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   BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62   

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BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62 (https://dejure.org/1963,262)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1963 - VI ZR 85/62 (https://dejure.org/1963,262)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1963 - VI ZR 85/62 (https://dejure.org/1963,262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1102
  • NJW 1963, 1103
  • MDR 1963, 492
  • VersR 1963, 578
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • BGH, 26.06.2003 - III ZR 245/98

    Distomo-Prozeß vor dem BGH

    Die genannten Forderungen waren also vorläufig gestundet und deshalb regelmäßig mangels Fälligkeit als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BGHZ 16, 207, 211 f; 18, 22, 30; BGH, Urteile vom 26. Februar 1963 - VI ZR 85/62 - MDR 1963, 492 und vom 19. Juni 1973 - VI ZR 74/70 - NJW 1973, 1549, 1552).

    Das heißt, daß, soweit die Vorschrift des Art. 5 Abs. 2 LondSchAbk greift, die Klageforderung grundsätzlich sachlich nicht geprüft - also im Regelfall auch nicht endgültig abgewiesen - werden konnte (BGH, Urteile vom 26. Februar 1963 aaO und vom 19. Juni 1973 aaO).

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Die Revisionserwiderung weist ferner zutreffend darauf hin, daß der erkennende Senat bisher den Beginn der Verjährungsfrist auch dann nicht hinausgeschoben hat, wenn der Kläger Umstände nicht gekannt hat, die unter die Behauptungs- und Beweislast eines Beklagten fallen, weil sie nicht zu den anspruchsbegründenden Tatsachen gehören und damit nicht von der für den Verjährungsbeginn notwendigen Kenntnis umfaßt sein müssen, wie z.B. Umstände, die ein Mitverschulden des Geschädigten begründen oder für einen Haftungsausschluß sprechen bzw. einen Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 BGB erbringen können (Senatsurteile vom 9. Dezember 1958 - VI ZR 272/57 - VersR 1959, 274, 275 und vom 19. Februar 1963 - VI ZR 85/62 - VersR 1963, 578, 579 = NJW 1963, 1103 [BGH 01.02.1963 - VI ZR 271/61]).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 82/07

    Mecklenburger Obstbrände

    Als anspruchsbegründende Tatsachen werden allerdings grundsätzlich solche Umstände nicht angesehen, die unter die Behauptungs- und Beweislast des Beklagten fallen; insbesondere schließt die unbekannte Möglichkeit von Einwendungen gegen den Klageanspruch die für den Verjährungsbeginn notwendige Kenntnis nicht aus (vgl. BGH, Urt. v. 19.2.1963 - VI ZR 85/62, NJW 1963, 1103, 1104 m.w.N.; Erman/Schmidt-Ränsch, BGB, 12. Aufl., § 199 Rdn. 18a; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 199 Rdn. 27).
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 421/00

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung bei schwieriger

    Auch dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 1963 (VI ZR 85/62, NJW 1963, 1103, 1104) ist nichts anderes zu entnehmen, weil dort das Unfallopfer den Hergang des Unfallgeschehens wenigstens in den Grundzügen aus eigener Wahrnehmung kannte.
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 2 U 83/14

    Verjährungsbeginn für deliktische Schadensersatzansprüche wegen Gebäudeschäden:

    Die Gewissheit, dass der Prozess im Wesentlichen risikolos erscheint, ist nicht Voraussetzung der Kenntnis (BGH, Urteil vom 19. Februar 1963 - VI ZR 85/62 -, NJW 63, 1103; Urteil vom 05. Februar 1985 - VI ZR 61/83 -, VersR 85, 367).
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07

    Wann ist von grob fahrlässiger Unkenntnis eines Anlegers vom Bestehen seines

    Demgegenüber verweist die Beklagte mit Recht darauf, dass die Frage des Verjährungsbeginns bei Kenntnis bzw. grobfahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen unabhängig davon zu beurteilen ist, ob dem Schuldner Gegenrechte zustehen (BGH NJW 1963, 1103, 1104; BGH NJW 1993, 2614 zu § 852 a.F.).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01

    Schadenersatzansprüche ehemaliger jüdischer Zwangsarbeiter: Ausschluss von

    Der Bundesgerichtshof hat bereits 1963 darauf hingewiesen, dass völkerrechtliche Grundsätze einer individuellen Geltendmachung derartiger Ansprüche nicht entgegenstehen (BGH MDR 1963, 492).
  • OLG Celle, 16.02.2012 - 8 U 172/11

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern eines

    Die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen erfordert nicht ein derartiges Maß an Tatsachenkenntnis, welches nötig wäre, damit der Geschädigte Prozesskostenhilfe zur Verfolgung seines Anspruchs erhalten würde (vgl. BGH NJW 1963, 1103).

    Die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen erfordert nicht ein derartiges Maß an Tatsachenkenntnis, welches nötig wäre, damit der Geschädigte Prozesskostenhilfe zur Verfolgung seines Anspruchs erhalten würde (vgl. BGH NJW 1963, 1103).

  • BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89

    Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß

    Wenn auch positive Kenntnis i.S. des § 852 Abs. 1 BGB nicht bedeutet, daß der Verletzte alle Einzelumstände kennt, die für die Beurteilung der Schuldfrage möglicherweise in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1963 - VI ZR 85/62 = VersR 1963, 578, 579), oder sich ihm die Situation so darstellt, daß er einen Rechtsstreit im wesentlichen risikolos und ohne jeglichen Zweifel an der Beweisbarkeit führen kann (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1974 - VI ZR 106/72 = VersR 1974, 1082, 1083), so hat das Berufungsgericht vorliegend jedoch zu Recht die Geschäftsbeziehungen, die zwischen dem Kläger und den Firmen der WT bestanden, ebensowenig für eine Kenntnis im Sinne der genannten Bestimmungen ausreichen lassen wie das Erhebungsschreiben der Staatsanwaltschaft vom 14. Mai 1980 nebst Fragebogen.
  • OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10

    Bei fehlender Kenntnisnahme nicht eingetretener Renditeversprechen über einen

    Die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen erfordert nicht ein derartiges Maß an Tatsachenkenntnis, welches nötig wäre, damit der Geschädigte Prozesskostenhilfe zur Verfolgung seines Anspruchs erhalten würde (vgl. BGH NJW 1963, 1103).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 162/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem

  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 126/11

    Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers im SKR-Modell

  • OLG Celle, 01.12.2011 - 8 U 50/11

    Verjährung von Ansprüchen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einer

  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 258/78

    Gerichtsstand für Prospekthaftungsklagen

  • OLG Hamburg, 19.05.2000 - 14 U 243/99

    Kenntnis des Verletzten vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen;

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 128/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

  • BGH, 10.06.1983 - V ZR 4/82

    Schadensersatzanspruch einer Bank wegen Amtspflichtverletzung eines Notars -

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 151/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

  • BGH, 11.02.1980 - II ZR 259/78

    Anforderungen an Kenntnis und Person des Ersatzpflichtigen

  • OLG München, 22.08.2007 - 19 U 3427/07

    Zur Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Anlegern aufgrund

  • KG, 30.10.2000 - 12 U 5120/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • KG, 04.05.2000 - 12 U 569/99

    Beginn der Verjährung bei einem manipulierten Unfall

  • BGH, 28.09.1971 - VI ZR 29/70

    Schadensersatzansprüche auf Grund eines Arbeitsunfalls - Anspruch auf

  • BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64

    Schadensersatz aus dem Betreiben eines rechtswidrigen Gesamtumsatzrabattkartells

  • BGH, 11.04.1967 - VI ZR 186/65

    Klage gegen einen Notar auf Schadensersatz aus schuldhafter Amtspflichtverletzung

  • BGH, 01.04.1963 - III ZR 4/62
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1998 - 22 U 98/98

    Verjährungsbeginn bei unerlaubter Handlung: Kenntnis des Ersatzpflichten

  • BGH, 11.02.1980 - II ZR 239/78
  • OLG Köln, 05.02.1986 - 6 U 193/85

    Zeitpunkt der Kenntnisnahme zur Berechnung einer Verjährungsfrist aus § 21 Gesetz

  • BGH, 17.02.1970 - VI ZR 185/68

    Kenntnis der Person des Ersatzpflichtigen im Deliktsrecht - Anforderungen an das

  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 100/72

    Schadensersatzansprüche wegen Gläubigerbenachteiligung - Verjährung von

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