Rechtsprechung
   BGH, 02.03.2010 - VI ZR 9/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,54065
BGH, 02.03.2010 - VI ZR 9/09 (https://dejure.org/2010,54065)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2010 - VI ZR 9/09 (https://dejure.org/2010,54065)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2010 - VI ZR 9/09 (https://dejure.org/2010,54065)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,54065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Regress : Organisationsmängel der Kasse hemmen Verjährung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Organisationsmängel helfen der Krankenkasse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 05.12.2008 - 15 U 110/08

    Zum Vorliegen einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 III 3 SGB VII

    Auszug aus BGH, 02.03.2010 - VI ZR 9/09
    OLG Frankfurt in Kassel - Az. 15 U 110/08 vom 05.12.2008;.
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2010 - 4 U 504/09

    Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von für einen

    aaa) Der Geschädigte verstößt nicht gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, wenn er ein Fahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, solange die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf einer Leistung des Vermieters beruhen, die durch den Unfall veranlasst werden und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (ständige Rechtsprechung BGH, vgl. nur BGHZ 160, 377, 383; Urt. v. 25.10.2005 - VI ZR 9/09, VersR 2006, 133).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht