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   BFH, 04.03.1977 - VI R 213/75   

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https://dejure.org/1977,335
BFH, 04.03.1977 - VI R 213/75 (https://dejure.org/1977,335)
BFH, Entscheidung vom 04.03.1977 - VI R 213/75 (https://dejure.org/1977,335)
BFH, Entscheidung vom 04. März 1977 - VI R 213/75 (https://dejure.org/1977,335)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsgeld - Sonderausgaben - Anrechnung als Sonderausgaben - Berufsausbildungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ein Unterhaltsgeld nach § 44 AFG ist auf die als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungsaufwendungen nicht anzurechnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 265
  • DB 1977, 1443
  • BStBl II 1977, 507
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.10.1966 - I 26/64

    Abzugsfähigkeit von Zinsen für Schulden, die zum Erwerb einer

    Auszug aus BFH, 04.03.1977 - VI R 213/75
    Hier sind also Ausgaben für die Berufsfortbildung und Einnahmen nach § 45 AFG nach Entstehung und Zweckbestimmung eng miteinander verbunden; die Ausgaben sind ursächlich und unmittelbar auf Vorgänge zurückzuführen, die die Einnahmen betreffen (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1966 I 26/64, BFHE 87, 243, BStBl III 1967, 92).
  • BFH, 07.12.1967 - IV R 33/67

    Steuerfreie öffentliche Zuschüsse - Wirtschaftlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BFH, 04.03.1977 - VI R 213/75
    Diese Einschränkung ergibt sich aus dem oben dargelegten Sinn des § 3 c EStG, der lediglich ungerechtfertigte Steuervorteile vermeiden will und durch diese Zweckbestimmung in seiner Anwendbarkeit begrenzt wird (ebenso Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 17. Aufl., Anm. 22 zu § 3 c EStG; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1967 IV R 33/67, BFHE 90, 433, BStBl II 1968, 149).
  • BFH, 09.11.1976 - VI R 139/74

    Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Studium entstehen, für das nach §

    Auszug aus BFH, 04.03.1977 - VI R 213/75
    Die Rechtsprechung (insbesondere Urteil des RFH vom 18. November 1942 VI 121/42, RStBl 1942, 1138) ging von der Erwägung aus, daß bei steuerfreien Einnahmen kein doppelter steuerlicher Vorteil durch Abzug der damit unmittelbar zusammenhängenden Ausgaben erzielt werden sollte (so auch das Urteil des BFH vom 9. November 1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207).
  • BFH, 11.02.1993 - VI R 66/91

    Werden neben dem Grundgehalt steuerfreie Auslandszulagen gezahlt, sind

    Ihre Anwendung setzt auch eine konkrete Zuordenbarkeit von Bezügen und Aufwendungen voraus, die im Einzelfall zu prüfen ist (BFH-Urteil vom 4. März 1977 VI R 213/75, BFHE 122, 265, BStBl II 1977, 507).
  • BFH, 13.10.2003 - VI R 71/02

    Aufwendungen für eine erstmalige, vom Arbeitsamt unterstützte Berufsausbildung

    Das Unterhaltsgeld i.S. des § 44 AFG (jetzt §§ 77, 153 SGB III) ist demgegenüber nicht nach § 3c EStG anzurechnen (Fortführung der Rechtsprechung aus dem BFH-Urteil vom 4. März 1977 VI R 213/75, BFHE 122, 265, BStBl II 1977, 507).

    Das Unterhaltsgeld i.S. des § 44 AFG (jetzt §§ 153, 77 SGB III) ist darüber hinaus aber nicht auf die als Werbungskosten anzuerkennenden Bildungsaufwendungen anzurechnen (Fortführung der Rechtsprechung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 1977 VI R 213/75, BFHE 122, 265, BStBl II 1977, 507).

  • BFH, 18.07.1980 - VI R 97/77

    Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Sonderausgaben - Arbeitslohn -

    Das Abzugsverbot des § 3 c EStG 1975 beruht auf der ständigen Rechtsprechung des Senats, nach der steuerfreie Einnahmen durch Abzug der damit unmittelbar zusammenhängenden Ausgaben nicht zu einem doppelten steuerlichen Vorteil führen dürfen (vgl. z. B. Urteil vom 4. März 1977 VI R 213/75, BFHE 122, 265, BStBl II 1977, 507).
  • FG Köln, 21.09.2000 - 7 K 8933/99

    Mobilitätshilfe keine anrechenbaren Bezüge

    Der Senat sieht sich mit dieser Entscheidung auch in Übereinstimmung mit der früheren Rechtsprechung des BFH zu § 45 des Arbeitsförderungsgesetzes ( AFG ), wonach steuerfreie Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit für Fahrtkosten oder Unterkunfts- und Verpflegungskosten bei Teilnahme an auswärtigen Maßnahmen zum Ausschluß des Abzuges der korrespondierenden Werbungskosten nach § 3 c EStG führen (vgl. BFH-Urteil vom 4.03.1977 VI R 213/75, BStBl II 1977, 507, 508).

    Die Vorschrift hat der Gesetzgeber eingeführt, um die langjährige Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes, wonach bei steuerfreien Einnahmen kein doppelter steuerlicher Vorteil durch Abzug der damit unmittelbar zusammenhängenden Ausgaben erzielt werden solle (vgl. BFH, BStBl II 1977, 507, 508 m. w. N.), abzusichern.

  • BFH, 04.03.1977 - VI R 168/75

    Unterhaltsgeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz mindert nicht die als

    Der Gesetzgeber hat bewußt darauf verzichtet, dieses Abzugsverbot generell auch auf Sonderausgaben zu erstrecken (vgl. Bericht der Einkommensteuer-Kommission, Schriftenreihe des BdF, Heft 7 S. 79), obwohl der zugrunde liegende Rechtsgedanke, nämlich einen doppelten Steuervorteil zu vermeiden (vgl. das Urteil des BFH vom 4. März 1977 VI R 213/75, BStBl II 1977, 507), auch bei Sonderausgaben gelten sollte.

    Wie der Senat im Urteil VI R 213/75 hervorgehoben hat, soll das Unterhaltsgeld nach § 44 AFG solche, nicht durch die auswärtige Unterbringung bedingten Unterhaltskosten abgelten.

  • BFH, 19.01.1990 - VI R 119/86

    Aufwendungen eines bei einem Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen

    Dieses Ergebnis entspricht schon der bisherigen Rechtsprechung des BFH (siehe zu vergleichbaren Fällen neben der bereits zitierten Entscheidung in HFR 1965, 507 insbesondere die Urteile in HFR 1966, 74, betreffend die Aufwendungen eines Stundenbuchhalters zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 25. März 1965 IV 339/64 U, BFHE 82, 305, BStBl III 1965, 357, betreffend die Aufwendungen eines Steuerbevollmächtigten zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung; vom 5. Oktober 1966 VI R 75/66, BFHE 87, 521, BStBl III 1967, 230, betreffend die Ausgaben eines Steuerassistenten zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; in BFHE 95, 433, BStBl II 1969, 433, betreffend die Ausgaben einer Bilanzbuchhalterin zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 9. November 1971 VI R 109/69, BFHE 103, 516, BStBl II 1972, 147, betreffend die Aufwendungen eines Angestellten eines Wirtschaftsprüfers zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 4. März 1977 VI R 213/75, BFHE 122, 265, BStBl II 1977, 507, betreffend die Ausgaben eines Angestellten in einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung; vom 4. August 1967 VI R 74/66, nicht veröffentlicht - NV -, betreffend die Kosten des Angestellten eines Steuerbevollmächtigten zur Vorbereitung auf die Steuerbevollmächtigtenprüfung; vom 9. Juli 1970 IV 167/65, NV, zu einem ähnlichen Sachverhalt).
  • BFH, 27.04.1993 - IX R 26/92

    Schuldzinsen, die als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Dementsprechend stellt der BFH in ständiger Rechtsprechung darauf ab, ob und inwieweit durch die Erstattung Werbungskosten ausgeglichen werden sollen (Urteile des BFH vom 9. November 1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207; vom 4. März 1977 VI R 213/75, BFHE 122, 265, BStBl II 1977, 507; vom 14. November 1986 VI R 226/80, BFHE 148, 457, BStBl II 1987, 385; vom 9. Juni 1989 VI R 33/86, BFHE 157, 526, BStBl II 1990, 119; vom 24. Oktober 1991 VI R 83/89, BFHE 165, 542, BStBl II 1992, 140).
  • BFH, 19.12.2003 - VI R 2/02

    WK-Abzug für Umschulung zum Steuerfachgehilfen

  • BFH, 30.01.1986 - IV R 247/84

    Vermutung - Nebenberufliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigung - Selbständige

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 3 K 377/01

    Einheitlicher und gesonderter Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für

  • FG Niedersachsen, 21.12.1999 - 9 K 444/92

    Aufwandsentschädigung für Tätigkeit im Beitrittsgebiet, Werbungskosten

  • BFH, 19.12.2003 - VI R 3/02

    Aufwendungen eines Biologielaboranten für eine Umschulung zum Steuerfachgehilfen

  • BFH, 28.01.1988 - IV R 186/85

    Werbungskostenpauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand sind um nach § 3 Nr. 12

  • BFH, 14.11.1986 - VI R 226/80

    Werbungskosten - Auslandstrennungsgeld - Doppelte Haushaltsführung -

  • BFH, 27.04.1990 - VI R 157/88

    Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten - Steuerliche Behandlung

  • FG Niedersachsen, 09.03.2005 - 3 K 10119/02

    Kürzung der Werbungskosten eines seines Wahlstation in New York ableistenden

  • BFH, 16.08.1979 - VI R 14/77

    Ausbildungskosten - Wirtschaftsfachschule - Betriebswirtschaft - Staatlich

  • FG Hamburg, 29.06.2001 - II 139/00

    Zur beruflichen Veranlassung von Aufwendungen eines wissenschaftlichen

  • FG Düsseldorf, 16.08.1999 - 14 K 3050/95

    Ausgaben in Verbindung mit steuerfreiem Mietzuschuss als Werbungskosten;

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