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BFH, 14.08.1981 - VI R 190/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 190/78
NV: Ein 14, 5 qm großes, in einer 79 qm großen Wohnung belegenes Zimmer, das mit einer Bücherschrankwand, einem Klappbett, einem Sessel sowie einem Schreibtisch mit Stuhl eingerichtet ist, kann bei einer unverheirateten Fachlehrerin für Kunst als Arbeitszimmer zu beurteilen sein (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.1964 IV 168/63 S sowie BFH-Beschlüsse vom 10.3.1970 VI B 69/69 und vom 19.10.1970 GrS 2/70).2. - BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S
Aufwendungen für einzelne Räume einer Wohnung als Betriebsausgaben - …
Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 190/78
NV: Ein 14, 5 qm großes, in einer 79 qm großen Wohnung belegenes Zimmer, das mit einer Bücherschrankwand, einem Klappbett, einem Sessel sowie einem Schreibtisch mit Stuhl eingerichtet ist, kann bei einer unverheirateten Fachlehrerin für Kunst als Arbeitszimmer zu beurteilen sein (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.1964 IV 168/63 S sowie BFH-Beschlüsse vom 10.3.1970 VI B 69/69 und vom 19.10.1970 GrS 2/70).2. - BFH, 10.03.1970 - VI B 69/69
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Studienrats für ein häusliches …
Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 190/78
NV: Ein 14, 5 qm großes, in einer 79 qm großen Wohnung belegenes Zimmer, das mit einer Bücherschrankwand, einem Klappbett, einem Sessel sowie einem Schreibtisch mit Stuhl eingerichtet ist, kann bei einer unverheirateten Fachlehrerin für Kunst als Arbeitszimmer zu beurteilen sein (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.1964 IV 168/63 S sowie BFH-Beschlüsse vom 10.3.1970 VI B 69/69 und vom 19.10.1970 GrS 2/70).2. - BFH, 24.10.1972 - VIII R 8/69
Kein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung
Auszug aus BFH, 14.08.1981 - VI R 190/78
NV: Eine hinreichende Bezeichnung eines Verfahrensmangels i.S. des § 120 Abs. 2 FGO bei Rüge mangelnder Sachverhaltsaufklärung (vgl. BFH-Urteil vom 24.10.1972 VIII R 8/69) ist nicht gegeben, wenn der Revisionskläger zwar behauptet, es sei auf Grund der widersprüchlichen Angaben des Revisionsbeklagten eine weitere Sachverhaltsaufklärung geboten und auch möglich gewesen, der Revisionskläger die Widersprüche jedoch nicht näher bezeichnet und auch keine Beweismittel angegeben hat, die das FG unterlassen hat zu benutzen.
- BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01
Begriff des häuslichen Arbeitszimmers
Einzelne "bürofremde" Gegenstände --wie eine Couch (BFH-Urteile vom 8. November 1956 IV 309/55 U, BFHE 64, 147, BStBl III 1957, 56; vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467), ein Klappbett (BFH-Urteil vom 14. August 1981 VI R 190/78, nicht veröffentlicht), Jagdwaffen und -trophäen (…BFH-Urteil vom 18. März 1988 VI R 49/85, BFH/NV 1988, 556) oder Musikinstrumente (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1988 VI R 18/86, BFHE 155, 310, BStBl II 1989, 356;… vom 30. April 1993 VI R 99/89, BFH/NV 1993, 722)-- hinderten die grundsätzliche Einordnung des Raumes als häusliches Arbeitszimmer nicht, auch wenn sie im Einzelfall als Anhaltspunkte für eine nicht nur untergeordnete private Mitbenutzung gewertet werden konnten. - BFH, 18.03.1988 - VI R 27/85
Berücksichtigungsfähigkeit von Aufwendungen für die eigene Wohnung bei den …
Nach einem vom Kläger erwähnten Urteil des Senats vom 14. August 1981 VI R 190/78, das nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist, ist es nicht ohne weiteres schädlich, wenn sich in einem Arbeitszimmer ein Klappbett befindet.