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   BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87   

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https://dejure.org/1987,195
BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87 (https://dejure.org/1987,195)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1987 - VI ZR 95/87 (https://dejure.org/1987,195)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1987 - VI ZR 95/87 (https://dejure.org/1987,195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Beifahrer - Grundsatz der freien Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freie Beweiswürdigung - Unfallbeteiligter - Kfz - Beifahrerrechtsprechung - Zeuge - Aussage - Freunde - Verwandte

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 566
  • NJW-RR 1988, 281 (Ls.)
  • MDR 1988, 307
  • MDR 1989, 114
  • NZV 1988, 13
  • NZV 1988, 20 (Ls.)
  • VersR 1988, 416
 
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Wird zitiert von ... (105)

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16

    Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit

    Es geht um die Ermittlung von Kriterien der Wahrhaftigkeit (vgl. BGH v. 03.11.1987 - VI ZR 95/87, NJW-RR 1988, 281).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Es verstößt gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn der Tatrichter die Glaubwürdigkeit eines Zeugen allein deshalb verneint, weil der Zeuge einer der Prozeßparteien nahesteht oder am Abschluß des dem Prozeß zugrundeliegenden Vertrags beteiligt war und bei seiner Vernehmung keine Umstände zutage getreten sind, die die von vornherein angenommenen Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen zerstreut hätten (Bestätigung von BGH vom 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - VersR 88, 416 = BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisregel 1).

    Das verstößt gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, weil die Entscheidung des Gerichts sich nicht, wie es § 286 Abs. 1 ZPO gebietet, auf eine individuelle Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme, sondern in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise auf eine abstrakte Beweisregel gründet, die das Gesetz nicht kennt (BGH, Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 = VersR 1988, 416 = BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisregel 1 zur sogenannten Beifahrer-Rechtsprechung).

  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    Das Erstgericht hat ersichtlich die Frage des Seitenabstand für nicht erheblich gehalten, sodass nicht erkennbar ist, welche Gesichtspunkte nicht oder so knapp geschildert worden seien, dass der Schluss auf nicht beachtetes Parteivorbringen oder Verkennung des Sach- und Streitstandes (BGH NJW 1988, 566) gerechtfertigt wäre.
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