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BGH, 02.03.2010 - VI ZR 9/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Regress : Organisationsmängel der Kasse hemmen Verjährung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Organisationsmängel helfen der Krankenkasse
Verfahrensgang
- LG Marburg, 20.05.2008 - 2 O 14/06
- OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 15 U 110/08
- BGH, 02.03.2010 - VI ZR 9/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 15 U 110/08
Zum Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 III 3 SGB VII
Auszug aus BGH, 02.03.2010 - VI ZR 9/09
OLG Frankfurt in Kassel - Az. 15 U 110/08 vom 05.12.2008;.
- OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09
Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von für einen …
aaa) Der Geschädigte verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, wenn er ein Fahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, solange die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf einer Leistung des Vermieters beruhen, die durch den Unfall veranlasst werden und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (ständige Rechtsprechung BGH, vgl. nur BGHZ 160, 377, 383; Urt. v. 25.10.2005 - VI ZR 9/09, VersR 2006, 133).