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   BVerwG, 06.07.1967 - VI C 43.67   

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https://dejure.org/1967,1020
BVerwG, 06.07.1967 - VI C 43.67 (https://dejure.org/1967,1020)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1967 - VI C 43.67 (https://dejure.org/1967,1020)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1967 - VI C 43.67 (https://dejure.org/1967,1020)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Bewilligung einer ruhegehaltsfähigen Ausgleichszulage - Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflichtverletzung - Anwendungsbereich des § 25 Abs. 1 des hessischen Besoldungsgesetzes (HBesG) - Regelung der Besoldung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1968, 723
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1967 - VI C 43.67
    Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist es aber, daß gerade die Besoldung durch Gesetz festgelegt werden muß und nur nach Maßgabe dieser gesetzlichen Regelung - also nicht etwa unter Zurückgreifen auf den allgemeinen Fürsorgeanspruch - gezahlt und gefordert werden darf (vgl. BVerwGE 19, 48 [54]).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    - Der Beklagte glaubt zwar, dieser fürsorgerechtlichen Konstruktion Rechtsprechung des erkennenden Senats entgegenhalten zu können (Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG VI C 43.67 - [JZ 1968, 302]), wonach die Fürsorgepflicht nur im Rahmen und nach Maßgabe der geltenden Gesetze besteht.
  • VGH Bayern, 16.09.2014 - 3 ZB 13.246

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes; Schadensersatz wegen

    Ein Beamter kann aber grundsätzlich nicht unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgeverletzung des Dienstherrn eine Besoldungsforderung verwirklichen, die das einschlägige Besoldungsrecht gerade nicht einräumt (BVerwG U.v. 6.7.1967 - VI C 43.67 - JZ 1968, 302).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2020 - 1 L 72/20

    Zulage für die Wahrnehmung einer höherwertigen Funktion

    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die - auch langjährige - Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten dem Beamten ohne gesetzliche Grundlage (besoldungsrechtlicher Gesetzesvorbehalt, § 2 Abs. 1 Satz 1 LBesG LSA, § 2 Abs. 1 BBesG) keinen Anspruch auf eine höhere, "funktionsgerechte" Besoldung vermittelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1967 - 6 C 43.67 -, BeckRS 1967, 31324199, vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 -, juris Rn. 20, und vom 13. Dezember 2018 - 2 C 52.17 -, juris Rn. 27 f.; Beschluss vom 18. Juli 1972 - 6 B 31.72 -, BeckRS 1972, 31288806; s. zudem BayVGH, Beschluss vom 4. April 2019 - 3 ZB 17.2484 -, juris Rn. 5, 8; ThürOVG, Urteil vom 20. August 2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 40 f.).
  • BVerwG, 22.02.1968 - II C 25.67

    Voraussetzungen eines Besoldungsanspruchs für Leiter eines besonders

    In Fällen solcher Art einen Beamten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht so zu stellen, als wäre das Gesetz ohne die Vorbereitung durch die Exekutive mit einem für ihn günstigeren Inhalt ergangen, würde im Ergebnis auf eine Mißachtung des gültigen Gesetzes - hier des Haushaltsgesetzes hinauslaufen (so auch Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. April 1965 - OS I 34/64 - [ZBR 1965 S. 312]; entsprechend die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 6. Juli 1967 - BVerwG VI C 43.67 - undvom 1. September 1967 - BVerwG VI C 33.67 -).
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 3 ZB 17.2484

    Kein Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Ausgleichszahlung bei Ausübung

    Ein Beamter kann grundsätzlich nicht unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgeverletzung des Dienstherrn eine Besoldungsforderung verwirklichen, die das einschlägige Besoldungsrecht nicht einräumt (BVerwG U.v. 6.7.1967 - VI C 43.67 - BeckRS 1967, 31324199; BayVGH, B.v. 16.9.2014 - 3 ZB 13.246 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 30.11.1970 - II B 4.70

    Berücksichtigung des Inhalts von nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten

    Geklärt ist ferner, daß ein Beamter unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht eine Besoldungsforderung verwirklichen kann, die das einschlägige Besoldungsrecht gerade nicht vorsieht (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG VI C 43.67 - [JZ 1968, 302]); entsprechendes gilt für den Unterhaltszuschuß, auf dessen Gewährung Beamte auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes einen Anspruch haben, weil sie während der Beschäftigung im Vorbereitungsdienst daran gehindert sind, ihren Lebensunterhalt durch andere Tätigkeiten zu verdienen (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil des Senats vom 3. September 1970 - BVerwG II C 34.69 -).
  • BVerwG, 22.02.1973 - II B 51.72

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Herleitung von Ansprüchen aus der

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß aus der Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht Ansprüche hergeleitet werden können, die über die im Gesetz selbst abschließend festgelegten Pflichten des Dienstherrn hinausgehen (vgl. u.a. BVerwGE 19, 279 [283]; ferner Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG VI C 43.67 - [JZ 1968, 302]).
  • BVerwG, 22.08.1967 - VI B 12.66

    Rechtsmittel

    Im übrigen bestehen an der Kompetenz der verschiedenen Gesetzgeber in der Bundesrepublik, in gewissen Grenzen gerade das Besoldungsrecht unterschiedlich zu regeln, keine Zweifel (vgl.Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG VI C 43.67 - zur Verneinung eines Anspruchs auf Schaffung einer dem früheren Amt entsprechenden PlanstelleUrteil vom 7. Juli 1965 - BVerwG VI C 159.62 -).
  • VGH Hessen, 25.03.1968 - VI OE 12/68
    Es ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, daß die Besoldung durch Gesetz festgelegt werden muß und nur nach Maßgabe dieser gesetzlichen Regelung, also nicht unter Zurückgreifen auf den allgemeinen Fürsorgeanspruch, gezahlt und gefordert werden darf (Anschluß an Urteil des BVerwG vom 06.07.1967 - VI C 43.67 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1977 - VI A 1339/75
    BVerwG, Beschluß vom 22. Februar 1973 - II B 51.72 -, (n.Vv.), unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerwG in BVerwGE 19, 279 (283) und des Urteils vom 6. Juli 1967 - VI C 43.67 -, Jurisitenzeitung (JZ) 1968, 302.
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