unter Berücksichtigung ihres Alters und ihrer Persönlichkeit, Ausbildung und der bisherigen Lebensstellung) möglich und zumutbar war, eine neue Arbeit aufzunehmen, trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Beklagte (BGHZ 10, 18 [20] = NJW 1953, 1098; NJW 1967, 2053; VersR 1971, 348 [349]; 1972, 975; NJW 1979, 2142 [2143] unter Hinweis auf RGZ 160, 119 [120]; NJW 2001, 1640 ff.; zuletzt NZV 2007, 29).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Der Senat hat indes mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Bejahung dieser Pflicht voraussetzt, daß überhaupt eine Aussicht auf einen Erfolg der Umschulung und eine nutzbringende Tätigkeit in dem neuen Beruf besteht (so schon BGHZ 10, 18, 20).
  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Zutreffend geht das Berufungsgericht von dem Grundsatz aus, daß im Haftpflichtrecht letztlich der Schädiger beweisen muß, daß es dem Verletzten nach den gesamten Umständen seiner besonderen Lage möglich und (unter Berücksichtigung seines Alters und seiner Persönlichkeit, Ausbildung und bisherigen Lebensstellung) zumutbar war, eine andere als die ihm infolge des Unfalls unmöglich gewordene Arbeit aufzunehmen (RGZ 160, 119, 120; BGHZ 10, 18, 20 [BGH 13.05.1953 - VI ZR 78/52]; Senatsurteile vom 27. Juni 1967 a.a.O.; vom 1. Dezember 1970 - VI ZR 88/69 = VersR 1971, 348, 349 m.w.Nachw.; zuletzt v. 13. Juni 1972 - VI ZR 83/71 - VersR 1972, 975).
  • BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59

    Straßenbahn-Ersatzwagen - § 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten

    Der Schadensminderungs- oder -abwendungspflicht des Geschädigten steht die Pflicht des Schädigers gegenüber, dem Geschädigten den Aufwand für seine Maßnahmen zur Schadens*-minderung oder -abwendung zu ersetzen (RG JW 1938, 2203; RGZ 160, 119, 121/122; BGHZ 10, 18, 20).
  • BGH, 15.03.1994 - VI ZR 44/93

    Zumutbarkeit einer Operation und Schadensminderungspflicht

    Das kann allerdings nur dann der Fall sein, wenn die Operation einfach und gefahrlos ist, wenn sie nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist und wenn sie die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung bietet (vgl. BGHZ 10, 18, 19 sowie Senatsurteile vom 4. November 1986 - VI ZR 12/86 - VersR 1987, 408 und vom 18. April 1989 - VI ZR 221/88 - VersR 1989, 701, 702).
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Dabei ist u.a. die Art der Verletzung beachtlich; misslingt die angestrebte Umschulung trotz ernsthaften Bemühens des Verletzten, hat dieser seiner Obliegenheit genügt (BGH, Urteil vom 13. Mai 1953 - VI ZR 78/52 -, Rn. 5, 7, juris).
  • BAG, 24.08.1967 - 5 AZR 59/67

    Freizeiteinbuße - Vermögensschaden

    Die Erstattung eines in gewissem Sinne hypothetischen Schadens ist unserer Rechtsordnung nicht fremd, wie sich aus C 843 Abs. 4 BGB ergibt (vgl. hierzu RGHK gN BGB 11. Aufl., § 843 Anm. 9) und auch die Rechtsprechung anerkannt hat (vgl. BGIIZ 4, 170 [1773 ; für den Schadenersatzanspruch des verletzten Arbeitnehmers gegen den Schädiger trotz Weiterzahlung von Lohn oder Gehalt vgl. BGKZ 7, 30 und 21, 112; für Gehalt eines Gesellschafters: BGH in NJW 1963, 1051)o In dieser Vorschrift kommt der allgemeine Rechtsgedanke zum Ausdruck, daß die Schadenersatzpflicht auch dann besteht, wenn die konkrete wirtschaftliche Lage des Geschädigten vor einer nachteiligen Änderung (nur) infolge qi/ von Leistungen eines Anderen bewahrt geblieben ist, die ihrer Natur nach nicht dem Schädiger zugute kommen sollen« c) Folglich ist die auf der eigenen Initiative des Klägers beruhende Arbeitsleistung bei der Schadenberechnung hier unberücksichtigt zu lassen" Zwar trifft den Geschädigten nach § 254 Abs" 2 BGB eine Schadenabwendungs- und Schadenminderungspflicht" Diese besteht aber nicht schlechthin, sondern nur im Rahmen des billiger weise Zumutbaren und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben" Uberobligationsmäßige Maßnahmen können nicht verlangt werden" Erbringt sie der Geschädigte gleichwohl, so bleiben sie bei der Schadenberechnung außer Betracht, weil der Schädiger auf sie keinen Anspruch hatte (Esser, Schuldrecht, 2" Aufl", S" 273; Thiele, aaO; Staudinger, aaO, § 24-2, Anm" B 4 461, § 249 Vorbem" 102; BGHZ 32, 280 [2851)" Das gilt auch für den Einsatz der eigenen Arbeitskraft (RGZ 154, 236 [241 - 242]; BGHZ 4, 170 [177 - '178]; BGHZ 10, 18 [20])".

    So liegt der Fall hier, wenn man nach den erfolglosen Bemühungen des Klägers um eine Ersatzkraft überhaupt eine Verpflichtung zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft in Betracht ziehen will" Jedenfalls xvar es dem Kläger billiger weise nicht zuzumuten, über Monate hinaus an sechs Tagen der Woche vier Stunden zusätzlich die Tätigkeit einer Arzthelferin zu verrichten, um den Ausfall der Arbeits kraft der Beklagten nicht spürbar werden zu lassen und damit ein Absinken seiner Einkünfte zu verhindern« Eine derartige zusätzliche Tätigkeit über Monate hinweg bedingt bei der heutigen im Normalfall schon vorhandenen starken Inanspruchnahme eines Arztes eine psychische und physische Überlastung" Im übrigen müßte die Beklagte - wollte man etwa doch eine Schadenabwendungspflicht des Klägers durch Einsatz der eigenen Arbeitskraft bejahen - dann dessen Arbeitsaufwand ersetzen (vgl" BGHZ 32, 280 [285]; BGHZ 10, 18 [20])" Dem stünde die Tatsache, daß der Kläger durch die zusätzliche eigene Tätigkeit weitere Honoraransprüche erworben hat, nicht ent-' 10 -.

  • BGH, 04.05.1982 - VI ZR 175/80

    Ersatzfähigkeit der Kosten einer beruflichen Umschulung bei anderenfalls

    Das gilt nicht nur unter den Voraussetzungen, unter denen der Schädiger dem Verletzten im Interesse einer Geringhaltung des Schadens die Einwilligung in eine berufliche Umschulung nach § 254 BGB zumuten kann (dazu BGHZ 10, 18 ff; Senatsurteile vom 6. November 1954 - VI ZR 70/54 = VersR 1955, 38, 39 und vom 26. September 1961 - VI ZR 234/60 - VersR 1961, 1018), sondern immer dann, wenn im Zeitpunkt der Entschließung zu der Umschulung diese bei verständiger Beurteilung der Erfolgsaussichten für die Rückgewinnung einer der verlorenen bestmöglich entsprechenden Erwerbstätigkeit und des Verhältnisses dieser Chancen zum wirtschaftlichen Gewicht des andernfalls - sei es demnächst, sei es in späterer Zukunft - absehbaren Erwerbsschadens geeignet und sinnvoll erscheint.
  • BGH, 18.04.1989 - VI ZR 221/88

    Annahme eines groben Diagnosefehlers

    Zumutbar in diesem Sinne ist eine solche Operation nach der Rechtsprechung des Senats, wenn sie einfach und gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden ist sowie die sichere Aussicht auf Heilung oder wesentliche Besserung biete (Senatsurteile BGHZ 10, 18, 19 sowie vom 4. November 1986 - VI ZR 12/86, VersR 1987, 408 f. ).
  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 81/63

    Verdienstausfall eines Beamten

  • OLG Schleswig, 07.09.2021 - 7 U 34/21

    Regress des Verdienstausfallschadens durch den Rentenversicherungsträger

  • BGH, 06.11.1954 - VI ZR 70/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1986 - VI ZR 12/86

    Schadensminderungspflicht - Körperverletzung - Operation

  • BGH, 14.03.1989 - VI ZR 136/88

    Anspruch auf Zahlung einer Rente für die Einstellung einer Ersatzkraft in einem

  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 122/67

    Pflicht des Geschädigten zur nutzbringenden Verwertung der verbliebenen

  • BGH, 09.11.1965 - VI ZR 260/63

    Schadensersatz und Schmerzensgeld auf Grund eines Verkehrsunfalls - Ersatz eines

  • BGH, 30.05.1958 - VI ZR 90/57

    Rechtsmittel

  • OLG München, 18.11.2011 - 10 U 405/11

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Nachforderung aus einer rechtskräftig

  • OLG Hamm, 26.06.1991 - 20 U 51/91

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Rentenbeträge aus einer

  • BGH, 12.07.1957 - VI ZR 190/56

    Berechnung des Verdienstausfalls von Lohn- und Gehaltsempfängern

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 13 U 65/98

    Erwerbsschadenersatz - erforderliche Verwertung verbliebener Arbeitskraft,

  • OLG Frankfurt, 05.10.1995 - 12 U 181/94

    Ersatzfähigkeit eines verkehrsunfallbedingten Verdienstausfallschadens infolge

  • BGH, 20.06.1963 - III ZR 23/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 23/61

    Pflicht des Unfallverletzten zur ärztlichen Behandlung

  • OLG Koblenz, 17.05.1982 - 12 U 1007/81

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Düsseldorf, 25.03.1982 - 10 U 159/81

    Kredit; Überziehungskredit; Vermögensschaden

  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 234/60

    Schadensminderungspflicht des in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigten

  • OLG Oldenburg, 02.02.1978 - 1 U 112/77

    Verkehrsunfall; Verletzung der Schadensminderungspflicht; Wiederherstellung der

  • OLG Celle, 09.01.1978 - 5 U 19/77
  • OLG Stuttgart, 17.11.1977 - 3 U 108/77

    Rechtsstreit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus einem Arbeitsverhältnis;

  • BGH, 26.10.1960 - IV ZR 134/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 81/62
  • BGH, 11.01.1956 - IV ZR 166/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1962 - VII ZR 205/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.10.1960 - III ZR 93/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.10.1957 - VI ZR 237/56
  • BGH, 26.10.1955 - VI ZR 142/54

    Rechtsmittel

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