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   BVerwG, 10.12.1976 - VI C 12.76   

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https://dejure.org/1976,1544
BVerwG, 10.12.1976 - VI C 12.76 (https://dejure.org/1976,1544)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1976 - VI C 12.76 (https://dejure.org/1976,1544)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1976 - VI C 12.76 (https://dejure.org/1976,1544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtliche Folgen einer zu erheblichen Teilen unverständlichen und unvollständigen vorläufigen Aufzeichnung von Parteiaussagen oder Zeugenaussagen - Inhaltliche Anforderungen an eine Verfahrensrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unvollständige Tonaufzeichnungen - Unverständliche Tonaufzeichnungen - Parteiaussagen - Zeugenaussagen - Rechtsmittelverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 604
  • DÖV 1977, 370
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 10.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung an eine

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 12.76
    Nicht anders als bei einer nach altem Recht möglichen, im Einzelfall jedoch unzureichenden, weil unklaren Wiedergabe der Bekundungen im Tatbestand oder in den Entscheidungsgründen (vgl. dazu Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 10.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 76]) bietet ein solches Protokoll keine geeignete Grundlage für die obergerichtliche Nachprüfung.
  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 12.76
    Die Vorschriften, nach denen das im Wege der Vernehmung gewonnene Beweisergebnis in das Protokoll der mündlichen Verhandlung aufzunehmen ist (§ 105 VwGO, §§ 159 ff. ZPO), sollen vor allem den tatsächlichen Entscheidungsstoff sichern und eine Überprüfung des Urteils durch ein Obergericht ermöglichen (vgl. BVerwGE 48, 369 [371]).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Ein Ausnahmefall, in dem zur Sicherung des vom Tatsachengericht ermittelten Tatsachenstoffs die Protokollierung einer Beweisaufnahme offensichtlich unerläßlich ist und deswegen auf nähere Ausführungen zur Erheblichkeit eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Wiedergabe von Bekundungen verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1976 - BVerwG VI C 12.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21 S. 10 , vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 14.83 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 36 S. 11 und vom 15. September 1988 - BVerwG 6 C 31.86 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 46 S. 8 ; Beschluß vom 11. Februar 1976 - BVerwG VI C 3.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 15 S. 4 m.w.N.), liegt hier nicht vor.
  • BFH, 13.05.2015 - I B 64/14

    Technisch fehlgeschlagene Aufzeichnung von Zeugenaussagen - Richterablehnung nach

    Nur dann kann nämlich das Revisionsgericht prüfen, ob die Aussage zutreffend berücksichtigt ist (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. September 1986 I ZR 179/84, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1987, 1200; vom 21. April 1993 XII ZR 126/91, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 1034; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1976 VI C 12.76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 300; BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 III R 63/98, BFH/NV 2001, 1028).
  • BFH, 20.12.2000 - III R 63/98

    Revision - Verfahrensmangel - Zeugenaussage - Tonaufnahmegerät -

    Im Unterschied zu einer nur gelegentlichen Unklarheit, die mit Hilfe einer Protokollberichtigung erhoben werden kann, bedarf es in derartigen Fällen auch keiner näheren Darlegung, was der vernommene Zeuge tatsächlich gesagt hat und inwieweit die von ihm bekundeten Umstände möglicherweise für die Entscheidungsfindung Bedeutung gehabt haben könnten (vgl. BVerwG-Urteil vom 10. Dezember 1976 VI C 12.76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1977, 300; BGH-Urteil vom 26. Juni 1963 IV ZR 273/62, BGHZ 40, 84, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1963, 2070; zustimmend Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 94 Rz. 12; Stöcker in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 94 FGO Rz. 57).
  • BVerwG, 28.02.1983 - 6 CB 20.82

    Sachdienlichkeit des Überzeugens vom einwandfreien Funktionieren eines

    Der beschließende Senat hat mit Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - (Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21) entschieden, daß dann, wenn die vorläufige Aufzeichnung von Partei- oder Zeugenaussagen in wesentlichen Teilen unverständlich oder unvollständig ist, die Grundlage für die Überprüfung des darauf beruhenden Urteils im Rechtsmittelverfahren fehlt mit der Folge, daß dieses Urteil aufzuheben ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2022 - 18 A 1327/22

    Berufen eines Asylbewerbers auf ein besonders schwerwiegendes Bleibeinteresse

    vgl. in diesem Zusammenhang BFH, Urteil vom 20. Dezember 2000 - III R 63/98 -, juris, Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1976- VI C 12.76 -, juris, Rn. 6.
  • BVerwG, 13.07.1984 - 6 C 10.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

    Allerdings kann ein wirres oder unvollständiges Protokoll, das den wesentlichen Inhalt der Aussagen nicht erkennen läßt, nicht Grundlage der Nachprüfung eines mit einem zulässigen Rechtsmittel angefochtenen Urteils sein (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - ); die Vorschriften über die Protokollierung der Aussage des Wehrpflichtigen bei seiner Vernehmung als Partei sind jedoch dann nicht verletzt, wenn die vorläufige Aufzeichnung mit einem Tonaufnahmegerät die Aussage im wesentlichen vollständig und verständlich wiedergibt, auch wenn einzelne Passagen - etwa wegen schlechter Tonqualität - nur mit Mühe verständlich sind (vgl. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ).
  • BVerwG, 14.07.1987 - 6 B 32.86
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - ; Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sollen die Vorschriften, nach denen das im Wege der Vernehmung gewonnene Beweisergebnis in das Protokoll über die mündliche Verhandlung aufzunehmen ist (§ 105 VwGO, §§ 159 ff. ZPO), vor allem den tatsächlichen Entscheidungsstoff sichern und eine Überprüfung des Urteils durch das Rechtsmittelgericht ermöglichen.
  • BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 203.81

    Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge der Verletzung

    Es hat dabei offenbar an die Rechtsprechung des Senats angeknüpft, wonach die Vorschriften über die Aufnahme des im Wege einer Vernehmung gewonnenen Beweisergebnisses in das Protokoll der mündlichen Verhandlung den tatsächlichen Entscheidungsstoff sichern und eine Überprüfung des Urteils durch ein Obergericht ermöglichen sollen (vgl. BVerwGE 48, 369 [BVerwG 20.06.1975 - VI C 34/75] [371]; Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21]).
  • BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 114.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei ausgeprägter Tötungshemmung -

    Dann fehlt es nämlich an einem vom Verwaltungsgericht unter Mitwirkung der Beteiligten genau festgelegten Ergebnis der Beweisaufnahme, und eine Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung ist deshalb nicht möglich; eine nur gelegentliche Unklarheit, die der Teilnehmer an der mündlichen Verhandlung in der Hegel auch mit Hilfe der Protokollberichtigung beheben kann, rechtfertigt dagegen eine entsprechende Rüge jedenfalls dann nicht, wenn mit ihr nicht näher dargelegt wird, was der vernommene Kläger tatsächlich gesagt hat und inwiefern die von ihm bekundeten Umstände möglicherweise für die Entscheidungsfindung Bedeutung haben könnten (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21 = DÖV 1977 Seite 370]).
  • BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 101.80

    Anforderungen an die Rüge eines Verstoßes gegen die Bestimmungen über das

    Nur wenn die vorläufige Aufzeichnung von Partei- oder Zeugenaussagen zu einem wesentlichen Teil unverständlich oder unvollständig ist, kann aber ein wesentlicher Mangel des Verfahrens im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG angenommen werden, weil es an einem vom Verwaltungsgericht unter Mitwirkung der Beteiligten genau festgelegten Ergebnis der Beweisaufnahme fehlt und eine Überprüfung der verwaltungsgerichtlichen Überzeugungsbildung deshalb nicht möglich ist; eine nur gelegentliche Unklarheit, die der Teilnehmer an der mündlichen Verhandlung in der Regel auch mit Hilfe der Protokollberichtigung beheben kann, rechtfertigt dagegen eine entsprechende Rüge jedenfalls dann nicht, wenn mit ihr nicht näher dargelegt wird, was der vernommene Kläger tatsächlich gesagt hat und inwiefern die von ihm bekundeten Umstände möglicherweise für die Entscheidungsfindung Bedeutung haben könnten (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21 = DÖV 1977 S. 370]).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 6 CB 74.80
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