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   BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07   

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https://dejure.org/2008,1153
BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07 (https://dejure.org/2008,1153)
BFH, Entscheidung vom 23.07.2008 - VI B 78/07 (https://dejure.org/2008,1153)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - VI B 78/07 (https://dejure.org/2008,1153)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons
  • Betriebs-Berater

    Klarheit bei Beschwerden

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3
    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO ? Mindestmaß an Klarheit, Geordnetheit und Verständlichkeit des Vorbringens erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vortrag in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vortrag in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen des § 116 Abs. 3 S. 3 Finanzgerichtsordnung (FGO) an die Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit eines Beschwerdevorbringens; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer mehrere hundert Seiten umfassenden und zahlreiche Schriftstückkopien enthaltenden ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wohlwollende Auslegung einer Beschwerdebegründung ist begrenzt

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Anforderungen an eine Beschwerdebegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 54
  • DB 2008, 2121
  • BStBl II 2008, 878
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.12.2006 - X B 183/06

    Voraussetzungen für die erhöhten Absetzungen bei Gebäuden bzw. die

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07
    Dies erfordert hinsichtlich der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO, dass der Beschwerdeführer substantiierte und konkrete Angaben darüber macht, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte vom Beschwerdeführer herauszuarbeitende Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2006 X B 183/06, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 26, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).

    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss hiernach eine an den gesetzlichen Zulassungsgründen orientierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen sowie ein Mindestmaß an Klarheit, Geordnetheit und Verständlichkeit des Vortrags aufweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2006 X B 183/06, a.a.O.; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 23. November 1995 9 B 362/95, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 1554, m.w.N.).

  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07
    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss hiernach eine an den gesetzlichen Zulassungsgründen orientierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen sowie ein Mindestmaß an Klarheit, Geordnetheit und Verständlichkeit des Vortrags aufweisen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Dezember 2006 X B 183/06, a.a.O.; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 23. November 1995 9 B 362/95, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 1554, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.1968 - V B 45/67

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07
    Denn das Darlegen, das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 1968 V B 45/67, BFHE 90, 369, BStBl II 1968, 98; BVerwG-Beschluss in NJW 1996, 1554, m.w.N.), verlangt es, derartige Mindestanforderungen an die Ausführungen zu stellen.
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise --bei wohlwollender Auslegung-- zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte; ebenso ist es nicht dessen Aufgabe, selbst anhand der Akten mögliche Zulassungsgründe zu ermitteln (vgl. BVerwG-Beschluss in NJW 1996, 1554, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, und vom 1. März 2005 X B 158/04, BFH/NV 2005, 1014, unter 2.a a.E.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 26, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2005 - X B 158/04

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise --bei wohlwollender Auslegung-- zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte; ebenso ist es nicht dessen Aufgabe, selbst anhand der Akten mögliche Zulassungsgründe zu ermitteln (vgl. BVerwG-Beschluss in NJW 1996, 1554, m.w.N.; BFH-Beschlüsse vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625, und vom 1. März 2005 X B 158/04, BFH/NV 2005, 1014, unter 2.a a.E.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 26, m.w.N.).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07
    Eine solche Verpflichtung des Beschwerdegerichts lässt sich auch nicht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) oder Art. 103 Abs. 1 GG entnehmen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 6. September 1983 1 BvR 237/83, SozR 1500 § 160a SGG Nr. 48, und vom 18. Dezember 1991 1 BvR 1411/91, SozR 3-1500 § 160a SGG Nr. 7; BVerwG-Beschluss in NJW 1996, 1554).
  • BVerfG, 06.09.1983 - 1 BvR 237/83
    Auszug aus BFH, 23.07.2008 - VI B 78/07
    Eine solche Verpflichtung des Beschwerdegerichts lässt sich auch nicht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) oder Art. 103 Abs. 1 GG entnehmen (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 6. September 1983 1 BvR 237/83, SozR 1500 § 160a SGG Nr. 48, und vom 18. Dezember 1991 1 BvR 1411/91, SozR 3-1500 § 160a SGG Nr. 7; BVerwG-Beschluss in NJW 1996, 1554).
  • BFH, 07.06.2011 - X B 212/10

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Erheblichkeit

    Dies erfordert hinsichtlich der Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO, dass die Kläger substantiierte und konkrete Angaben darüber machen, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts über eine bestimmte vom Kläger herauszuarbeitende Rechtsfrage aus Gründen der Rechtsklarheit, der Rechtsfortbildung oder der Einheitlichkeit der Rechtsprechung im allgemeinen Interesse liegt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 X B 183/06, nicht veröffentlicht, juris, und vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 116 Rz 26, m.w.N. aus der Rechtsprechung des BFH).

    Bei dem Zulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (Verfahrensmangel) ist weitergehend eine konkrete und schlüssige Bezeichnung der Tatsachen zu fordern, die den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (vgl. auch § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO; BFH-Beschluss in BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 26).

  • BFH, 26.06.2012 - IV B 34/12

    Darlegung eines Grundes für die Zulassung der Revision - Anforderungen an das

    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muss hiernach eine an den gesetzlichen Zulassungsgründen orientierte Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen sowie ein Mindestmaß an Klarheit, Geordnetheit und Verständlichkeit des Vortrags aufweisen (u.a. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878, m.w.N.).

    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus den eingereichten Unterlagen das herauszusuchen, was möglicherweise --bei wohlwollender Auslegung-- zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte; ebenso ist es nicht dessen Aufgabe, selbst anhand der Akten mögliche Zulassungsgründe zu ermitteln (BFH-Beschluss in BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878, m.w.N.).

  • BFH, 20.04.2010 - VI S 1/10

    Mindestanforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - Begriff "Darlegen" -

    Denn so wie das Darlegungserfordernis nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dazu führt, dass hinsichtlich aller Revisionszulassungsgründe auch Anforderungen an die Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit des Beschwerdevorbringens zu stellen sind (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878), verlangt auch die in § 133a Abs. 2 Satz 5 FGO geforderte Darlegung, dass derartige Mindestanforderungen an die Ausführungen zur Begründung einer Anhörungsrüge zu stellen sind (BFH-Beschluss vom 11. März 2009 VI S 2/09, BFH/NV 2009, 1131).
  • BFH, 09.02.2011 - X B 67/10

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür -

    Die Fragen lassen keine über das Interesse des Klägers am Ausgang dieses Verfahrens hinausreichende, allgemein interessierende, klärungsbedürftige und in diesem Rechtsstreit klärungsfähige Rechtsfrage erkennen (vgl. zu den Darlegungserfordernissen z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878).
  • BFH, 11.03.2009 - VI K 2/08

    "Nichtigkeitsklage" gegen einen BFH-Beschluss

    Da sich die "Nichtigkeitsklage" des Klägers nicht auf Urteile i.S. von § 578 der Zivilprozessordnung (ZPO), sondern auf den Senatsbeschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07 (BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878) bezieht, ist sie als Antrag zu verstehen, den angegriffenen Beschluss entsprechend § 134 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 579 ZPO für nichtig zu erklären (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 2008 I K 1/08 und vom 13. August 2008 III K 2/08, jeweils [...], m.w.N.).

    Hinsichtlich des BFH-Beschlusses in BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878 hat der Kläger entgegen § 134 FGO, § 583 ZPO keine Nichtigkeitsgründe i.S. des § 579 Abs. 1 ZPO dargetan.

  • FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15

    FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es nicht Aufgabe des Gerichts, sich das herauszusuchen, was zur Darlegung einer Beschwer oder eines berechtigten Feststellungsinteresses geeignet sein könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.06.2012 IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621; vom 11.03.2009 VI S 2/09, BFH/NV 2009, 1131; vom 20.11.2008 VII B 112/07, BFH/NV 2009, 404; vom 25.09.2008 VIII B 80/07, BFH/NV 2009, 179; vom 23.07.2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878; FG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2014 3 KO 28/14, Juris; Urteile vom 28.02.2013 gegenüber dem Kläger, oben A I 2, 3 K 147/12, Juris; 3 K 146/12, Juris; 3 K 145/12, Juris; vom 31.03.2009 3 K 31/09, Juris; vom 08.01.2009 3 K 228/09, Juris).
  • BFH, 25.09.2008 - VIII B 80/07

    Terminsverlegung aus erheblichen Gründen - Erfolgsaussicht einer Besetzungsrüge -

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf die Gründe des Beschlusses des VI. BFH-Senats vom 23. Juli 2008 im Parallelverfahren VI B 78/07 (juris), auf die in vollem Umfang Bezug genommen wird.
  • BFH, 11.03.2009 - VI S 2/09

    Begründungsanforderungen und Prüfungsumfang bei einer Anhörungsrüge

    Denn so wie das Darlegungserfordernis nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dazu führt, dass hinsichtlich aller Revisionszulassungsgründe auch Anforderungen an die Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit des Beschwerdevorbringens zu stellen sind (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878), verlangt auch die in § 133a Abs. 2 Satz 5 FGO geforderte Darlegung, dass derartige Mindestanforderungen an die Ausführungen zur Begründung einer Anhörungsrüge zu stellen sind.
  • BFH, 03.11.2010 - X S 28/10

    Wirkungen der Aufteilung einer Steuerschuld - Anforderungen an die Begründung

    Denn so wie das Darlegungserfordernis nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO dazu führt, dass hinsichtlich aller Revisionszulassungsgründe auch Anforderungen an die Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit des Beschwerdevorbringens zu stellen sind (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878), verlangt auch die in § 133a Abs. 2 Satz 5 FGO geforderte Darlegung, dass derartige Mindestanforderungen an die Ausführungen zur Begründung einer Anhörungsrüge erfüllt werden (BFH-Beschluss vom 11. März 2009 VI S 2/09, BFH/NV 2009, 1131).
  • BFH, 20.11.2008 - VII B 113/07

    Umfangreiche unübersichtliche Schriftsätze und Vorbringen zur

    Der BFH hat bereits in einem der Verfahren, in denen der Kläger durch seinen Bevollmächtigten (nahezu) inhaltsgleich hat vortragen lassen, ausführlich begründet, dass die mehrere hundert Seiten und ein Konglomerat von Verfahren und auch Streitjahren umfassenden Beschwerden, in die in großem Umfang Schriftsätze und Aktenstücke aus unterschiedlichen finanzgerichtlichen Verfahren hinein kopiert sind, den genannten Anforderungen nicht gerecht werden und der BFH angesichts des Entlastungszwecks des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO nicht gehalten ist, ein solches Vorbringen näher daraufhin zu untersuchen, ob es möglicherweise hier oder dort auch Hinweise enthält, die --bei wohlwollender Auslegung-- revisionsrechtlich für das konkret zu entscheidende Verfahren von Belang sein könnten (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2008 VI B 78/07, BStBl I 2008, 878, BFH/NV 2008, 1959).
  • FG Saarland, 23.09.2008 - 1 K 1305/05

    Terminsverlegung wegen einwöchigem Seminar bei einfachem Streitprogramm;

  • BFH, 11.03.2009 - VI S 14/08

    Zur Zulässigkeit von Gegenvorstellung und außerordentlicher Beschwerde

  • BFH, 07.02.2013 - VI B 163/12

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs -

  • FG Hamburg, 31.03.2009 - 3 K 31/09

    Zulässigkeit einer auf Zahlung von Kindergeld gerichteten Klage; Entfallen des

  • BFH, 11.03.2009 - VI S 13/08

    Anhörungsrüge nach Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

  • FG Hamburg, 08.01.2009 - 3 K 228/08

    Finanzgerichtsordnung: Sachurteilsvoraussetzungen und Terminsverlegungsantrag

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