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   BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91   

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BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91 (https://dejure.org/1995,4107)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1995 - VI R 22/91 (https://dejure.org/1995,4107)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1995 - VI R 22/91 (https://dejure.org/1995,4107)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.12.1982 - I R 73/79

    Aufwendungen eines Geschäftsinhabers für eine fachlich organisierte einwöchige

    Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91
    Als gewichtige Indizien (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575) kommen einerseits die Organisation durch einen Fachverband für einen im wesentlichen gleichartigen (homogenen) Teilnehmerkreis mit konkretem Berufsbezug, also Abstellen auf die besonderen Belange des Berufs bzw. der speziellen Tätigkeit (BFH- Urteile vom 15. Dezember 1982 I R 73/79, BFHE 138, 40, BStBl II 1983, 409, und vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612) in Betracht -- berufliche Indizien -- und andererseits eine weit auseinandergezogene Reiseroute mit häufigem Ortswechsel und mit Besuch von Orten, die auch beliebte Ziele der Touristik darstellen -- private Indizien --.
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91
    Vielmehr genügt es für einen derartigen Ausschluß, wenn bei Reisen zu Informationszwecken das Hereinspielen der privaten Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteil vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).
  • BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88

    1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu

    Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91
    Als gewichtige Indizien (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575) kommen einerseits die Organisation durch einen Fachverband für einen im wesentlichen gleichartigen (homogenen) Teilnehmerkreis mit konkretem Berufsbezug, also Abstellen auf die besonderen Belange des Berufs bzw. der speziellen Tätigkeit (BFH- Urteile vom 15. Dezember 1982 I R 73/79, BFHE 138, 40, BStBl II 1983, 409, und vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612) in Betracht -- berufliche Indizien -- und andererseits eine weit auseinandergezogene Reiseroute mit häufigem Ortswechsel und mit Besuch von Orten, die auch beliebte Ziele der Touristik darstellen -- private Indizien --.
  • BFH, 18.02.1994 - VI R 53/93

    Sachzuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (§ 8 EStG )

    Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91
    Außerdem unternahm der Kläger die Reise mit einer Begleitperson (vgl. zur Ehefrau als Begleitperson BFH-Urteil vom 18. Februar 1994 VI R 53/93, BFH/NV 1994, 708).
  • BFH, 23.04.1992 - IV R 27/91

    Betriebsausgabenabzug von Fortbildungsveranstaltungskosten

    Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91
    Sofern bei der nämlichen Reise eindeutig abgrenzbare beruflich veranlaßte Teile mit nicht vernachlässigbaren privaten Teilen verbunden sind, können die Aufwendungen für Hin- und Rückreise nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 1992 IV R 27/91, BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898).
  • BFH, 22.01.1993 - VI R 64/91

    Aufwendungen für eine Studienreise in ein fernöstliches Land sind nur dann

    Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91
    Als gewichtige Indizien (vgl. BFH-Urteil vom 27. März 1991 VI R 51/88, BFHE 164, 75, BStBl II 1991, 575) kommen einerseits die Organisation durch einen Fachverband für einen im wesentlichen gleichartigen (homogenen) Teilnehmerkreis mit konkretem Berufsbezug, also Abstellen auf die besonderen Belange des Berufs bzw. der speziellen Tätigkeit (BFH- Urteile vom 15. Dezember 1982 I R 73/79, BFHE 138, 40, BStBl II 1983, 409, und vom 22. Januar 1993 VI R 64/91, BFHE 170, 528, BStBl II 1993, 612) in Betracht -- berufliche Indizien -- und andererseits eine weit auseinandergezogene Reiseroute mit häufigem Ortswechsel und mit Besuch von Orten, die auch beliebte Ziele der Touristik darstellen -- private Indizien --.
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VI R 22/91
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) können Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1 EStG nur anerkannt werden, wenn die Verfolgung privater Interessen sowohl nach dem Programm als auch nach der Gestaltung der Reise nahezu ausgeschlossen ist.
  • BFH, 27.08.2002 - VI R 22/01

    Werbungskosten bei Auslandsgruppenreisen

    Anders sind dagegen solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das z.B. bei der Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise regelmäßig der Fall ist (s. auch BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30).
  • FG Niedersachsen, 17.05.2000 - 13 K 252/96

    Abzug von Aufwendungen für einen Französisch-Intensivkurs eines

    Bei der Beurteilung eines "Auslandssprachkurses" oder ähnlicher Lehrgänge könne auch der Umfang unterrichtsfreier Zeit "einschließlich der Wochenenden" und ferner von Bedeutung sein, ob die Möglichkeit bestehe, "allgemein interessierende Einrichtungen" zu besichtigen und "Besonderheiten des Landes" kennenzulernen (u.a.m. BFH-Urteil vom 31. Januar 1997 VI R 83/96, BFH NV 1997, 647 unter Bezugnahme auf die BFH-Urteile vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83, BStBl II 1987, 208; 21. August 1995 VI R 47/95, BStBl II 1996, 10; 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19; 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH NV 1996, 30; 25. Juli 1994 VI R 69/93, BFH NV 1995, 26; dazu Drenseck, Festschrift für Offerhaus Seite 497 ff. - 507 ff.).

    Reist ein Verkäufer für Maschinen zur Herstellung von Schnellimbissmahlzeiten ("fast food") im Rahmen einer Auslandsgruppenreise in die USA und besucht er an verschiedenen Orten Touristenattraktionen, so können die Reiseaufwendungen nicht deshalb als WK berücksichtigt werden, weil an diesen Orten auch die entsprechenden Maschinen in fast-food-Restaurants besichtigt werden (BFH-Urteil VI R 22/91).

  • FG Nürnberg, 12.06.2008 - 7 K 1813/07

    Aufwendungen eines Pfarrers für Pfarrwallfahrt keine Werbungskosten

    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30; vom 27.07.2004 VI R 81/00; vom 19.10.2004 VI B 111/04).

    Vielmehr genügt es für einen derartigen Ausschluss, wenn bei Reisen zu Informationszwecken das Hereinspielen der privaten Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 30.06.1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30).

  • FG Thüringen, 11.11.1998 - III 88/98

    Abgrenzung Fortbildungskosten/Ausbildungskosten: Aufwendungen für Zweitstudium

    Für die Entscheidung, ob Kosten eines im Ausland durchgeführten Lehrgangs, insbesondere von Fremdsprachenkursen und sonstigen Studienkursen, als Werbungskosten abziehbar sind, kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) darauf an, ob die Aufwendungen objektiv durch besondere berufliche Gegebenheiten veranlaßt sind und ob nach dem Anlaß der Reise, dem vorgelegten Programm und der tatsächlichen Durchführung die Befriedigung privater Interessen (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG ) nahezu ausgeschlossen ist (vgl. zuletzt die BFH-Urteile vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37 , BStBl II 1996, 10 und vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30, m. w. N.).

    Die Aufwendungen sind im zweiten Fall schon dann nicht abziehbar, wenn bei der Reise zu Informationszwecken oder dem Lehrgang das Hereinspielen der Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht von ganz untergeordneter Bedeutung ist (Urteile des BFH vom 16. Oktober 1986 IV R 138/93, BFHE 148, 262 , BStBl II 1987, 208 ; in BFHE 179, 37 , BStBl II 1996, 10 ; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312 , BStBl II 1989, 19, und in BFH/NV 1996, 30).

  • BFH, 27.07.2004 - VI R 81/00

    WK-Abzug für Lehrerin: Vorbereitung Klassenfahrt

    Anders sind dagegen solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an "beliebte Orte des Tourismus führen", einen "erheblichen persönlichen Erlebniswert haben" und eine "Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken" (so der erkennende Senat zu Auslandsgruppenreisen in seinem Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30).
  • FG Bremen, 04.07.2000 - 299108K 5

    Steuerbarkeit der vom Arbeitgeber bezahlten Auslandsreise des Geschäftsführers

    Dies ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30) dann der Fall, wenn die Verfolgung privater Interessen sowohl nach dem Programm als auch nach der Gestaltung der Reise nahezu ausgeschlossen ist.

    Zielt eine berufliche Informationsreise, was die Umstände der Wissensvermittlung anbelangt, darauf ab, den Teilnehmern Erholung, Vergnügungen und persönliches Erleben zu bieten und sind diese Umstände nicht nur notwendigerweise hingenommene Begleiterscheinung der beruflichen Informationsvermittlung, so kommt ein entscheidendes eigenbetriebliches Interesse nicht in Betracht (BFH/NV 1996, 30).

  • FG Saarland, 28.11.1996 - 2 K 93/96
    Zielt daher eine berufliche Informationsreise, was die Art. und Weise, in der die Wissensvermittlung erfolgt, anlangt, darauf ab, den Teilnehmern auch Erholung, Vergnügungen und persönliches Erleben zu bieten und sind diese Umstände nicht nur notwendigerweise hingenommene Begleiterscheinungen der beruflichen Informationsvermittlung, so kommt solchenfalls ein Werbungskostenabzug nicht in Betracht (BFH-Urteil vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30).

    Vielmehr genügt es für einen derartigen Ausschluß, wenn bei Informationsreisen das Hineinspielen der privaten Lebensführung nicht unbedeutend ins Gewicht fällt (BFH, BFH/NV 1996, 30; BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).

  • BFH, 19.10.2004 - VI B 110/04

    Gruppenreise: Fahrtaufwendungen einer Religionslehrerin nach Israel und Rom

    Anders sind jedoch solche Reisen zu beurteilen, denen ein konkreter Bezug zur beruflichen Tätigkeit fehlt, wie das bei der Teilnahme an Gruppenreisen in der Regel der Fall ist, die an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken (BFH-Urteile vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30, und vom 27. Juli 2004 VI R 81/00).
  • BFH, 16.01.1998 - VI R 46/87

    Werbungskostenabzug für Auslandsprachkurs

    Entscheidend ist danach, ob die Aufwendungen objektiv durch besondere berufliche Gegebenheiten veranlaßt sind und ob nach dem Anlaß der Reise, dem vorgelegten Programm und der tatsächlichen Durchführung die Befriedigung privater Interessen (§ 12 Nr. 1 EStG) nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z. B. den BFH-Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, und die Urteile vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10, und vom 30. Juni 1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 30, m. w. N.).
  • FG München, 08.03.2007 - 5 V 12/07

    Abzug von Reisekosten für Fotoshootings als Betriebsausgaben; Bestehen eines

    Ein Abzug von Aufwendungen findet nur statt, wenn die Verfolgung privater Interessen sowohl nach dem Reiseprogramm als auch nach der Gestaltung der Reise nahezu ausgeschlossen und somit von untergeordneter Bedeutung ist (siehe neben den zitierten BFH-Entscheidungen auch BFH-Urteil vom 30.06.1995 VI R 22/91, BFH/NV 1996, 330, betr. Amerikareise für Verkäufer von Großküchengeräten: Kosten auch dann nicht ab zugsfähig, wenn regelmäßig auch Küchen von Schnellrestaurants besichtigt wurden; BFH-Urteil vom 14.11.1989 VIII R 109/86, betr. Afrikareise mit anschließender Fotoausstellung: Kosten nicht abzugsfähig; FG Hamburg, Urteil vom 31.05.1994 I 144/93, EFG 1994, 1036, betr. Erstellung von 40 Zeichnungen und 60 Aquarellen auf einer dreiwöchigen Mittelmeerreise: Kosten abzugsfähig).
  • BFH, 19.10.2004 - VI B 111/04

    Aufwendungen für eine Gruppenreise einer Religionslehrerin mit dem Thema "Pilgern

  • FG Brandenburg, 20.06.2001 - 6 K 2164/00

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine Sprachintensivausbildung im Ausland

  • FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05

    Doppelte Haushaltsführung und Reisekosten als Werbungskosten; Abzugsfähigkeit

  • FG München, 10.03.2006 - 10 K 1833/04

    Reisekosten; allgemeine Lebensführung

  • FG Hessen, 08.12.1998 - 12 K 6461/97

    Landwirtschaft; Rinderzucht; Informationsreise; Mischaufwendung; Studienreise;

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.07.2004 - 2 K 286/03

    Reisekosten einer Lehrerin nach Israel; Einkommensteuer 2000

  • FG Nürnberg, 27.02.2003 - VI 78/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Hauptschullehrers für eine

  • FG Düsseldorf, 03.02.1998 - 8 K 2953/96

    Steuerrechtliche Geltendmachung von Aufwendungen für Weiterbildungskosten in

  • FG Baden-Württemberg, 19.06.1997 - 14 K 45/92
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