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   BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05   

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https://dejure.org/2006,698
BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05 (https://dejure.org/2006,698)
BFH, Entscheidung vom 22.06.2006 - VI R 21/05 (https://dejure.org/2006,698)
BFH, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - VI R 21/05 (https://dejure.org/2006,698)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 19 Abs. 1 Satz 1

  • juraforum.de

    Kostenlose Überlassung bürgerlicher Kleidung an Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19 Abs. 1 S. 1
    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

  • datenbank.nwb.de

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Bürgerliche Arbeitskleidung

  • IWW (Kurzinformation)

    Positive BFH-Entscheidung - Steuerfreie Überlassung von Arbeitskleidung

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Überlassung von Arbeitskleidung durch Arbeitgeber

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Berufsbekleidung und Mitarbeiter-Parkplätze sind steuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerfreie Überlassung von Arbeitskleidung bei betrieblichem Interesse des Arbeitgebers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bürgerliche Arbeitskleidung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurverfügungstellung von verschiedenen Kleidungsstücken zur Nutzung durch Verkaufspersonal als Vorteil im Sinne eines Arbeitslohns; Kleidungsstücke als typische Berufskleidung; Wechselwirkung zwischen der Intensität des eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers und ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kostenlose Kleidungsstücke für Mitarbeiter als Arbeitslohn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenlose bürgerliche Arbeitsbekleidung kann steuerfrei sein - Gestellung von Arbeitskleidung durch den Arbeitgeber nicht immer Arbeitslohn

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.9.2006)

    Bürgerliche Arbeitskleidung nicht immer steuerpflichtig

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Umsatzsteuer - Umsatzsteuer bei der Überlassung von Berufskleidung an ArbeitnehmerInnen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuer bei der Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Aktuelles BFH-Urteil - Umsatzsteuer bei der Überlassung von Arbeitskleidung an Arbeitnehmer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8, LStDV § 2 Abs 1 S 1
    Arbeitslohn; Eigenbetriebliches Interesse; Geldwerter Vorteil; Kleidung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 252
  • NZA 2006, 1346
  • BB 2006, 2234
  • DB 2006, 2440
  • BStBl II 2006, 915
  • NZA-RR 2007, 27
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).

    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu Lohnzuwendung (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1563; vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).

    Dies gilt auch für die Ausführungen des FG, der Wert der jeweiligen Ausstattung sei nicht so bemessen gewesen, dass die ausschließlich betriebliche Veranlassung der Aufwendungen in Frage stehe (vgl. zur Bedeutung des Werts auch Senatsurteil in BFH/NV 2006, 1563): Die in gewisser Weise uniformähnlichen, auch aus hygienischen Gründen angeschafften Kleidungsstücke seien weder besonders exklusiv noch teuer gewesen.

  • BFH, 11.03.1988 - VI R 106/84

    1. Im Rahmen eines Sicherheitswettbewerbs an Arbeitnehmer gezahlte Prämien sind

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (BFH-Urteil vom 11. März 1988 VI R 106/84, BFHE 153, 324, BStBl II 1988, 726).
  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu Lohnzuwendung (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1563; vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).
  • FG Berlin, 22.02.2005 - 7 K 4311/01

    Kostenlose Überlassung von Kleidungsstücken an Arbeitnehmer als geldwerter

    Auszug aus BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1344 veröffentlichten Gründen statt.
  • FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09

    Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in

    Etwas anderes ergibt sich hier auch nicht aus den BFH-Urteilen vom 17.09.1982 (VI R 75/79, a.a.O.) und vom 22.06.2006 (VI R 21/05, a.a.O.).

    Die Überlassung der während der Arbeitszeit zu tragenden uniformähnlichen bürgerlichen Kleidungsstücke in dem vom BFH zu Az. VI R 21/05 (a.a.O.) entschiedenen Fall stellte zudem auch keine besondere Bereicherung der betroffenen Personen dar.

  • BSG, 27.06.2019 - B 5 RS 2/18 R

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Intensität des eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers und dem Ausmaß der Bereicherung des Arbeitnehmers (stRspr BFH Urteile vom 22.6.2006 - VI R 21/05 - BFHE 214, 252 = BStBl II 2006, 915; vom 22.7.2008 - VI R 47/06 - BFHE 222, 448 = BStBl II 2009, 151; vom 21.1.2010 - VI R 51/08 - BFHE 228, 85 = BStBl II 2010, 700 = juris RdNr 14; vom 14.11.2013 - VI R 36/12 - juris RdNr 10) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2017 - L 1 RS 3/15

    Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Bundesländer (RS)

    Mit dem Bekleidungsgeld wurde jedoch nicht etwa der Zweck verfolgt, die Polizeibehörden nach außen durch einheitliche Kleidung zu repräsentieren (so etwa für den Fall einer während der Arbeitszeit zu tragenden einheitlichen bürgerlichen Kleidung: BFH, Urteil vom 22. Juni 2006, VI R 21/05).
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