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   BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10   

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https://dejure.org/2012,41318
BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10 (https://dejure.org/2012,41318)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2012 - VI R 102/10 (https://dejure.org/2012,41318)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - VI R 102/10 (https://dejure.org/2012,41318)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Ausbildung

  • openjur.de

    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Ausbildung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 63 Abs 1 S 2, FGO § 118 Abs 2, FGO § 90 Abs 2
    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Ausbildung

  • Bundesfinanzhof

    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Ausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 63 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 118 Abs 2 FGO, § 90 Abs 2 FGO
    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Ausbildung

  • IWW
  • rewis.io

    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Ausbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung während eines Au-Pair-Auslandsaufenthalts eines volljährigen Kindes

  • datenbank.nwb.de

    Auslandssprachaufenthalte im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses als Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Au-Pair-Auslandsaufenthalt als Ausbildung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeldberechtigung während eines Au-Pair-Auslandsaufenthalts eines volljährigen Kindes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 380
  • FamRZ 2013, 381
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.03.2012 - III R 58/08

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung - Mindestanforderungen an

    Auszug aus BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10
    Bei weniger als durchschnittlich zehn Wochenstunden können ausnahmsweise einzelne Monate gleichwohl als Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie --z.B. infolge von Blockunterricht oder Lehrgängen-- durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt werden (BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 58/08, BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743).

    Dies kann z.B. darauf beruhen, dass Einzelunterricht oder fachlich orientierter Sprachunterricht (z.B. Englisch für Juristen) erteilt wird oder das Kind Vorträge in der Fremdsprache hält (BFH-Urteil in BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743, m.w.N.).

    d) Bezwecken der Auslandsaufenthalt und der Sprachunterricht, ein gutes Ergebnis in einem für die Zulassung zum Studium oder zu einer anderweitigen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest zu erlangen (z.B. TOEFL oder IELTS), oder wird ein Auslandsaufenthalt von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorausgesetzt, so kann ein Auslandsaufenthalt ebenfalls als Berufsausbildung zu qualifizieren sein, obwohl weniger als zehn Wochenstunden Sprachunterricht erteilt werden (BFH-Urteil in BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743).

    Denn derartige Vorteile können auch durch eine vorübergehende Berufstätigkeit im Ausland oder längere Besuche bei im Ausland lebenden Verwandten erreicht werden, die ebenfalls nicht als Berufsausbildung eingestuft werden könnten (BFH-Urteil in BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743).

    Im Übrigen berücksichtigen einige Hochschulen und Arbeitgeber bei der Bewerberauswahl auch die Ausübung von Mannschaftssportarten oder Leistungssport sowie soziales oder politisches Engagement von Jugendlichen, weil sie Kooperationsfähigkeit, Initiative oder Leistungsbereitschaft indizieren; um eine Berufsausbildung handelt es sich indessen bei der Mitgliedschaft in einer Sportmannschaft oder der Mitarbeit in einer Hilfsorganisation oder der Jugendorganisation einer politischen Partei unzweifelhaft nicht (BFH-Urteil in BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743).

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 28/07

    Steuerhinterziehung durch bewusste Nichterklärung von Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10
    Seine Sachverhaltswürdigung bindet den BFH nach § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie verfahrensfehlerfrei zustande gekommen ist und nicht gegen allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt, und zwar auch dann, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (BFH-Urteil vom 29. April 2008 VIII R 28/07, BFHE 220, 332, BStBl II 2009, 842).
  • BFH, 15.03.2012 - III R 82/10

    Au-pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

    Auszug aus BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10
    Sie wurden nicht im Rahmen einer anerkannten Form der Berufsausbildung belegt, sollten nicht zu einem fachlich anerkannten Abschluss führen und waren für das anschließend im Inland betriebene Studium ohne Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 82/10, BFH/NV 2012, 1588).
  • BFH, 09.06.1999 - VI R 33/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10
    Zwecks Abgrenzung von längeren Urlauben und sonstigen Auslandsaufenthalten, etwa zur Persönlichkeitsbildung --z.B. zur Verbesserung der Selbständigkeit oder um andere Länder und Kulturen kennenzulernen--, werden Sprachaufenthalte im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses nach ständiger Rechtsprechung daher nur dann als Berufsausbildung angesehen, wenn sie von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet werden, der nach seinem Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt und grundsätzlich mindestens zehn Wochenstunden umfassen muss (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701).
  • BFH, 19.02.2002 - VIII R 83/00

    Ein Geschichtskurs von wöchentlich 2 1/2 Zeitstunden im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10
    b) Nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausbildung für einen Beruf (BFH-Entscheidungen vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256; vom 14. September 2009 III B 119/08, BFH/NV 2010, 34).
  • BFH, 31.08.2006 - III B 39/06

    Kindergeld: Au-pair-Tätigkeit als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10
    b) Nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausbildung für einen Beruf (BFH-Entscheidungen vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256; vom 14. September 2009 III B 119/08, BFH/NV 2010, 34).
  • BFH, 27.08.2008 - III R 88/07

    Verlängerung des Kindergeldes wegen Wehrdienstes

    Auszug aus BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10
    Ein Au-pair-Verhältnis dient regelmäßig nicht der Ausbildung; es schließt die Berücksichtigung eines Kindes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG wegen einer anderweitigen Ausbildung jedoch ebenso wenig aus wie ein neben der Ausbildung bestehendes Wehrdienstverhältnis (vgl. BFH-Urteil vom 27. August 2008 III R 88/07, BFH/NV 2009, 132).
  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10
    Die Ausbildungsmaßnahme braucht Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch zu nehmen (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298).
  • BFH, 14.09.2009 - III B 119/08

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Sprachaufenthalts im Ausland als

    Auszug aus BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10
    b) Nicht jeder Auslandsaufenthalt, der zu einer Verbesserung der Kenntnisse in der jeweiligen Landessprache führt, erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Ausbildung für einen Beruf (BFH-Entscheidungen vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469; vom 31. August 2006 III B 39/06, BFH/NV 2006, 2256; vom 14. September 2009 III B 119/08, BFH/NV 2010, 34).
  • BFH, 26.08.2010 - III R 88/08

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

    Auszug aus BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10
    Sofern ein Kind dort z.B. eine Universität oder Fachschule besucht oder ein Praktikum zur Erlangung beruflicher Qualifikationen ableistet (BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26), kann es auch dann berücksichtigt werden, wenn zugleich ein Au-pair-Verhältnis besteht.
  • FG Sachsen-Anhalt, 10.11.2009 - 4 K 90/06

    Kein Kindergeldanspruch bei Au-pair-Aufenthalt der Tochter in den USA und Besuch

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Anhaltspunkte dafür, dass S sich im Streitzeitraum Januar 2012 bis August 2012 nicht ernsthaft und nachhaltig auf sein Berufsziel vorbereitet hatte (s. zu dieser Anforderung z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 2012 VI R 102/10, BFH/NV 2013, 366; vom 22. November 2012 V R 60/10, BFH/NV 2013, 531; Senatsurteil vom 22. Dezember 2011 III R 67/10, BFH/NV 2012, 930), wurden vom FG nicht festgestellt.

    So ist in ständiger Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass sich in Berufsausbildung befindet, wer "sein Berufsziel" noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 366, und in BFH/NV 2013, 531; Senatsurteil in BFH/NV 2012, 930).

    Wie bereits ausgeführt wurde, befindet sich ein Kind nur dann in Berufsausbildung, wenn es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, "sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet" (z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 366, und in BFH/NV 2013, 531; Senatsurteil in BFH/NV 2012, 930).

  • BFH, 08.09.2016 - III R 27/15

    Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld

    Denn anders als bei einem Sprachunterricht im Ausland, ist bei einer Schul-, Universitätsausbildung oder einer sonstigen "klassischen" Ausbildung regelmäßig eine Abgrenzung zur "reinen Freizeitgestaltung oder zum bloßen Müßiggang" (FG München, Urteil vom 18. August 2010  10 K 2169/09, Rz 16) oder zu "längeren Urlauben oder sonstigen Auslandsaufenthalten, etwa zur Persönlichkeitsbildung" (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2012 VI R 102/10, BFH/NV 2013, 366, Rz 14) nicht erforderlich.
  • BGH, 18.03.2015 - XII ZB 74/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bemessung des Teilungsaufwands des

    Macht der Versorgungsträger demgegenüber geltend, dass ein Höchstbetrag von 500 EUR für seine Mischkalkulation nicht auskömmlich sei und trägt er in diesem Zusammenhang zu den durchschnittlich zu erwartenden Stückkosten der Teilung vor, zeichnet sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Tendenz ab, die absolute Obergrenze bei der Pauschalierung mit dem 1, 5-fachen des durchschnittlich zu erwartenden Aufwands anzusetzen (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1948, 1951; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 711, 713; OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 381; vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2014, 1703, 1706).
  • BFH, 22.02.2017 - III R 3/16

    Sprachaufenthalte im Ausland als Berufsausbildung

    Ein Unterschreiten dieser Grenze kann unschädlich sein, wenn mit dem Auslandsaufenthalt ein gutes Ergebnis in einem für die Zulassung zum Studium oder zu einer anderweitigen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest (z.B. TOEFL oder IELTS) angestrebt wird (BFH-Urteile vom 26. Oktober 2012 VI R 102/10, BFH/NV 2013, 366, Rz 16, und vom 15. März 2012 III R 58/08, BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743, Rz 13; vom 15. März 2012 III R 82/10, BFH/NV 2012, 1588, Rz 13).
  • BFH, 13.12.2018 - III R 25/18

    Besuch einer Missionsschule als Berufsausbildung

    Nur soweit der Auslandsaufenthalt von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorgeschrieben ist oder dazu dient, ein gutes Ergebnis in einem für die Zulassung zum angestrebten Studium oder zu einer anderweitigen Ausbildung erforderlichen Fremdsprachentest (z.B. TOEFL oder IELTS) zu erlangen (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2012 VI R 102/10, BFH/NV 2013, 366; Senatsurteile vom 15. März 2012 III R 82/10, BFH/NV 2012, 1588, Rz 13; vom 22. Februar 2017 III R 3/16, BFH/NV 2017, 1304), besteht der konkrete Bezug zu einem angestrebten Beruf.
  • BFH, 14.06.2016 - III B 132/15

    Begleitender Sprachunterricht als Berufsausbildung - Zeitlicher Umfang des

    Bei weniger als durchschnittlich zehn Wochenstunden können ausnahmsweise einzelne Monate gleichwohl als Berufsausbildung zu werten sein, wenn sie --z.B. infolge von Blockunterricht oder Lehrgängen-- durch intensiven, die Grenze von zehn Wochenstunden deutlich überschreitenden Unterricht geprägt werden (z.B. BFH-Urteil vom 26. Oktober 2012 VI R 102/10, BFH/NV 2013, 366, Rz 14).

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann ausnahmsweise auch das Unterschreiten dieser Grenze unschädlich sein, wenn etwa der Sprachkurs der üblichen Vorbereitung auf einen anerkannten Prüfungsabschluss dient und das Kind den Prüfungsabschluss anstrebt oder wenn Einzelunterricht in Verbindung mit umfänglicheren Vor- und Nacharbeiten erteilt wird oder neben dem Sprachunterricht zusätzliche fremdsprachenfördernde Aktivitäten (z.B. die Teilnahme an Vorlesungen oder das Halten von Vorträgen in der Fremdsprache) unternommen werden (z.B. BFH-Urteile in BFHE 198, 192, BStBl II 2002, 469, unter II.2.b bb bbb, m.w.N., und in BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701, unter 2.b; vgl. auch Senatsurteil in BFHE 237, 64, BStBl II 2012, 743, Rz 11 ff, m.w.N., und BFH-Urteil in BFH/NV 2013, 366, Rz 15 f.).

  • OLG Nürnberg, 15.04.2014 - 7 UF 1115/13

    Zur Wertermittlung und Teilung eines Anrechts der betrieblichen Altersvorsorge,

    Zwar wird im Rahmen einer Mischkalkulation von einigen Oberlandesgerichten in solchen Fällen zu Recht (bei niedriger Untergrenze) der Ansatz des 1, 5-fachen Durchschnitts der Teilungskosten als Ober- bzw. Kappungsgrenze zugelassen (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1948; OLG Stuttgart FamRZ 2012, 711, 713; OLG Düsseldorf FamRZ 2013, 381; a. A. Borth, Versorgungsausgleich, 7. Aufl., Rn. 665).
  • FG Niedersachsen, 17.04.2018 - 13 K 178/17

    Vorliegen einer zu berücksichtigenden Berufsausbildung bei Durchführung eines

    Denn anders als bei einem Sprachunterricht im Ausland, ist bei einer Schul-, Universitätsausbildung oder einer sonstigen "klassischen" Ausbildung regelmäßig eine Abgrenzung zur "reinen Freizeitgestaltung oder zum bloßen Müßiggang" (FG München, Urteil vom 18. August 2010 10 K 2169/09, Rz 16) oder zu "längeren Urlauben oder sonstigen Auslandsaufenthalten, etwa zur Persönlichkeitsbildung" (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2012 VI R 102/10, BFH/NV 2013, 366, Rz 14) nicht erforderlich.
  • FG Schleswig-Holstein, 18.01.2018 - 3 K 154/16

    Kindergeld: Anforderung an die Anerkennung einer Berufsausbildung -

    Denn anders als bei einem Sprachunterricht im Ausland, ist bei einer Schul-, Universitätsausbildung oder einer sonstigen "klassischen" Ausbildung regelmäßig eine Abgrenzung zur "reinen Freizeitgestaltung oder zum bloßen Müßiggang" (BFH-Urteil vom 08. September 2016 III R 27/15, BFHE 255, 202, BStBl. II 2017, 278; FG München, Urteil vom 18. August 2010 10 K 2169/09, juris) oder zu "längeren Urlauben oder sonstigen Auslandsaufenthalten, etwa zur Persönlichkeitsbildung" (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2012 VI R 102/10, BFH/NV 2013, 366) nicht erforderlich.
  • FG Niedersachsen, 23.04.2013 - 15 K 60/12

    Ausbildung eines volljährigen Kindes ohne Vollendung des 25. Lebensjahres als

    Die Ausbildungsmaßnahme braucht Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch zu nehmen (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteile vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298; vom 26. Oktober 2012 VI R 102/10, BFH/NV 2013, 366).
  • FG Thüringen, 26.08.2015 - 4 K 44/14

    Für die Annahme einer Berufsausbildung eines Kindes erforderlicher zeitlicher

  • FG München, 25.11.2014 - 12 K 1356/14

    Kindergeld zwischen der Beendigung der Schulausbildung und dem Beginn des

  • FG Saarland, 02.02.2014 - 2 K 1308/13

    Kindergeldanspruch: Sprachaufenthalt des Kindes im Ausland als Ausbildung

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2013 - 1 UF 104/11

    Anforderungen an die interne Teilung eines Rentenanrechts

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