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   BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99   

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https://dejure.org/2003,2809
BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99 (https://dejure.org/2003,2809)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2003 - VI R 10/99 (https://dejure.org/2003,2809)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2003 - VI R 10/99 (https://dejure.org/2003,2809)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AO 1977 § 42; ; EStG § 40a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 42; EStG § 40a
    Rückgängigmachung einer Lohnsteuer-Pauschalierung

  • datenbank.nwb.de

    Wechsel von der Pauschalierung des Arbeitslohns zur Regelbesteuerung nach Ablauf des Kj

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässiger Wechsel von der Pauschalierung des Arbeitslohns zur Regelbesteuerung nach Ablauf des Kalenderjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Ehegatten-Arbeitsvertrag - Rückgängigmachung der Lohnsteuer-Pauschalierung

  • IWW (Kurzinformation)

    Rückgängigmachung der Lohnsteuer-Pauschalierung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückgängigmachung der Pauschalversteuerung des Arbeitslohns der angestellten Ehefrau nach Ablauf des Kalenderjahres durch den Arbeitgeber; Erreichung einer niedrigeren Steuerbelastung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 40 a, EStG § 38 a, AO 1977 § 42
    Aushilfe; Pauschalierung; Regelbesteuerung; Widerruf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 186
  • BB 2004, 260
  • DB 2004, 361
  • BStBl 2004, 195
  • BStBl II 2004, 195
  • NZA-RR 2004, 544
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.12.1991 - VI R 32/89

    Zum Gestaltungsmißbrauch bei Wechsel zwischen Lohnsteuerabzug nach den Merkmalen

    Auszug aus BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99
    Das Finanzgericht (FG) entschied unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Dezember 1991 VI R 32/89 (BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695), ein Wechsel zwischen Pauschalbesteuerung und normalem Lohnsteuerabzug laufe der Zielrichtung des § 40a EStG zuwider --sofern nicht das Arbeitsverhältnis dazu Veranlassung gebe--, weil er zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand des Arbeitgebers führe.

    Er kann von der Pauschalierung zur Lohn-Regelbesteuerung übergehen, sofern kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt (BFH-Urteil in BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695) und die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist (§ 169 Abs. 1 Satz 1 AO 1977).

    c) Ein Wechsel der Besteuerungsart ist als Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO 1977 anzusehen, wenn er während eines Kalenderjahres mit dem alleinigen Ziel erfolgt, die jeweiligen Vorteile der Besteuerungsarten zu kombinieren und durch Ausnutzung der mit den Lohneinkünften zusammenhängenden Freibeträge für einen Teil des Lohnes einer Besteuerung zu entgehen (BFH-Urteil in BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695).

    d) Eine darüber hinausgehende Einschränkung der Änderungsmöglichkeiten lässt sich --entgegen der Auffassung von FA und FG-- nicht allein mit der Zielrichtung des § 40a EStG begründen, dem Arbeitgeber durch ein vereinfachtes Verfahren die Lohnsteuererhebung zu erleichtern (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695).

  • FG Brandenburg, 16.07.1998 - 4 K 1917/97

    Beurteilung des Übergangs vom Lohnsteuerabzug auf Grundlage einer Lohnsteuerkarte

    Auszug aus BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99
    Eine missbräuchliche Ausnutzung der Vorteile beider Besteuerungsarten wird dagegen verneint, wenn der Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres die zunächst vorgenommene Lohnsteuer-Pauschalierung rückgängig macht (h.M.; vgl. FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 16. Juli 1998 4 K 1917/97 L, EFG 1998, 1409; Blümich/ Heuermann, a.a.O., § 40a EStG Rdnr. 9; Trzaskalik in Kirchhof/ Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 40a Rdnr. B 5; Wagner in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 40a EStG Anm. 6).
  • BFH, 03.02.1987 - IX R 255/84

    Zulässigkeit des Wechsels der Veranlagungsart durch den Steuerpflichtigen und

    Auszug aus BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99
    b) Solange der Vorbehalt der Nachprüfung wirksam ist, kann der Arbeitgeber grundsätzlich die Wahl der Besteuerungsart ändern (vgl. BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV 1987, 751 zum Wechsel der Veranlagungsart).
  • FG Hessen, 05.11.1998 - 11 K 969/98

    Pauschalversteuerung; Lohnsteuer; Nachforderung; Einkommensteuerveranlagung;

    Auszug aus BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 474 veröffentlicht.
  • BFH, 28.03.1979 - I R 59/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision

    Auszug aus BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99
    Die Revision wurde mit ihrer Zulassung durch das FG nachträglich statthaft; es ist daher --entgegen der Auffassung des FA-- unschädlich, dass sie gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde (BFH-Urteil vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650).
  • BFH, 24.09.2015 - VI R 69/14

    Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung

    Das Wahlrecht wird vielmehr durch die Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt (Blümich/ Thürmer, § 40 EStG Rz 86; Paetsch in Frotscher, a.a.O., § 40 Rz 41; zur Pauschalierung nach § 40a EStG ebenso BFH-Urteil vom 26. November 2003 VI R 10/99, BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195).
  • FG Köln, 29.08.2018 - 3 K 1205/18

    Einkommensteuer: Versteuerung eines geldwerten Vorteils für die private Nutzung

    Es besteht jedoch ein Wahlrecht des Arbeitgebers auf Pauschalierung, welches durch die Anmeldung der mit einem Pauschsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt wird (vgl. BFH, Urteil vom 24.09.2015 VI R 69/14, BFHE 251, 247,BStBl II 2016, 176; Schmidt/Krüger, 37. Aufl. 2018, § 40, Rz. 11; Kirchhof/Eisgrüber, 17. Aufl. 2018, § 40, Rz. 18; zur Pauschalierung nach § 40a EStG ebenso BFH, Urteil vom 26.11.2003 VI R 10/99, BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195).
  • BFH, 15.07.2004 - III R 66/98

    Gestaltungsmissbrauch - widersprüchliche Ausübung von Gestaltungsrechten

    Das Steuergesetz kann auch dadurch umgangen werden, dass aufgrund der missbräuchlichen Gestaltung das Entstehen oder die Fälligkeit der Steuerschuld hinausgeschoben (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1991 XI R 40/89, BFHE 166, 550, und vom 26. November 2003 VI R 10/99, BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195) oder --wie hier-- die Durchsetzung der festgesetzten Steuer zeitweilig oder dauerhaft vereitelt wird.

    c) Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn der Steuerpflichtige von einzelnen im Steuergesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch macht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195).

  • BFH, 24.01.2006 - VI B 123/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; ausgelaufenes Recht

    Letztlich ist die Behauptung des Klägers, die Vorentscheidung widerspreche der Entscheidung des BFH vom 26. November 2003 VI R 10/99 (BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195), nicht schlüssig.

    Der Umstand, dass das Wahlrecht des Arbeitgebers in zeitlicher Hinsicht nur unter Beachtung des § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG ausgeübt werden kann, war im BFH-Urteil in BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195 --anders als im Streitfall-- nicht von Belang (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Oktober 2001 VI R 36/96, BFH/NV 2002, 340).

  • FG Nürnberg, 16.10.2014 - 6 K 178/13

    Unzulässigkeit des Wechsels von der Regelversteuerung zur Pauschalversteuerung

    Die Entscheidung, ob pauschaliert werden soll, liegt allein beim Arbeitgeber (allg. M., vgl. Urteil des BFH vom 26.11.2003, VI R 10/99, BStBl. II 2004, 195; Urteil des BAG vom 01.02.2006, 5 AZR 628/04, BFH/NV 2006, Beilage 4, 534; Wagner in Herrmann/Heuer/Raupach, 2010, § 40a, Anm. 6, 17, 35; Drenseck in Schmidt, 2011, § 40a, Rz. 1).

    17 Die Wahl des Arbeitgebers zwischen Pauschalierung und Regelbesteuerung erfolgt in der Lohnsteueranmeldung, § 41a EStG (Urteil des BFH vom 26.11.2003, VI R 10/99, BStBl. II 2004, 195; Thürmer in Blümisch, 2013, § 40a EStG, Rz. 36).

  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2008 - 8 K 57/04

    Versicherungsansprüche auf das Leben oder den Todesfall eines Mitunternehmers

    Das Steuergesetz kann auch dadurch umgangen werden, dass aufgrund der missbräuchlichen Gestaltung das Entstehen oder die Fälligkeit der Steuerschuld hinausgeschoben wird (BFH-Urteile vom 18. Dezember 1991 XI R 40/89, BFHE 166, 550, vom 26. November 2003 VI R 10/99, BFHE 204, 186, BStBl II 2004, 195 und vom 15.07.2004 III R 66/98, BFH/NV 2005, 186 m.w.N.).
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