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   BGH, 09.01.2018 - VI ZR 82/17   

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https://dejure.org/2018,1944
BGH, 09.01.2018 - VI ZR 82/17 (https://dejure.org/2018,1944)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2018 - VI ZR 82/17 (https://dejure.org/2018,1944)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - VI ZR 82/17 (https://dejure.org/2018,1944)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 ZPO, § 249 BGB
    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung der Berufung; Berechnung des für die ersatzfähigen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten maßgeblichen Gegenstandswerts bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten und nachfolgender erfolgreicher ...

  • verkehrslexikon.de

    Berechnung des für die ersatzfähigen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten maßgeblichen Gegenstandswerts bei fiktiver Abrechnung

  • verkehrslexikon.de

    Berechnung des für die ersatzfähigen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten maßgeblichen Gegenstandswerts bei fiktiver Abrechnung

  • IWW

    § 511 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Var. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten nach einem Verkehrsunfall; Voraussetzungen einer beschränkten Zulassung der Berufung; Zugrundelegung der objektiv berechtigten Schadensersatzforderung für die Berechnung des für die ersatzfähigen vorgerichtlichen ...

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung der Berufung; Berechnung des für die ersatzfähigen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten maßgeblichen Gegenstandswerts bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten und nachfolgender erfolgreicher ...

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; ZPO § 511
    Berechnung der ersatzfähigen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten bei Irrtum des Geschädigten über die Höhe der Hauptforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511 ; BGB § 249
    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten nach einem Verkehrsunfall; Voraussetzungen einer beschränkten Zulassung der Berufung; Zugrundelegung der objektiv berechtigten Schadensersatzforderung für die Berechnung des für die ersatzfähigen vorgerichtlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zulässigkeit einer beschränkten Zulassung der Berufung; Berechnung des für die ersatzfähigen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten maßgeblichen Gegenstandswerts bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten und nachfolgender erfolgreicher ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechnung des Gegenstandswerts bei Abrechnung von fiktiven Reparaturkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei fiktiver Abrechnung von Reparaturkosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung des Gegenstandswertes für die erstattungsfähigen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 937
  • MDR 2018, 430
  • VersR 2018, 313
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - VI ZR 82/17
    Der Berechnung des für die ersatzfähigen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten maßgeblichen Gegenstandswerts ist auch dann nur die letztlich objektiv berechtigte Schadensersatzforderung zugrunde zu legen, wenn der Geschädigte die Reparaturkosten fiktiv auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Gutachtens abrechnet und ihn der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer sodann mit Erfolg auf eine ohne weiteres zugängliche, günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweist (Fortführung Senatsurteil vom 5. Dezember 2017, VI ZR 24/17 Rn. 5 ff.).

    Unerheblich ist insoweit, ob der Verweis vor oder nach der Beauftragung des Rechtsanwalts oder Geltendmachung des Anspruchs erfolgt und ob der Geschädigte im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwalts davon ausgegangen ist und ausgehen durfte, seine Hauptforderung sei zu einem höheren als dem später festgestellten oder unstreitig gewordenen Betrag begründet (Fortführung Senatsurteil vom 5. Dezember 2017, VI ZR 24/17 Rn. 5 ff.).

    a) Der erkennende Senat hat mit - nach Eingang der Revisionsbegründung im vorliegenden Verfahren ergangenem - Urteil vom 5. Dezember 2017 (VI ZR 24/17, noch nicht veröffentlicht) die sich auch im Streitfall stellenden Fragen beantwortet.

  • BGH, 02.07.2009 - V ZB 40/09

    Beschränkung des Gesamtstreitstoffs auf einen tatsächlich und rechtlich

    Auszug aus BGH, 09.01.2018 - VI ZR 82/17
    Eine nur beschränkte Zulassung der Berufung ist unter denselben Voraussetzungen wie die beschränkte Zulassung der Revision zulässig (Anschluss BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009, V ZB 40/09, NJW-RR 2009, 1431 Rn. 10).

    Zwar wird - entgegen der von der Revision vertretenen Auffassung - eine nur beschränkte Berufungszulassung unter denselben Voraussetzungen für zulässig erachtet wie die beschränkte Revisionszulassung (BGH, Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 40/09, NJW-RR 2009, 1431 Rn. 10, mwN).

  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 187/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Gegenstandswerts für die dem

    aa) Für den ähnlich gelagerten Fall, in dem der Geschädigte zunächst sachverständig nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs ermittelte Reparaturkosten vom Schädiger erstattet verlangt, es aber hinnimmt, vom Haftpflichtversicherer auf eine gleichwertige und günstigere Werkstatt verwiesen zu werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Gegenstandswert bestimme sich unter Berücksichtigung des von dem Geschädigten hinsichtlich der Hauptforderung hingenommenen Verweises des Haftpflichtversicherers auf eine günstigere Fachwerkstatt (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 5; vom 9. Januar 2018 - VI ZR 82/17, VersR 2018, 313 Rn. 10).

    Ebenso ist von dem niedrigeren Gegenstandswert auszugehen, wenn der Geschädigte die auf den Verweis auf das bessere Restwertangebot gestützte Kürzung der Hauptforderung hinnimmt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, VersR 2018, 237 Rn. 9; vom 9. Januar 2018, VersR 2018, 313 Rn. 10).

  • BGH, 07.07.2020 - VI ZB 66/19

    Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Rechtsmitteln:

    Im Übrigen weist die Rechtsbeschwerde zwar zutreffend darauf hin, dass dem Anspruch des Geschädigten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger grundsätzlich der Gegenstandswert zugrunde zu legen ist, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (vgl. Senat, Urteile vom 5. Dezember 2017 - VI ZR 24/17, NJW 2018, 935 Rn. 2, 7 f.; vom 9. Januar 2018 - VI ZR 82/17, NJW 2018, 937 Rn. 2 ff., 9 f.), und dass bei einer nicht begründeten Zuvielforderung keine anteilige Kürzung erfolgt, die wegen der degressiven Gebührensteigerung zu geringeren ersatzfähigen Rechtsanwaltskosten führen würde (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2007 - VIII ZR 341/06, NJW 2008, 1888 Rn. 10, 13; Schneider, AnwBl 2008, 282; Enders, JurBüro 2008, 169).
  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 7 U 24/20

    Eigentumsvermutung; Wiederholung der Beweisaufnahme; Rügerechtsverlust;

    Dem Anspruch des Geschädigten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger ist dabei der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (vgl. BGH, Urteile vom 05.12.2017 - VI ZR 24/17, NJW 2018, 935 Rn. 2, 7 f.; vom 09.012018 - VI ZR 82/17, NJW 2018, 937 Rn. 2 ff., 9 f., jeweils beck-online).
  • OLG Saarbrücken, 20.04.2023 - 3 U 7/23

    Ermittlung des Haushaltsführungsschadens infolge eines Verkehrsunfalls

    Der Klägerin steht weiterhin nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus dem Wert der berechtigten Forderung zu (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - VI ZR 82/17 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 7 U 104/19

    Sleeping policeman; streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung; Stoppschild;

    Dem Anspruch des Geschädigten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger ist dabei aber der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (vgl. BGH, Urteile vom 05.12.2017 - VI ZR 24/17, NJW 2018, 935 Rn. 2, 7 f.; vom 09.012018 - VI ZR 82/17, NJW 2018, 937 Rn. 2 ff., 9 f.).
  • OLG Dresden, 21.06.2018 - 8 U 1586/17

    Haftung der Bank für Veruntreuungen eines Mitarbeiters

    Die Kläger 1) und 2) können eine entsprechende Freistellung beanspruchen, wobei die Gebühren in Ausrichtung auf den gerechtfertigten Zahlungsbetrags von 20.000,00 Euro zu berechnen sind (vgl. BGH, NJW 2018, 937).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2019 - 8 S 3262/18

    Berücksichtigung von Großkundenrabatten bei fiktiver Schadensabrechnung

    Hierbei bildet die Höhe der berechtigten Schadensersatzforderung den zugrunde zu legenden Gegenstandswert (BGH, Urteil vom 09.01.2018, Az: VI ZR 82/17).
  • OLG Saarbrücken, 26.05.2023 - 3 U 20/23

    Schätzung von Mietwagenkosten

    Ferner steht dem Kläger nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten aus dem Wert der berechtigten Forderung - hier: 10.444,67 ? - zu (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - VI ZR 82/17 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Hamm, 23.09.2022 - 7 U 93/21

    Rechts vor links; ganze Fahrbahnbreite; Betriebsgefahr

    Dem Anspruch des Geschädigten auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Verhältnis zum Schädiger ist dabei der Gegenstandswert zugrunde zu legen, der der berechtigten Schadensersatzforderung entspricht (BGH Urt. v. 05.12.2017 - VI ZR 24/17, NJW 2018, 935 Rn. 2, 7 f.; BGH Urt. v. 09.01.2018 - VI ZR 82/17, NJW 2018, 937 Rn. 2 ff., 9 f.; OLG Hamm Urt. v. 11.06.2021 - I-7 U 24/20, juris Rn. 75) .
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 14/23

    Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrer und Fahrzeug bei Übergang Fußgänger- und

    Zurückzuverweisen ist auch der Antrag zu Ziffer 5. betreffend die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, für deren Erstattungsfähigkeit die Höhe der berechtigten Forderungen maßgeblich ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2018 - VI ZR 82/17 -, Rn. 10, juris).
  • AG Stuttgart, 03.11.2020 - 3 C 1829/20

    Erstattung der Inkassokosten beim Zahlungsverzug; Voraussetzungen des

  • AG Cham, 20.04.2018 - 8 C 690/17

    Erstattungsfähige Kosten bei fiktiver Abrechnung eines Unfallschadens

  • LG Karlsruhe, 29.03.2022 - 4 O 84/21
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