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   BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07   

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https://dejure.org/2007,1316
BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07 (https://dejure.org/2007,1316)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2007 - VI ZR 8/07 (https://dejure.org/2007,1316)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2007 - VI ZR 8/07 (https://dejure.org/2007,1316)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung der Pflichten des § 10 S. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs im Fall einer Aufstellung des Zeichens 326 einige Meter vor einer Einmündung; Einordnung eines Einfahrens in eine andere Straße als Verlassen eines ...

  • Judicialis

    StVO § 42 Abs. 4a (Zeichen 325/326); ; StVO § 8 Satz 1; ; StVO § 10

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 42 Abs. 4 a Zeichen 326; StVO § 8; StVO § 10
    Die besonderen Pflichten beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs (§ 10 StVO) gelten in der Regel auch bei einem nicht mehr als 30 m vor der Kreuzung oder Einmündung aufgestellten Zeichen 326

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 42 Abs. 4a (Zeichen 325/326) § 8 S. 1 § 10
    Pflichten des Kraftfahrers bei Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Pflichten bei Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - BGH zu "Rechts vor Links" bei verkehrsberuhigter Zone

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrsberuhigter Bereich endet an der nächsten Einmündung oder Kreuzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer hat Vorfahrt wenn ein Verkehrsschild das Ende einer verkehrsberuhigten Zone anzeigt?

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Verkehrsberuhigter Bereich nicht am Schild zu Ende

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Wartepflicht beim Ausfahren aus verkehrsberuhigtem Bereich

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Verkehrsberuhigter Bereich nicht am Schild zu Ende

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Wartepflicht beim Ausfahren aus verkehrsberuhigtem Bereich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wartepflicht beim Ausfahren aus verkehrsberuhigtem Bereich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reichweite der verkehrsberuhigten Zone

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsabwägung - Ende der verkehrsberuhigten Zone: Wer hat Vorfahrt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1305
  • MDR 2008, 318
  • NZV 2008, 193
  • VersR 2008, 416
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.1986 - VI ZR 139/85

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer über abgeflachte Bordsteine

    Auszug aus BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07
    Dies ist nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale zu bestimmen (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75 - VersR 1977, 58 f.; vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 139/85 - VersR 1987, 306, 307; vom 23. Juni 1987 - VI ZR 296/86 - NJW-RR 1987, 1237, 1238).

    Ein Vorfahrtsberechtigter, der davon ausgehen muss, dass sein Vorfahrtsrecht von anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglicherweise nicht erkannt wird, ist zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet; er muss damit rechnen, dass sein Vorfahrtsrecht missachtet wird und muss seine Fahrweise darauf einstellen (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 139/85 - VersR 1987, 306, 308; vgl. auch BayObLG, NZV 1989, 121 f.).

  • BGH, 05.10.1976 - VI ZR 256/75

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Einmündung

    Auszug aus BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07
    Dies ist nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale zu bestimmen (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75 - VersR 1977, 58 f.; vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 139/85 - VersR 1987, 306, 307; vom 23. Juni 1987 - VI ZR 296/86 - NJW-RR 1987, 1237, 1238).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07
    Dies ist nach dem Gesamtbild der äußerlich erkennbaren Merkmale zu bestimmen (vgl. Senatsurteile vom 5. Oktober 1976 - VI ZR 256/75 - VersR 1977, 58 f.; vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 139/85 - VersR 1987, 306, 307; vom 23. Juni 1987 - VI ZR 296/86 - NJW-RR 1987, 1237, 1238).
  • BayObLG, 24.10.1988 - 2 ObOWi 264/88

    Vorfahrt ; Nebenweg; Straße; Rechts vor Links

    Auszug aus BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07
    Ein Vorfahrtsberechtigter, der davon ausgehen muss, dass sein Vorfahrtsrecht von anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglicherweise nicht erkannt wird, ist zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet; er muss damit rechnen, dass sein Vorfahrtsrecht missachtet wird und muss seine Fahrweise darauf einstellen (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 1986 - VI ZR 139/85 - VersR 1987, 306, 308; vgl. auch BayObLG, NZV 1989, 121 f.).
  • AG Sömmerda, 19.08.1998 - 2 C 390/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem verkehrsberuhigten Bereich

    Auszug aus BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07
    Unter diesem Aspekt wird die Auffassung des Berufungsgerichts auch von Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. OLG Hamm, StVE Nr. 22 zu § 10 StVO - Zeichen 326 ca. 30 m vor der Einmündung; LG Koblenz, NJWE-VHR 1998, 260; AG Sömmerda, DAR 1999, 78 f. - Zeichen 326 ca. 24 m vor der Einmündung; Janiszewski, NStZ 1997, 267, 270; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2004, 607).
  • OLG Celle, 07.10.2004 - 14 U 147/03

    Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs bei Einmündung in eine Tempo 30 Zone;

    Auszug aus BGH, 20.11.2007 - VI ZR 8/07
    Unter diesem Aspekt wird die Auffassung des Berufungsgerichts auch von Teilen der Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. OLG Hamm, StVE Nr. 22 zu § 10 StVO - Zeichen 326 ca. 30 m vor der Einmündung; LG Koblenz, NJWE-VHR 1998, 260; AG Sömmerda, DAR 1999, 78 f. - Zeichen 326 ca. 24 m vor der Einmündung; Janiszewski, NStZ 1997, 267, 270; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2004, 607).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14

    Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen

    (vgl. BGH, Urt. v. 14.10.1986 - VI ZR 139/85, VersR 1987, 306 (308); BGH, Urt. v. 20.11.2007 - VI ZR 8/07, NJW 2008, 1305 - 1307, juris Rdn. 16; BayObLG, NZV 1989, 121 f).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2022 - 17 U 21/22

    Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf Parkplätzen

    Ein Bevorrechtigter, der davon ausgehen muss, dass sein Vorrecht von anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglicherweise nicht erkannt wird, ist zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet; er muss damit rechnen, dass sein Vorrecht missachtet wird und muss seine Fahrweise darauf einstellen (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2007 - VI ZR 8/07 -, Rn. 16, juris).
  • LG Saarbrücken, 08.04.2011 - 13 S 17/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten bei Zweifeln an der

    Denn es kommt für die Beurteilung des Gesamtbildes auf die Umstände bei objektiver Betrachtung an (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2007 - VI ZR 8/07, NJW 2008, 1305).

    Er hätte demnach seine Geschwindigkeit so weit reduzieren müssen, bis er sich davon überzeugt hatte, dass sich von links kein Verkehrsteilnehmer näherte, mit dem er zusammenstoßen konnte (vgl. Kammer aaO mwN.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.2007 aaO).

  • LG Saarbrücken, 03.07.2020 - 13 S 34/20

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision im Einmündungsbereich einer Straßenkreuzung

    Damit befand sich der Erstbeklagte allerdings bei Einfahrt in die ... in einer Distanz zum Einmündungsbereich, innerhalb derer noch nicht sicher von einer Wiedereingliederung in den fließenden und damit bevorrechtigten Verkehr ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2007 - VI ZR 8/07, NJW 2008, 1305 zur Einfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich in einer Entfernung von bis zu 30 m vor der Kreuzung).

    Damit fehlt dem zu beurteilenden Sachverhalt die für die Annahme eines gegen die Klägerin sprechenden Anscheinsbeweises erforderliche Typizität, ohne dass einer abschließenden Klärung bedürfte, ob die Vorfahrtsregelung des § 8 StVO in derartigen Konstellationen in einem Konkurrenzverhältnis zu der Vorfahrtsregelung des § 10 StVO steht (vgl. BGH, a.a.O., NJW 2008, 1305) oder beide Sorgfaltspflichten wechselseitig zur Anwendung kommen können (so wohl LG Kiel, Urteil vom 26. Februar 2019 - 1 S 67/18, NZV 2019, 370).

  • LG Bremen, 20.06.2013 - 7 O 485/12

    Rechts vor links auf Parkplatz und Umsatzsteuerersatz bei fiktiver Abrechnung

    Zur danach gebotenen Einhaltung jeder erdenklichen Sorgfalt gehört es auch, erkennbare Fehler anderer Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen und nicht strikt auf einem eigenen Vorrecht zu beharren (BGH, NJW 2008, S. 1305).
  • LG Osnabrück, 30.05.2017 - 3 S 118/17

    Verkehrsunfall - auf Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung fahrender

    Ferner stellt sich auch unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere des Abstandes zwischen dem Verkehrszeichen 325.2 und der Unfallstelle sowie der Straßenführung, das Einfahren auf die M. Straße nicht mehr als ein Verlassen des verkehrsberuhigten Bereiches dar (vgl. BGH NZV 2008, 193).
  • LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrunfall: Kollision eines Motorradfahrers mit einem

    Lediglich mögliche oder vermutete Tatsachen bleiben außer Betracht (BGH NZV 2005, 407), wobei die Abwägung Sache des Tatrichters ist (BGH NJW 2008, 1305; BGH NZV 2007, 354).
  • LG Bonn, 21.02.2011 - 10 O 291/10

    Anwendung von § 10 Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO ) bei einer Kreuzung mehrerer

    Denn ein Vorfahrtsberechtigter, der davon ausgehen muss, dass sein Vorfahrtsrecht von anderen Verkehrsteilnehmern auf Grund der örtlichen Gegebenheiten möglicherweise nicht erkannt wird, ist zu besonderer Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet; er muss damit rechnen, dass sein Vorfahrtsrecht missachtet wird und muss seine Fahrweise darauf einstellen (BGH, Urteil vom 20.11.2007 - VI ZR 8/07, NZV 2009, 193 ff.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2019 - 2 O 6992/18

    Verkehrsunfall, Kollision, Fahrzeug, Einstandspflicht, Gehweg, Abbiegemanöver

    Dies ist regelmäßig an der nächsten Einmündung oder Kreuzung nach Ende des verkehrsberuhigten Bereichs der Fall (BGH, Urteil vom 20. November 2007 - VI ZR 8/07, r+s 2008, 126 zu Zeichen 326 a.F.).
  • LG Itzehoe, 09.03.2020 - 9 S 12/19
    Die Abwägung ist Sache des Tatrichters (BGH, Urteil vom 20.11.2007 - VI ZR 8/07, NJW 2008, 1305 (1306)).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.03.2019 - 2 T 6992/18

    Verkehrsunfall - Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich

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