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   BFH, 08.07.2010 - VI R 15/09   

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https://dejure.org/2010,2490
BFH, 08.07.2010 - VI R 15/09 (https://dejure.org/2010,2490)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2010 - VI R 15/09 (https://dejure.org/2010,2490)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - VI R 15/09 (https://dejure.org/2010,2490)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel

  • openjur.de

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5
    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel

  • Bundesfinanzhof

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG 2002
    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel

  • ra.de
  • rewis.io

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute Begründung einer doppelten Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort in einer dazu schon früher genutzten Wohnung; Beendigung einer doppelten Haushaltsführung mit Aufgabe der Haushaltsführung in der Wohnung am Beschäftigungsort

  • datenbank.nwb.de

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort bedingt keinen Wohnungswechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erneute Begründung einer doppelten Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort in einer dazu schon früher genutzten Wohnung; Beendigung einer doppelten Haushaltsführung mit Aufgabe der Haushaltsführung in der Wohnung am Beschäftigungsort

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erneute doppelte Haushaltsführung bedingt keinen Wohnortwechsel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Erneute doppelte Haushaltsführung am früheren Beschäftigungsort

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Doppelte Haushaltsführung
    Begründung einer doppelten Haushaltsführung
    Berufliche Veranlassung
    Einzelfälle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 230, 358
  • NZA 2010, 1340
  • FamRZ 2010, 1980
  • BB 2010, 2661
  • DB 2010, 2314
  • BStBl II 2011, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Köln, 11.12.2008 - 15 K 3336/08

    Steuerliche Berücksichtigung von Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand als

    Auszug aus BFH, 08.07.2010 - VI R 15/09
    Der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 822 veröffentlichten Gründen insoweit statt, als es eine Wiederbegründung der doppelten Haushaltsführung in A mit Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate anerkannte.
  • BFH, 24.05.2007 - VI R 47/03

    Doppelte Haushaltsführung bei gleichzeitiger Beschäftigung am Hauptwohnsitz

    Auszug aus BFH, 08.07.2010 - VI R 15/09
    Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Mai 2007 VI R 47/03, BFHE 218, 174, BStBl II 2007, 609).
  • BFH, 16.11.2005 - VI R 12/04

    Verpflegungsmehraufwendungen wegen Auswärtstätigkeit bei vorübergehenden

    Auszug aus BFH, 08.07.2010 - VI R 15/09
    Denn der Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung während der Dreimonatsfrist ist generell von der konkreten Verpflegungssituation unabhängig (BFH-Urteil vom 16. November 2005 VI R 12/04, BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 7/13

    Doppelte Haushaltsführung: Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen, § 9

    Ein Einzelnachweis von Verpflegungsmehraufwendungen entfällt und es ist auch ohne Bedeutung, ob überhaupt ein erhöhter Verpflegungsmehraufwand anfällt (vgl. Senatsurteile vom 8. Juli 2010 VI R 15/09, BFHE 230, 358, BStBl II 2011, 47; vom 16. November 2005 VI R 12/04, BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267; vom 10. April 2002 VI R 154/00, BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779; vom 11. Mai 2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782; vom 13. Dezember 2007 VI R 73/06, BFH/NV 2008, 936).

    Unter Heranziehung dieser Erwägungen hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass Verpflegungsmehraufwendungen in den ersten drei Monaten geltend gemacht werden können, wenn ein Steuerpflichtiger nach Beendigung einer doppelten Haushaltsführung in der schon früher genutzten Wohnung erneut eine doppelte Haushaltsführung begründet (Senatsurteil in BFHE 230, 358, BStBl II 2011, 47).

    Dementsprechend kommt es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats gerade nicht darauf an, ob überhaupt ein erhöhter Verpflegungsmehrbedarf angefallen ist und ob dem Kläger die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort bekannt war (vgl. Senatsurteile in BFHE 230, 358, BStBl II 2011, 47; in BFHE 212, 64, BStBl II 2006, 267; in BFHE 198, 559, BStBl II 2002, 779; in BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782, und in BFH/NV 2008, 936).

  • FG Düsseldorf, 09.01.2013 - 15 K 318/12

    Erweiterung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter

    Ergänzend verweisen sie auf die Entscheidung des BFH vom 08.07.2010 VI R 15/09, -Bundessteuerblatt- BStBl II 2011, 47, gemäß der es für die Abziehbarkeit von Verpflegungsmehraufwendungen nicht darauf ankomme, ob dem Steuerpflichtigen die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort bekannt gewesen sei.

    Der BFH ließ den wiederholten Abzug der Pauschbeträge mit der Begründung zu, dass es für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen nicht darauf ankomme, ob dem Kläger die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort bekannt gewesen sei; der Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung während der Dreimonatsfrist sei generell von der konkreten Verpflegungssituation unabhängig (BFH-Urteil vom 08.07.2010 VI R 15/09, BStBl II 2011, 47 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 12/04, BStBl II 2006, 267; so auch Zimmer in Littmann/Bitz/Pust, EStG, § 9 Rn. 1100).

    Entgegen der in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung des Beklagten steht dem nicht entgegen, dass in dem vom BFH (Urteil vom 08.07.2010 VI R 15/09, a. a. O.) entschiedenen Fall der Beendigung und Neubegründung einer doppelten Haushaltsführung die Zweitwohnung einige Monate (zehn) ungenutzt geblieben war.

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 7 K 7098/14

    Zum Lebensmittelpunkt beiderseits berufstätiger Ehegatten

    Denn der Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung während der Dreimonatsfrist ist generell von der konkreten Verpflegungssituation unabhängig (BFH, Urteil vom 08.07.2010 VI R 15/09, BStBl II 2011, 47, II. 1., 2. der Gründe m. w. N.).
  • FG Hamburg, 09.07.2014 - 3 K 237/13

    Einkommensteuer: Verpflegungsmehraufwand und regelmäßige Arbeitsstätte des

    Bis zum Ablauf der Dreimonatsfrist soll die Abzugsmöglichkeit aber generell von der konkreten Verpflegungssituation und dem tatsächlichen Entstehen eines Verpflegungsmehraufwandes unabhängig sein und auch bestehen, wenn die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort dem Steuerpflichtigen bekannt ist (BFH-Urteile vom 08.07.2010 VI R 15/09, BFHE 230, 358, BStBl II 2011, 47; vom 11.05.2005 VI R 7/02, BFHE 209, 502, BStBl II 2005, 782).
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