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   BGH, 04.11.1969 - VI ZR 85/68   

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https://dejure.org/1969,461
BGH, 04.11.1969 - VI ZR 85/68 (https://dejure.org/1969,461)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1969 - VI ZR 85/68 (https://dejure.org/1969,461)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1969 - VI ZR 85/68 (https://dejure.org/1969,461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit eines Klageantrages - Ansprüche auf Ersatz materiellen Schadens aus einem Kraftfahrzeugunfall - Höhe von zu ersetzendem Verdienstentgang - Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrages - Abhängigkeit von der Ausübung des richterlichen Ermessens oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit eines unbezifferten Klageantrags

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 281
  • MDR 1970, 225
  • VersR 1970, 127
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • OLG Stuttgart, 11.09.2013 - 4 U 88/13

    Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche eines Hotelbetreibers gegen den

    Ausnahmsweise wird jedoch eine unbezifferte Geldforderung in den Fällen zugelassen, in denen eine Bezifferung überhaupt nicht möglich oder doch aus besonderen Gründen dem Kläger nicht zuzumuten ist, wenn nur der anspruchsbegründende Sachverhalt hinreichend genau dargelegt und die ungefähre Größenordnung des verlangten Betrages angegeben wird (BGH, Urteil vom 4.11.1969 - VI ZR 85/68, NJW 1970, 281f; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.1998 - 14 U 63/97 -, juris Rn.38; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.07.2009 - 6 Sa 90/09 -, juris Rn.50; Musielak/Foerste, § 253 Rn.34).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

    Bei einer Zahlungsklage - und nichts anderes gilt bei einem Antrag auf Feststellung einer Zahlungspflicht in bestimmter Höhe - ist eine Bezifferung ausnahmsweise nur dann entbehrlich, wenn sie dem Kläger nicht möglich oder nicht zumutbar ist, z.B. im Falle einer von der Ausübung gerichtlichen Ermessens oder von einer Schätzung nach § 287 ZPO abhängigen Höhe der Forderung (BGHZ 4, 138, 142; 45, 91, 93; BGH, Urt. v. 4. November 1969, VI ZR 85/68, NJW 1970, 281; Senatsurt. v. 18. Dezember 1987, V ZR 223/85, NJW 1988, 1202 [BGH 18.12.1987 - V ZR 223/85]; vgl. auch BGHZ 60, 350 - zum angemessenen Ausgleich nach § 89b HGB).
  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ausnahmsweise ein unbezifferter Klageantrag dann zulässig ist, wenn die ziffernmäßige Festlegung einer Forderung entscheidend von der Ausübung einer richterlichen Schätzung (§ 287 ZPO) abhängig ist und der Kläger genügend Anhaltspunkte für die vom Gericht festzustellende Schadenshöhe vorgetragen hat (BGHZ 4, 138; BGH Urteil vom 4. November 1969 - VI ZR 85/68 = WM 1970, 201 = NJW 1970, 281 mit weiteren Nachweisen; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl. S. 502).
  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Da die ziffernmäßige Festlegung des Ersatzanspruches von einer richterlichen Schätzung abhängig ist, die Kläger mit der Behauptung eines Totalschadens und einer Verkehrswertschätzung des Hauses auf 350.000 DM einen Betrag als ihrer Ansicht nach angemessenen Ersatz bezeichnet, sowie die tatsächlichen Grundlagen der Schätzung und Berechnung hinreichend dargelegt haben, ist ihr Klageantrag jedenfalls hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ; vgl. BGH Urt. v. 4. November 1969, VI ZR 85/68, NJW 1970, 281 als Beispiel st. Rspr.).
  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 608/02

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Auflösungsverschulden - materielle

    Ein unbezifferter Klageantrag ist aber zulässig, wenn eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO möglich ist (BGH 4. November 1969 - VI ZR 85/68 - AP ZPO § 253 Nr. 9).
  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 223/85

    Ausgleichsansprüche bei Verkauf des beeinträchtigenden Grundstücks

    Da die ziffernmäßige Festlegung des Ersatzanspruches von einer richterlichen Schätzung abhängig ist, die Kläger mit der Behauptung eines Totalschadens und einer Verkehrswertschätzung des Hauses einen Betrag als ihrer Ansicht nach angemessenen Ersatz bezeichnet, sowie die tatsächlichen Grundlagen der Schätzung und Berechnung hinreichend dargelegt haben, ist ihr Klageantrag jedenfalls hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ; vgl. BGH Urt. v. 4. November 1969, VI ZR 85/68, NJW 1970, 281 als Beispiel st. Rspr.).
  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 35/72

    Unterbrechung der Verjährung durch unbezifferten Klageantrag

    Der Kläger wird dadurch nicht von der Last entbunden, die tatsächlichen Grundlagen und die etwaige Höhe des geltend gemachten Anspruchs möglichst genau anzugeben (BGH in MDR 1964, 831 = VersR 1964, 850; LM § 253 Nr. 34 und 46; BGHZ 45, 91, 93 [BGH 01.02.1966 - VI ZR 193/64] ; BGH in NJW 1969, 1427; BGH in VersR 1970, 83 [BGH 04.11.1969 - VI ZB 14/69] = JZ 1970, 787; BGH in NJW 1970, 281 = VersR 1970, 127; BGH in VersR 1972, 98; vgl. auch Schumann-Leipold in Stein-Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 253 Anm. III 2 a).
  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97

    Arbeitszeugnis: Schadenersatz wegen verspäteter Erteilung eines

    Ein unbezifferter Klageantrag ist aber zulässig, wenn eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO möglich ist ( BGH Urteil vom 4. November 1969 - VI ZR 85/68 - AP Nr. 9 zu § 253 ZPO).
  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70

    Bemessung des ersatzfähigen Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens des

    Auch bei Ansprüchen, die - wie hier - richterlicher Schätzung unterliegen, bedarf es mit Rücksicht auf das Erfordernis der Bestimmtheit des Klageantrages (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) mindestens einer Angabe der Größenordnung des Anspruches oder der zur Fixierung seiner Forderung nötigen tatsächlichen Grundlagen (BGHZ 45, 91; BGH Urt. v. 4. November 1969 - VI ZR 85/68 - VersR 1970, 127 m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 24.03.1998 - 14 U 63/97

    Schadensersatz wegen Verletzung eines Exklusivvertrages

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2009 - 6 Sa 90/09

    Bestimmtheit des Klageantrags - Schadenersatz wegen vorsätzlich rechtswidriger

  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 212/97

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92

    Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über Grundstücke - Geeignete Bewerber

  • BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 213/97

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung

  • OLG Naumburg, 15.12.2011 - 2 U 35/11

    Netznutzungsentgelt: Verjährungshemmung durch Mahnbescheid bei einem

  • LG Dortmund, 26.08.2015 - 8 O 105/13
  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 7/73

    Unzulässigkeit eines unbezifferten Leistungsantrags bei Fehlen der Angaben über

  • BGH, 18.10.1972 - VIII ZR 143/71

    Hinreichende Bestimmtheit bei einem "Rahmenurteil"; Tenor eines Urteils muss

  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 14/15
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 551/97
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