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   BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67   

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BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67 (https://dejure.org/1968,161)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1968 - VI C 95.67 (https://dejure.org/1968,161)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1968 - VI C 95.67 (https://dejure.org/1968,161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung - Ursächlichkeit der arglistigen Täuschung für die Ernennung zum Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 31, 1
  • MDR 1969, 787
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67
    Das Bundesverwaltungsgericht habe zu dieser Frage (im Rahmen des mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG wörtlich übereinstimmenden § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG) im Urteil vom 12. September 1963 (BVerwGE 16, 340) ausgeführt, daß es genüge, wenn die Täuschung eine Bedingung im logischen Sinne für die Ernennung gewesen sei; eine Ernennung sei durch eine Täuschung "herbeigeführt", wenn die Ernennungsbehörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte.

    Nach seiner Auffassung hat das Berufungsgericht - möglicherweise in Verkennung der in BVerwGE 16, 340 und 17, 1 entwickelten Rechtsgrundsätze - keine eindeutigen Feststellungen darüber getroffen, ob der Kläger zum gleichen Zeitpunkt zum Inspektor ernannt worden wäre, wenn die Behörde das Fehlen der Inspektoren-Prüfung gekannt hätte.

    Das Berufungsgericht ist zwar in den Entscheidungsgründen von dem hier einschlägigen Urteil BVerwGE 16, 340 ausgegangen.

    Nach BVerwGE 16, 340 (342, 343) [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61]genügt es für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs bei der Anwendung des - mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG wörtlich übereinstimmenden - § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG, wenn die Ernennungsbehörde - in der Person des Dezernenten oder des maßgeblich an der Entscheidung beteiligten Sachbearbeiters (vgl. BVerwGE 11, 61 [63]) - bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (vgl. in diesem Sinne auch die den inhaltsgleichen § 46 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes betreffende Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] [3]).

    Dabei ist es nur rechtserheblich, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung abgesehen haben würde, nicht jedoch, wie sie bei richtiger Auslegung der Laufbahnbestimmungen hätte verfahren können oder sollen (vgl. hierzu im Anschluß an BVerwGE 16, 340 auch dar Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1965 - BVerwG VI C 102.63 -).

    Dies gebietet - wie Bachof in einer kritischen Besprechung der Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] (vgl. Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Band II, Nr. 391 S. 370 ff.) mit Recht betont hat - nicht zuletzt der Zweck der gesetzlichen Regelung, der "insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen gerichtet ist, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben" (vgl. BVerwGE 16, 340 [342]).

  • BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 32.63

    Entlassung eines Berufssoldaten wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67
    Nach seiner Auffassung hat das Berufungsgericht - möglicherweise in Verkennung der in BVerwGE 16, 340 und 17, 1 entwickelten Rechtsgrundsätze - keine eindeutigen Feststellungen darüber getroffen, ob der Kläger zum gleichen Zeitpunkt zum Inspektor ernannt worden wäre, wenn die Behörde das Fehlen der Inspektoren-Prüfung gekannt hätte.

    Nach BVerwGE 16, 340 (342, 343) [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61]genügt es für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs bei der Anwendung des - mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG wörtlich übereinstimmenden - § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG, wenn die Ernennungsbehörde - in der Person des Dezernenten oder des maßgeblich an der Entscheidung beteiligten Sachbearbeiters (vgl. BVerwGE 11, 61 [63]) - bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (vgl. in diesem Sinne auch die den inhaltsgleichen § 46 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes betreffende Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] [3]).

    Dies gebietet - wie Bachof in einer kritischen Besprechung der Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] (vgl. Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Band II, Nr. 391 S. 370 ff.) mit Recht betont hat - nicht zuletzt der Zweck der gesetzlichen Regelung, der "insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen gerichtet ist, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben" (vgl. BVerwGE 16, 340 [342]).

  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 193.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67
    Nach BVerwGE 16, 340 (342, 343) [BVerwG 12.09.1963 - II C 195/61]genügt es für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs bei der Anwendung des - mit § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG wörtlich übereinstimmenden - § 12 Abs. 1 Nr. 1 BBG, wenn die Ernennungsbehörde - in der Person des Dezernenten oder des maßgeblich an der Entscheidung beteiligten Sachbearbeiters (vgl. BVerwGE 11, 61 [63]) - bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, Abstand genommen hätte (vgl. in diesem Sinne auch die den inhaltsgleichen § 46 Abs. 2 Nr. 2 des Soldatengesetzes betreffende Entscheidung BVerwGE 17, 1 [BVerwG 26.09.1963 - VIII C 32/63] [3]).
  • BVerwG, 21.10.1965 - VI C 102.63

    Streit über die Rücknahme der Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67
    Dabei ist es nur rechtserheblich, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung abgesehen haben würde, nicht jedoch, wie sie bei richtiger Auslegung der Laufbahnbestimmungen hätte verfahren können oder sollen (vgl. hierzu im Anschluß an BVerwGE 16, 340 auch dar Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1965 - BVerwG VI C 102.63 -).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Hinsichtlich der Kausalität zwischen der Täuschungshandlung und der Ernennung bei Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 HBG ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 16, 340 [342 f.]; 17, 1 [3]; 31, 1) mit Recht davon ausgegangen, daß allein rechtserheblich ist, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung des Klägers zum Beamten auf Lebenszeit abgesehen haben würde.
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Er ist insbesondere auf die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auch auf die Reinhaltung des öffentlichen Dienstes von Personen gerichtet, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (stRspr, vgl. u.a. BVerwGE 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines

    Durch die Rücknahme der Ernennung soll die Entschließungsfreiheit wiederhergestellt und dem berufspolitischen Interesse an der Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben, Rechnung getragen werden (vgl. BVerwGE 12, 42 [45]; 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).
  • LAG Nürnberg, 24.08.2005 - 9 Sa 400/05

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Rücknahme der Ernennung zum

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.10.1968 (Az.: VI C 95.67, BVerwGE 31, 1) auch noch 14 Jahre nach Erschleichung der Ernennung die Rücknahme für zulässig erklärt und in der weiteren Entscheidung vom 29.07.1998 (Az.: 2 B 63/98, DVBl 1999, 319) klargestellt, dass die negativen rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Rücknahmeentscheidung wegen des zwingenden Charakters der gesetzlichen Rücknahmeregelung nicht deren Unverhältnismäßigkeit begründen können.
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Daß Erfahrungssätze revisibel sind, entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 9, 102 [103] und 31, 1 [3]).
  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die

    Hierzu war der Kläger aber schon auf Grund seiner vorangegangenen positiven Täuschungshandlung dem Beklagten gegenüber verpflichtet (vgl. Urteile vom 11. März 1965 - BVerwG II C 47.62 - [Buchholz BVerwG 232, § 12 BBG Nr. 11] und vom 25. Oktober 1968 - BVerwG VI C 95.67 - [Buchholz BVerwG 232, § 12 BBG Nr. 15]).

    Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LBG dient ebenso wie die inhaltsgleichen Vorschriften anderer Beamtengesetze dem Schutze der Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde und der Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen, die durch unlauteres Verhalten diese Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (vgl. BVerwGE 16, 340 [342] und 31, 1 [4]).

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich war, wenn sich feststellen lässt, dass die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer Verwaltungspraxis, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen und zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt hätte (vgl. BVerwGE 31, 1; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 2 B 63.98 -, DVBl 1999, S. 319 ; Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 2 B 100.98 -, Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 20; Urteil vom 10. Juni 1999 - 2 C 20.98 -, ZBR 2000, S. 37 ; vgl. auch Woydera/Summer, Sächsisches Beamtengesetz, Stand: Juli 2001, § 15 Anm. 3 c).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 40/92

    Amtsenthebung eines Anwaltsnotars wegen Herbeiführung seiner Bestellung durch

    Die Ernennung (bzw. Bestellung) ist im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LBG NW durch die arglistige Täuschung herbeigeführt, wenn die Ernennungsbehörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, tatsächlich Abstand genommen hätte (BVerwGE 16, 240, 342 [BVerwG 22.07.1963 - VI C 104/61]; 17, 1, 3; 31, 1; Schütz aaO, Rdnr. 7).

    Dieser ist auf die Wiederherstellung der Entscheidungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auf die Befreiung des Berufsbeamtentums (bzw. hier des Notaramtes) von Personen gerichtet, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (BVerwGE 12, 42, 45; 16, 340, 342; 31, 1, 4; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 50/78 = RiA 1980, 196, 197; Schütz aaO, Rdnr. 3).

  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

    Andererseits und unabhängig davon ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine arglistige Täuschung schon dann für die Ernennung ursächlich, wenn sich feststellen läßt, daß die Behörde bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Ernennung jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen hätte (z.B. BVerwGE 31, 1).
  • OVG Thüringen, 15.05.1997 - 2 EO 260/95

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beamter auf Probe; Rücknahme

    Rechtserheblich ist grundsätzlich nur, ob die Ernennungsbehörde ohne die Täuschung tatsächlich, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer damaligen Verwaltungspraxis, von der Ernennung abgesehen hätte, nicht aber, wie sie bei richtiger Auslegung der beamtenrechtlichen Bestimmungen hätte verfahren können oder sollen (vgl. BVerwGE 31, 1).

    Hierauf kann sich der Antragsteller aber nicht erfolgreich berufen, denn es kommt - wie das Bundesverwaltungsgericht zu Recht entschieden hat - nicht darauf an, wie die Behörde bei richtiger Auslegung der beamtenrechtlichen Bestimmungen hätte verfahren können oder sollen (vgl. BVerwGE 31, 1).

  • VG Meiningen, 29.05.2006 - 1 K 58/02

    Recht der Landesbeamten; Nichteinhaltung der Frist für die Rücknahme einer

  • VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05

    Recht der Landesbeamten; Rücknahme der Ernenung wegen unwahrer Angaben über eine

  • BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98

    Voraussetzungen für die Rückanhme einer Ernennung zum Beamten - Herbeiführung der

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 B 82.83

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Rücknahme einer Ernennung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2008 - 2 A 11027/07

    Lebenszeiternennung einer Beamtin im Strafvollzug durfte zurückgenommen werden

  • OVG Sachsen, 26.10.2006 - 2 BS 200/06

    Beschwerde von Eislauftrainer Ingo Steuer hat vor dem SächsOVG keinen Erfolg

  • BVerwG, 19.02.1969 - VI B 17.68

    Nichtzulassung der Revision mangels Divergenz - Verletzung der gerichtlichen

  • VG Stade, 16.07.2004 - 3 A 1793/03

    Klage gegen die Entlassung aus der Bundeswehr; Falsche Angaben im Antrag auf

  • OVG Brandenburg, 10.09.1998 - 2 A 266/96

    Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit / Amt für Nationale Sicherheit

  • BVerwG, 19.01.1978 - 2 B 2.78

    Auswirkung unrichtiger Angaben bei der Einstellung als Lehrerin - Zeitpunkt der

  • BVerwG, 08.08.1969 - II B 23.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.10.1976 - 1 B 187.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Magdeburg, 15.06.2010 - 5 A 158/09

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen verschwiegenen Ermittlungsverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.1994 - 2 S 130/94
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