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   BFH, 06.12.2000 - VI B 99/99   

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https://dejure.org/2000,13257
BFH, 06.12.2000 - VI B 99/99 (https://dejure.org/2000,13257)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2000 - VI B 99/99 (https://dejure.org/2000,13257)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - VI B 99/99 (https://dejure.org/2000,13257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebegründung - Beschwerdedarlegung - Grundsätzliche Bedeutung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; EStG § 32 Abs. 7 Satz 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2, 3
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.12.1999 - III B 66/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; vorhandene Rspr.

    Auszug aus BFH, 06.12.2000 - VI B 99/99
    Die Darlegungen des Klägers und Beschwerdeführers reichen schon deshalb nicht aus, weil er sich nicht --wie geboten-- mit der einschlägigen, vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt) im Einzelnen angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Konkurrenzregelung des § 32 Abs. 7 Sätze 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes einschließlich der Frage der Gleichbehandlung von Hauptwohnung und Nebenwohnung beim Haushaltsfreibetrag auseinandergesetzt hat (zu den Darlegungen der grundsätzlichen Bedeutung bei vorhandener Rechtsprechung: vgl. z.B. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 17. Dezember 1999 III B 66/99, BFH/NV 2000, 851; Beermann in Beermann, Finanzgerichtsordnung, § 115 Rz. 213 ff.; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 12. Aufl., § 133 Rz. 15).
  • FG Hamburg, 06.08.1999 - V 120/96

    Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung des Haushaltsfreibetrages zur Mutter bei

    Auszug aus BFH, 06.12.2000 - VI B 99/99
    Unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 6. August 1999 V 120/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 1227 (vgl. auch Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl., § 32 Rz. 81) sieht der Senat von einer weiteren Begründung nach Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs ab.
  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 261/00

    Haushaltsfreibetrag bei polizeilicher Meldung des Kindes bei beiden geschiedenen

    Danach ist entsprechend dem eindeutigen Gesetzeswortlaut für die Zuordnung des Haushaltsfreibetrages bei nicht zusammen lebenden Eltern allein auf den - zutreffenden - melderechtlichen Tatbestand abzustellen, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt oder wo sich das Kind tatsächlich aufhält (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 VI B 99/99, BFH/NV 2001, 629; vom 26. Januar 2001 VI B 250/00, BFH/NV 2001, 779 mit umfassenden weiteren Nachweisen; ferner FG Düsseldorf, Urteil vom 2. April 1993 14 K 7538/92 E, EFG 1993, 791; FG Hamburg, Urteil vom 6. August 1999 V 120/96, EFG 1999, 1227; FG München, Urteil vom 25. Juli 2002 9 K 2497/00, EFG 2001, 1494).

    (BFH, BFH/NV 2001, 629 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Urteil des FG Hamburg a.a.O.).

  • BFH, 30.05.2001 - X B 7/01

    Schätzungsbescheide - Korrekturbescheide - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung

    In gesteigertem Maße gilt dies hinsichtlich solcher Rechtsfragen, die als prinzipiell geklärt anzusehen sind (BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1999 X B 37/99, BFH/NV 2000, 59, und vom 6. Dezember 2000 VI B 99/99, BFH/NV 2001, 629) - wie etwa auch die in der Beschwerdeschrift angesprochenen Fragen der Wiedereinsetzung im Allgemeinen (BFH in BFH/NV 2000, 59) und im Rahmen des § 126 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) im Besonderen (BFH-Beschluss vom 21. Mai 1999 IX B 60/99, BFH/NV 1999, 1313).
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