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   FG Niedersachsen, 29.06.1999 - VI 27/96   

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FG Niedersachsen, 29.06.1999 - VI 27/96 (https://dejure.org/1999,9266)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.06.1999 - VI 27/96 (https://dejure.org/1999,9266)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - VI 27/96 (https://dejure.org/1999,9266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 4 EStG; § 4 Abs. 1 KStG
    Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges bei der Körperschaftsteuer; Abgrenzung von Eigenkapital und Darlehen der Trägerkörperschaft bei Betrieben gewerblicher Art; Gemeindliche Wasserversorgung in Form eines Eigenbetriebs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges bei der Körperschaftsteuer; Abgrenzung von Eigenkapital und Darlehen der Trägerkörperschaft bei Betrieben gewerblicher Art; Gemeindliche Wasserversorgung in Form eines Eigenbetriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abgrenzung von Eigenkapital und Darlehen der Trägerkörperschaft bei Betrieben gewerblicher Art

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.09.1982 - I R 52/78

    Verdecktes Eigenkapital bei einem Betrieb gewerblicher Art einer juristischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.1999 - VI 27/96
    Auf die Beurteilung der Rechtsbeziehungen zwischen der Trägerkörperschaft und dem BgA finden die Grundsätze Anwendung, die im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern gelten (BFH-Urteil vom 1. September 1982 I R 52/78, BFHE 137, 8, BStBl II 1983, 147).

    Dies schließt die Möglichkeit der steuerlichen Anerkennung zum Beispiel von Pacht- und Darlehensvereinbarungen ein, wenn diese klar und eindeutig im voraus getroffen worden sind (BFH-Urteil vom 29. November 1960 I 145/60 U, BFHE 72, 179, BStBl III 1961, 67) und der Trägerkörperschaft hierdurch keine Vermögensvorteile zugewendet werden, die der BgA einem fremden Dritten bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht gewähren würde (BFH-Urteil in BFHE 137, 8, BStBl II 1983, 147).

  • BFH, 12.10.1978 - I R 149/75

    Aus dem üblichen Rahmen fallende Spenden eines Versorgungsbetriebs an die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.1999 - VI 27/96
    Obwohl der BgA keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt,wird er für die Zwecke der Ermittlung des körperschaftpflichtigen Einkommens verselbständigt, das heißt, sein Einkommen wird so ermittelt, als ob er im Verhältnis zur Trägerkörperschaft ein selbständiges Rechtssubjekt wäre (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1978 I R 149/75, BFHE 126, 396, BStBl II 1979, 192).
  • BFH, 06.08.1962 - I 65/60 U

    Umwandlung des Widmungskapitals eines Betriebes in ein verzinsliches Darlehen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.1999 - VI 27/96
    Der Betriebsausgabenabzug der für ein von der Trägerkörperschaftgewährtes Darlehen gezahlten Zinsen hängt zudem davon ab, dass der BgA - verglichen mit der Kapitalstruktur gleichartiger Unternehmen in privatrechtlicher Form - mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (grundlegend BFH-Urteile vom 6. August 1962 I 65/60 U, BFHE 75, 502, BStBl III 1962, 450, und vom 24. Juni 1970 I R 10/69, BFHE 99, 373, BStBl II 1970, 694).
  • BFH, 24.06.1970 - I R 10/69

    Versorgungsbetriebe - Baukostenzuschüsse - Ertragszuschüsse - Rückstellung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.1999 - VI 27/96
    Der Betriebsausgabenabzug der für ein von der Trägerkörperschaftgewährtes Darlehen gezahlten Zinsen hängt zudem davon ab, dass der BgA - verglichen mit der Kapitalstruktur gleichartiger Unternehmen in privatrechtlicher Form - mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (grundlegend BFH-Urteile vom 6. August 1962 I 65/60 U, BFHE 75, 502, BStBl III 1962, 450, und vom 24. Juni 1970 I R 10/69, BFHE 99, 373, BStBl II 1970, 694).
  • BFH, 29.11.1960 - I 145/60 U

    Steuerliche Beachtung von Vereinbarungen über die Verrechnung einer angemessenen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.1999 - VI 27/96
    Dies schließt die Möglichkeit der steuerlichen Anerkennung zum Beispiel von Pacht- und Darlehensvereinbarungen ein, wenn diese klar und eindeutig im voraus getroffen worden sind (BFH-Urteil vom 29. November 1960 I 145/60 U, BFHE 72, 179, BStBl III 1961, 67) und der Trägerkörperschaft hierdurch keine Vermögensvorteile zugewendet werden, die der BgA einem fremden Dritten bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht gewähren würde (BFH-Urteil in BFHE 137, 8, BStBl II 1983, 147).
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   RG, 21.05.1896 - Rep. VI. 27/96   

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RG, 21.05.1896 - Rep. VI. 27/96 (https://dejure.org/1896,10)
RG, Entscheidung vom 21.05.1896 - Rep. VI. 27/96 (https://dejure.org/1896,10)
RG, Entscheidung vom 21. Mai 1896 - Rep. VI. 27/96 (https://dejure.org/1896,10)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist derjenige, welcher gegenüber einem Menageriebesitzer die Zähmung und Abrichtung reißender Tiere und deren Vorführung bei öffentlichen Schaustellungen übernommen hat, ein Arbeiter im Sinne des Reichsgesetzes über die Gewerbegerichte vom 29. Juli 1890, und bezw. findet ...

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 37, 66
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