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   BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00   

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https://dejure.org/2002,1454
BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00 (https://dejure.org/2002,1454)
BFH, Entscheidung vom 10.04.2002 - VI R 154/00 (https://dejure.org/2002,1454)
BFH, Entscheidung vom 10. April 2002 - VI R 154/00 (https://dejure.org/2002,1454)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungspauschale - Regelungsverständnis der Verwaltung - Auslegung - Verwaltungsanweisung - Gesetzesauslegender Charakter - Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen - Fahrtätigkeit - Bestimmtes Berufsbild

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3; ; EStG § 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 Nr. 5 S. 3 § 9 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gewährung von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Gewährung von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, LStR Abschn 37 Abs 5
    Fahrtätigkeit; Sanitäter; Verpflegungsmehraufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 559
  • NVwZ 2002, 1407
  • BB 2002, 1138
  • DB 2002, 1139
  • BStBl II 2002, 779
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 2104/99

    Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Zurückweisung der Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00
    Eine Fristversäumung ist unverschuldet, wenn sie auf einer Verzögerung bei der Postbeförderung beruht (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, statt aller vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG-, Beschluss vom 25. September 2000 1 BvR 2104/99, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2001, 1566, m.w.N.).
  • BFH, 20.11.1987 - VI R 6/86

    Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen, die im üblichen

    Auszug aus BFH, 10.04.2002 - VI R 154/00
    Bereits zu diesen hat die Rechtsprechung ausgeführt, dass nicht die abstrakten Merkmale eines bestimmten Berufsbildes entscheidend sind; maßgebend ist vielmehr der konkrete Einsatz des Arbeitnehmers im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers (BFH-Urteil vom 20. November 1987 VI R 6/86, BFHE 152, 232, BStBl II 1988, 443).
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