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   BFH, 31.05.2001 - VI B 43/99   

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https://dejure.org/2001,9960
BFH, 31.05.2001 - VI B 43/99 (https://dejure.org/2001,9960)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2001 - VI B 43/99 (https://dejure.org/2001,9960)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - VI B 43/99 (https://dejure.org/2001,9960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Doppelte Haushaltsführung - Einkommenssteuer - Zweitwohnung - Amtsermittlungspflicht

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alternative; ; FGO § 116; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - VI B 43/99
    Die Rüge des Klägers, die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) ab, ist auch im Hinblick auf die neue Gesetzeslage unbegründet.
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-) Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549).
  • FG München, 10.08.2009 - 7 K 2308/07

    Nichtanerkennung einer doppelten Haushaltsführung eines alleinstehenden

    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener Haupthausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2001 - VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549; vom 20. Januar 2003 - VI B 113/02, BFH/NV 2003, 616).
  • FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 1160/07

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften

    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-) Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549; BFH-Urteil vom 15. März 2007 VI R 31/05, BStBl. II 2007, 533).
  • BFH, 20.01.2003 - VI B 113/02

    Doppelte Haushaltsführung, Heirat

    Die gesetzliche Regelung geht dabei davon aus, dass grundsätzlich zunächst ein eigener (Haupt-)Hausstand des Steuerpflichtigen bestanden haben muss, bevor es zur Einrichtung einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort gekommen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 VI B 43/99, BFH/NV 2001, 1549).
  • FG München, 20.10.2004 - 10 K 3879/02

    Keine doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitigem Bezug zweier Hausstände

    Soweit das Schleswig-Hosteinische Finanzgericht im Urteil vom 7. April 1987 (EFG 1987, 454) davon ausging, dass bei gleichzeitiger Gründung zweier Hausstände eine doppelte Haushaltsführung gegeben sein kann, ist die Entscheidung auch durch den Beschluss des BFH vom 31. Mai 2001 VI B 43/99 (BFH/NV 2001, 1549) überholt.
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